Phosphor sachgerecht einsetzen
Einzuhalten ist der Phosphormindeststandard bei den Maßnahmen:
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass bei Nichteinhaltung des Phosphorstandards grundsätzlich der "Vorsatz“ unterstellt wird - dies bedeutet bei schwerwiegenden Verstößen eine Kürzung der Jahresprämie aller betroffenen ÖPUL-Prämien im Jahr der Feststellung des Verstoßes samt Ausschluss von der Maßnahmenprämiengewährung in dem darauffolgenden Kalenderjahr.
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB),
- Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel,
- Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau,
- Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün,
- Mulch- und Direktsaat,
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle,
- Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen,
- Vorbeugender Grundwasserschutz,
- Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen,
- Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen,
- Biologische Wirtschaftsweise.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass bei Nichteinhaltung des Phosphorstandards grundsätzlich der "Vorsatz“ unterstellt wird - dies bedeutet bei schwerwiegenden Verstößen eine Kürzung der Jahresprämie aller betroffenen ÖPUL-Prämien im Jahr der Feststellung des Verstoßes samt Ausschluss von der Maßnahmenprämiengewährung in dem darauffolgenden Kalenderjahr.
Wie die Umsetzung erfolgt
Für die Einhaltung des Phosphormindeststandards sind die Empfehlungen für die sachgerechte Düngung des Fachbeirates für Bodenschutz und Bodenfruchtbarkeit zu beachten. Es wird folgende Vorgangsweise angewendet:
- Schritt 1: Bei ausschließlichem Einsatz von Wirtschaftsdünger inklusive organischen Sekundärrohstoffen wie Biogasgülle, Klärschlamm: Wenn am Betrieb kein Phosphormineraldünger verwendet wird, ist bei der Einhaltung der Vorgaben des Nitrataktionsprogrammes für die Stickstoffdüngung aus Wirtschaftsdünger bzw. Sekundärrohstoffen auszugehen, dass auch die Empfehlungen der Phosphordüngung eingehalten werden.
- Schritt 2: Zusätzlicher Phosphordünger aus Mineraldüngern (Wirtschaftsdünger plus Mineraldünger plus Sekundärrohstoffe) über 100 kg Phosphor pro ha sind zu dokumentieren und zu begründen. Dies ist nur mit einer Bodenanalyse (Bodenuntersuchungszeugnis) möglich, die nicht älter als fünf Jahre ist. Die Grenze von 100 kg je ha Phosphor ist einzelflächenbezogen zu sehen. Deshalb ist auch das Bodenuntersuchungszeugnis für die jeweilige Fläche (Feldstück) erforderlich. Ein höherer Phosphorbedarf kann nur dann argumentiert werden, wenn im Bodenuntersuchungszeugnis der Phosphorgehalt mit Gehaltsstufe A oder B ausgewiesen ist. Werden neben den Wirtschaftsdüngern am Betrieb auch Phosphor-Mineraldünger eingesetzt, ist wie bei der Stickstoffbilanzierung auch beim Phosphor ein Minus- oder Nullsaldo zu erreichen.
3 Tipps
- Die betriebliche Stickstoffbilanzierung für 2020 ist bis spätestens 31. März 2021 zu erledigen.
- Ratsam ist, die Düngebilanzierung vor dem Einkauf der Stickstoff- und Phosphor-Düngemittel unter Beachtung der jeweiligen Kultur (in Abhängigkeit nach der Ertragslage) und des Tierbesatzes am Betrieb (Durchschnittstierliste) zu tätigen. Bei Ackerkulturen werden die ausgebrachten Düngemengen von der Ernte der vorjährigen Hauptkultur bis zur Ernte der aktuellen Hauptkultur für die Düngeberechnung herangezogen. Bei Ackerfutter- und Grünlandflächen werden die ausgebrachten Düngemengen des Kalenderjahres (1. Jänner bis 31. Dezember) herangezogen.
- Den LK-Düngerechner finden Sie unter nachfolgendem Link.