Ohne bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern sind die Verpflichtungen der Reduktion der Ammoniak-Emissionen unerreichbar!
2023 wurden ca. 7,5 Mio. m³ flüssiger Wirtschaftsdünger bodennah ausgebracht!
Im Jahr 2022 wurden unter Betrachtung eines einjährigen Zeitraums (16. Mai 2021 bis 15. Mai 2022) 5.568.045 m³ bodennah ausgebracht. Unter Betrachtung eines 1,5-jährigen Zeitraums (16. Mai 2021 bis 31. Dezember 2022) wurden 6.287.007 m³ bodennah ausgebracht.
Das heißt, dass vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 die bodennahe Ausbringung um etwa 2 Mio. m³ gesteigert wurde.
Das heißt, dass vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 die bodennahe Ausbringung um etwa 2 Mio. m³ gesteigert wurde.
Knapp 50% der bundesweit bodennah ausgebrachten Mengen findet in Oberösterreich statt.
Die großen Steigerungsraten stehen aber noch bevor!
Denn die 2023er-Menge sollte in den nächsten zwei Jahren, bis 2025 - dem Evaluierungsjahr gemäß Ammoniakreduktionsverordnung -, auf ca. 12 Mio. m³ erhöht werden, um eine rechtliche Verpflichtung zur bodennahen Ausbringung zu vermeiden und die Förderfähigkeit aufrechtzuerhalten.
ÖPUL und Investitionsförderung unterstützen bei der Umsetzung
Diese für die Landwirtschaft kostspieligen technischen Lösungen sind in Anbetracht der Betriebsstruktur in Österreich ohne Hilfe durch die öffentliche Hand nicht finanzierbar. Daher wird die Technik einerseits über die Investitionsförderung und die Ausbringungsmengen im ÖPUL 2023 durch die Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" unterstützt.
Auf der Homepage der Landwirtschaftskammern unter www.lko.at bzw. auf der AMA-Homepage unter www.ama.at sind die Maßnahmenerläuterungsblätter veröffentlicht.
Auf der Homepage der Landwirtschaftskammern unter www.lko.at bzw. auf der AMA-Homepage unter www.ama.at sind die Maßnahmenerläuterungsblätter veröffentlicht.
Appell zur Teilnahme
Daher wird an alle Betriebe mit relevanten Güllemengen und geeigneten Flächen appelliert, noch im heurigen Jahr die Weichen zu stellen und in die Maßnahme "Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern" und/oder Gülleseparierung einzusteigen. Denn "am 32. Dezember 2024 ist es zu spät!" für die Entscheidung freiwillig oder Zwang.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung: Tel.-Nr.: 050/6902-1426, www.bwsb.at.