Investitionsförderung für Milchkuhbetriebe
Die neue Förderungsrichtlinie richtet sich an Milchviehbetriebe mit Milchanlieferung an einen Be- und Verarbeitungsbetrieb und einer Anbindehaltung ohne 120 Tage Auslauf oder Weidegang. Nach Umsetzung von Adaptierungsmaßnahmen sollten diese Betriebe die notwendigen Bedingungen für das AMA-Gütesiegel-Modul NEU „Tierhaltung plus“ (mehr dazu tirol.lko.at/haltung-zeigen+2400+3970362) erfüllen.
Förderausmaß und Voraussetzungen
Gefördert werden die Errichtung eines Auslaufes für Milchkühe sowie der Umbau des bestehenden Anbindestalles in einen Laufstall. Die maximalen Investitionskosten betragen 100.000 Euro netto. Von den anrechenbaren Kosten werden bis zu 40 Prozent gefördert. Investitionen, die dieses Ausmaß überschreiten, sind auf Basis der Sonderrichtlinie LE-Projekt zu beantragen. Die Beihilfen werden ausschließlich aus Landesmitteln finanziert. Zu den Fördervoraussetzungen zählen einerseits die Bewirtschaftung von mindestens zwei Hektar LN, die ausreichende berufliche Qualifikation, die Aufrechterhaltung der Milchproduktion, die Einhaltung allfälliger Vorgaben der Baubehörde sowie die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit.
Antragstellung und Abwicklung
Abgewickelt wird die Förderung durch die Abteilung Agrarwirtschaft. Die Antragsstellung erfolgt mittels Onlineantrag (ID Austria, ehemals Handysignatur) über die Bezirkslandwirtschaftskammer. Dafür werden benötigt: der Baubescheid oder die Bauanzeige bzw. eine Bestätigung der Baubehörde, der dazugehörige Plan bzw. die Skizze mit Bemaßung und die Erklärung der Nichteinhaltung der 120 Tage Auslauf (Milchgeldabrechnung).
Die Landesförderung endet am 31. Dezember 2024.