Investitionsförderung für Kälbermast und Fresseraufzucht
Fresserproduktion und Kalb Rosé-Mast bieten Betriebe attraktive Möglichkeiten, um stabile Einkommen zu erwirtschaften. Die Importmenge an Kalbfleisch ist jährlich umgerechnet mittlerweile deutlich größer als die Menge, die an Kälbern exportiert wird. Für jedes in Österreich gemästete Kalb gibt es somit einen garantierten Absatz. „Mit mehr als 5.000 vermarkteten Kälbern jährlich hat sich Kalb Rosé Austria mittlerweile zu einer fixen Größen auf dem heimischen Kalbfleischmarkt entwickelt“, weiß Produktionsberater Matthias Mair von der Rinderzucht Tirol, der gleichzeitig betont, dass auch Fresser, also entwöhnte Nutzkälber für die weitere Mast, künftig noch bedeutender für den heimischen Rindermarkt werden: „Die Fresser sind eine gute Chance für Landwirte, die einen alternativen Betriebszweig suchen. Diese Form der Kälberaufzucht bietet zudem eine erhebliche Arbeitserleichterung und Qualitätssteigerung für die heimischen Mastbetriebe. Jedes Kalb, das in Österreich aufgezogen und vermarktet wird, hilft uns, den aktuellen Diskussionen und Problemen rund um Kälbertransporte und -exporte entgegenzuwirken.“
Förderausmaß und Voraussetzungen
Für interessierte Betriebe gibt
es nun eine neue Landesförderung.
Diese richtet sich an
jene, die bereits am Kälberprojekt
der Rinderzucht Tirol
eGen teilnehmen bzw. die
dafür notwendigen Teilnahmevoraussetzungen
erfüllen.
Dazu zählen etwa die Betreuung
der Betriebe durch den
Tiroler Gesundheitsdienst (T-TGD), die AMA Gütesiegel
Rinderhaltung sowie die Teilnahme
am Qplus Rind.
Gefördert wird die Errichtung
zeitgemäßer Kälbermastställe,
die den Vorgaben der „Kälberproduktion
Tirol“ entsprechen.
Die Planung und Errichtung
muss nachweislich von
der Rinderzucht Tirol eGen
begleitet werden. Neben baulichen
Investitionen werden
auch Fütterungstechniken bzw.
sonstige Anlagen und Geräte
für die Kälbermast gefördert.
Die maximalen Investitionskosten
betragen 100.000 Euro
netto. Von den anrechenbaren
Kosten werden bis zu 40
Prozent gefördert. Investitionen,
die dieses Ausmaß überschreiten,
sind auf Basis der
Sonderrichtlinie LE-Projekt
zu beantragen. Die Beihilfen
werden ausschließlich aus Landesmitteln
finanziert. Zu den Fördervoraussetzungen zählen
die Bewirtschaftung von
mindestens zwei Hektar LN,
die ausreichende berufliche
Qualifikation, die Aufrechterhaltung
der Kälberproduktion,
die Einhaltung allfälliger Vorgaben
der Baubehörde sowie
die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit
und Finanzierbarkeit.
Abwicklung
Abgewickelt wird die Förderung durch die Abteilung Agrarwirtschaft. Die Antragerstellung erfolgt mittels Onlineantrag (ID Austria, ehemals Handysignatur) über die Bezirkslandwirtschaftskammer. Dafür werden benötigt: der Baubescheid oder die Bauanzeige bzw. eine Bestätigung der Baubehörde, der dazugehörige Plan bzw. die Skizze mit Bemaßung und die Bestätigung der Teilnahme am Projekt Kälberproduktion.
Die Landesförderung endet am 31. Dezember 2024.
Kontakt „Kälberproduktion Tirol"
Matthias Mair
Tel.: 05 92 92-1812
E-Mail: matthias.mair@lk-tirol.at
Kontakt „Kälberproduktion Tirol"
Matthias Mair
Tel.: 05 92 92-1812
E-Mail: matthias.mair@lk-tirol.at