Interessante Infos zum Pachtvertrag
Darüber hinaus können unterschiedliche Schutzgesetze wie das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Landpachtgesetz (LPG) zur Anwendung gelangen. Die von den Parteien gewählte Bezeichnung des Vertragswerkes ist dabei irrelevant, vielmehr geht es um den Bestandzweck.
Pacht ist die Überlassung einer Erwerbsgelegenheit gegen Entgelt, z. B. die entgeltliche Überlassung eines konkreten land- oder forstwirtschaftlichen Grundstückes oder Betriebes zum Gebrauch und zur Nutzung (Fruchtgenuss) oder die Überlassung eines Stalles samt Tierbestand.
Miete ist hingegen die entgeltliche Überlassung einer Sache (Räumlichkeit oder Fläche) zum bloßen Gebrauch, z. B. die Überlassung eines leeren Stalles.
Dienstbarkeiten (Servituten) sind beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen zugunsten eines Grundstückes oder einer Person. Der Eigentümer wird verpflichtet zum Vorteil eines anderen etwas zu dulden oder zu unterlassen (Pisten- oder Loipendienstbarkeiten, landwirtschaftliches Nutzungsrecht als Grunddienstbarkeit).
Bittleihe ist der Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache ohne Festlegung eines Entgeltes oder einer bestimmten Dauer (auf jederzeitigen Widerruf).
Vertragserstellung:
Auch bei Pachtverträgen gilt der Grundsatz der Privatautonomie, d.h. dass die Vertragsparteien frei (unter Berücksichtigung der Gesetzmäßigkeit und der guten Sitten) über den Vertragsinhalt verfügen können. Der Pachtvertrag kann darüber hinaus grundsätzlich formlos, d.h. sowohl schlüssig, mündlich, als auch schriftlich geschlossen werden. Schriftlichkeit ist jedoch zu empfehlen, um Unklarheiten bzw. künftigen Streitigkeiten vorzubeugen (Beweisfunktion).
Die Vertragsteile müssen geschäftsfähig sein und muss der Verpächter darüber hinaus über die entsprechende Berechtigungen am Pachtgegenstand verfügen.
Vertragsbestandteile:
Jeder Pachtvertrag muss Bestimmungen hinsichtlich der Vertragsteile, des Pachtgegenstandes, der Pachtdauer und des Pachtzinses enthalten, um die Mindesterfordernisse zu erfüllen.
Weiters sollten sich in Pachtverträgen Ausführungen zu Wertbeständigkeit des Pachtzinses, Ersatzansprüchen, Kündigungsmodalitäten, Bewirtschaftung, Beendigung des Vertragsverhältnisses, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, sowie förderrechtlichen Aspekten finden. Mit dem Abschluss eines Pachtvertrages gehen auch unweigerlich Melde- und Anzeigepflichten einher und gilt es darüber Bescheid zu wissen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Landwirtschaftskammer bzw. Bezirkslandwirtschaftskammern stehen Ihnen im Rahmen der Pachtvertragserstellung gerne für eine umfangreiche Rechtsberatung zur Verfügung, um mit Ihnen eine rechtlich einwandfreie Grundlage für das Pachtverhältnis zu schaffen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Landwirtschaftskammer bzw. Bezirkslandwirtschaftskammern stehen Ihnen im Rahmen der Pachtvertragserstellung gerne für eine umfangreiche Rechtsberatung zur Verfügung, um mit Ihnen eine rechtlich einwandfreie Grundlage für das Pachtverhältnis zu schaffen.