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23.07.2019 | von Judith Haaser

Infos zu Schafrissen

20 Schafe wurden in den letzten Wochen vermutlich von einem Bären gerissen.

© Gemeinde Inzing
© Gemeinde Inzing
Fast täglich wurde in den letzten Wochen von neuen bzw. weiteren Schafrissen im Gebiet um den Roßkogel und die Inzinger Alm berichtet. Insgesamt wurden rund 20 Schafe getötet. Nach ersten Einschätzungen gehen die Experten von einem Bären aus. Die endgültige Bestätigung durch die Ergebnisse der DNA-Proben ist noch ausständig. Als Konsequenz haben erste Bauern aus Angst vor weiteren Angriffen ihre Schafe bereits von der Alm getrieben. Sollte es weitere Risse geben, werden diesem Beispiel wohl weitere Bauern folgen. In diesem Fall kann um eine Unterstützung bei den Futtermittelkosten angesucht werden.

Entschädigungen

Für die Entschädigung wurden verschiedene Kategorien von Schafen und Ziegen entwickelt. Die Entschädigungszahlungen basieren auf den durchschnittlichen Versteigerungspreisen von Zuchttieren, die im Herdebuch geführt werden. Als Referenzrahmen werden die Versteigerungen im Zeitraum Anfang August bis Ende April herangezogen. Der aktuelle Standardkostensatz für ein Herdebuch-Schaf über einem Jahr liegt somit bei 347 Euro. Liegt für ein gerissenes Tier eine Rechnung über einen höheren Betrag vor, wird ein bis zu 30 Prozent höherer Betrag entschädigt. Die Standardkostensätze sollen komplizierte weitere Gutachten ersparen und eine raschere und unbürokratischere Entschädigung ermöglichen. Zur Anwendung kommen diese Kostensätze immer dann, wenn ein Nutztier eindeutig und nachweisbar oder mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von einem großen Beutegreifer gerissen wurde. Die Versicherung des Jägerverbandes kommt für den Schaden auf, wenn ein Nutztierriss eindeutig und nachweisbar auf das Konto von Wolf, Bär oder Luchs geht. Leistet die Versicherung des Jägerverbandes keine Entschädigung, der Schaden aber sehr wahrscheinlich von einem großen Beutegreifer verursacht wurde, kann eine Entschädigung durch das Land geleistet werden. Dies muss von einem Sachverständigen beurteilt werden. Ob Versicherung oder Land Tirol – in beiden Fällen gilt: Es werden nur Nutztiere mit einer gültigen Ohrmarke entschädigt. Oftmals werden gerissene Tiere in einem weitläufigen Gebiet gar nicht gefunden. Auch hier springt das Land ein, sofern davon ausgegangen werden kann, dass sich große Beutegreifer in der Nähe aufgehalten haben. Tierverluste von bis zu fünf Prozent der aufgetriebenen Schafe und Ziegen werden nicht berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass das Vorkommen eines großen Beutegreifers im betreffenden Gebiet zumindest temporär festgestellt wird und ein zeitlicher und örtlicher Zusammenhang gegeben ist und die Beaufsichtigung der Tiere entsprechend wahrgenommen wird.

Übernahme Grundfutterkosten

Eine Regelung wurde auch für den Fall getroffen, falls aufgrund der Präsenz eines großen Beutegreifers bei örtlich konzentriertem und wiederholtem Auftreten von Rissen bestimmten Tierhaltern empfohlen wird, Weidetiere einzustallen. Für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen – bei einer neuerlichen Empfehlung durch die Abteilung landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei auch länger – können die Grundfutterkosten übernommen werden.
Alle Informationen werden den Betroffenen im Schadensfall unmittelbar von den AmtstierärztInnen ausgehändigt. Sämtliche Unterlagen und Ansuchen (auch für die Versicherung des Jägerverbandes) sind bei der Abteilung landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei einzubringen:
landw.schulwesen@tirol.gv.at

Infos auch bei DI Josef Gitterle unter Tel. 0512/508-2528 sowie auf:
www.tirol.gv.at
LK_Tirol_Banner_1sp_Kälber © LK Tirol

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