Höhere Abgeltung im Mountainbikemodell Tirol
6.600 Kilometer legale Mountainbikerouten und 150 km Singletrails lenken einen Großteil der Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler in geordnete Bahnen. Die Frequenz auf diesen Wegen hat in den vergangenen Jahren aber kontinuierlich zugenommen. Um dieser zusätzlichen Belastung Rechnung zu tragen, wurde der Entschädigungsrahmen für die Erschwernisabgeltung angepasst. Die letzte Wertanpassung des Preisrahmens und der Förderung des Landes für die Wegfreigabe wurde 2017 vorgenommen. Seither hat aber nicht nur die Frequenz der radelnden Freizeitsportler:innen durch den Boom der E-Bikes zugenommen, sondern es sind auch die Preise für die Wegerhaltung und Instandsetzung gehörig gestiegen.
Erhöhung Förderung
Bisher konnten die Wegerhalterinnen und Wegerhalter von den Vertragspartnern - meistens der Tourismusverband oder die Gemeinde -, eine Erschwernisabgeltung von 12 - 30 Cent, in Ausnahmefällen 45 Cent, pro Laufmeter erhalten. Ab sofort wurde dieser Rahmen erhöht. Nun können Beträge zwischen 20 Cent und 60 Cent pro Laufmeter und Jahr vereinbart werden. Um die Kosten für die Vertragspartner Tourismusverband und Gemeinde im Rahmen zu halten, erhalten diese vom Land statt zwölf Cent ab sofort 20 Cent pro Laufmeter als Förderung zurück. Auf max. 10% der Strecke kann auf Antrag vom Land ein zusätzlicher Betrag von weiteren 10 Cent pro Laufmeter ausbezahlt werden.
Singletrails
Bei Singletrails beträgt der Rahmen für Bestandswege maximal 60 Cent pro Jahr, bei Neubauten bis zu 1,90 Euro pro Laufmeter pro Jahr. Dieser Betrag wird im Zuge einer Waldwertrechnung festgestellt. Die Landesförderung für den Vertragspartner liegt für Singeltrails bei 30 Cent pro Laufmeter pro Jahr.
Erfolg seit 1997
Rund 2.000 Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer stellen ihre Alm- und Forstwege für Mountainbikerinnen und Mountainbiker über das Mountainbikemodell Tirol schon bisher zur Verfügung. Seit 1997 werden in Tirol Verträge über das Mountainbikemodell Tirol abgeschlossen, ein legales Befahren der Wege mit Rädern wurde dadurch möglich. Im Gegenzug werden die Wegerhalter:innen für die Einschränkungen im Eigentumsrecht und für Bewirtschaftungserschwernisse mittels der Laufmeterentschädigung abgegolten. Mindestens genauso wichtig ist aber die subsidiäre Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, welche das Risiko für die Wegerhalter:innen und den Vertragspartner Tourismusverband bzw. Gemeinde minimiert.
Um dieses Risiko noch weiter zu verringern, werden die bestehenden Mountainbikeverträge aufgrund eines Urteils des Obersten Gerichtshofes mit einem Zusatz zum Vertrag präzisiert. So werden Schäden durch Weidetiere nun dezidiert vom Vertrag umfasst, vor allem aber werden die Wegerhalter jedenfalls schadlos gehalten.
Verträge prüfen!
Betroffene Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sollten ihre Verträge hinsichtlich der Entschädigungshöhe für die Bewirtschaftungserschwernis prüfen. In manchen Fällen gibt es noch Verträge, wo gar kein Entgelt vereinbart wurde bzw. oft Entschädigungshöhen unter 20 Cent pro Laufmeter bezahlt werden. In diesen Fällen sollte für die Zukunft ein Betrag von mindestens 20 Cent pro Laufmeter pro Jahr ausverhandelt werden, da der Vertragspartner 20 Cent Förderung beim Land beantragen kann. Im Zuge dessen könnte geprüft werden, wie sich das Fahrradaufkommen und damit die Bewirtschaftungserschwernis seit dem Vertragsabschluss geändert hat und ob aus diesem Titel eine Anpassung des Vertrages notwendig ist.