Geschlossenes Auftreten gefordert
Nach dem Fund eines Rotwildkadavers in unmittelbarer Nähe eines Wohnhauses in Fieberbrunn, hat das Land Tirol vergangene Woche eine Abschussverordnung für einen Risikowolf erlassen. Aufgrund des Rissbildes bestand konkreter Verdacht, zudem wurde im Gemeindegebiet zwei Mal ein Wolf im Siedlungsgebiet gesichtet. Die Abschussverordnung ist seit 21. Februar für die Dauer von acht Wochen aufrecht.
Population steigt
In Söll und in Kirchdorf wurde bereits im Jänner ein Wolf aus der italienischen Population anhand von Rotwildkadavern nachgewiesen. Ob es sich um denselben Wolf handelt, ist unklar. Im vergangenen Jahr wurden tirolweit 26 verschiedene Wölfe genetisch bestätigt. Gegenüber dem Jahr 2022 entspricht das einer Steigerung von einem Drittel. Gleichzeitig ging die Zahl der Nutztierrisse im selben Zeitraum um mehr als 40 Prozent zurück. 255 tote, aber auch 285 vermisste Weidetiere sind im vergangenen Jahr Großraubtieren zuzuordnen. Drei Viertel aller im vergangenen Jahr entschädigten Weidetiere, darunter auch 15 Rinder und ein Pferd, gehen auf das Konto von Wölfen, 16 Prozent wurden von Bären getötet, für acht Prozent der gerissenen Nutztiere zeichnen Goldschakale verantwortlich. Europaweit wird die Wolfspopulation auf mehr als 20.000 Tiere geschätzt.
Schutzstatus senken
Gegenwärtig ist der Wolf als streng geschützte Tierart im Anhang II der Berner Konvention gelistet. Die EU-Kommission hat bereits vergangenen Dezember eine Verschiebung in den Anhang III vorgeschlagen. Dadurch wären eine Anpassung der EU-FFH-Richtlinie und somit eine Bejagung des Wolfes möglich. Über diesen Vorschlag müssen nun die Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, vertreten durch Bundesministerin Leonore Gewessler, im Rat abstimmen. In Österreich fallen Jagd- und Naturschutzangelegenheiten aber in die Kompetenz der Bundesländer.
Die zuständigen Landesräte
haben nun geschlossen
eine sogenannte „einheitliche
Bundesländerstellungnahme“
auf den Weg gebracht, in der
die Ministerin dazu aufgefordert
wird, dem Vorschlag der
EU-Kommission zuzustimmen.
Dementsprechend ist der Bund
nun verpflichtet, diese Position
im EU-Rat zu unterstützen.
„Der Bestand des Wolfes
hat sich europaweit erholt, von
,vom Aussterben bedroht‘ kann
keine Rede sein. Bedroht werden
viel mehr unsere Nutztiere
und damit auch unsere Almund
Weidewirtschaft. Auf unser
Drängen hin hat die Kommission
vergangenen Dezember
angekündigt, den Schutzstatus
senken zu wollen. Österreich
muss jetzt geschlossen auftreten,
die einheitliche Länderstellungnahme
ist dabei ein
wichtiger Schritt“, begrüßt
LK-Präsident Josef Hechenberger
die Forderung der Bundesländer.
Die Berner Konvention
Die Berner Konvention ist ein im Jahr 1979 verabschiedetet völkerrechtlicher Vertrag des Europarates über den Schutz europäischer wildlebender Pflanzen und Tiere sowie deren natürlichen Lebensräume. Österreich ist seit 1983 Mitgliedsstaat dieses Übereinkommens.
Die Berner Konvention enthält drei Anhänge, in denen verschiedenen Arten gelistet sind:
Die Berner Konvention enthält drei Anhänge, in denen verschiedenen Arten gelistet sind:
- Anhang I enthält rund 700 streng geschützte Pflanzenarten. Diese dürfen weder beschädigt noch entnommen werden.
- Anhang II beinhaltet streng geschützte Tierarten. Für die ca. 710 dort gelisteten Arten gelten strenge Artenschutzvorschriften. Sie dürfen nicht gefangen, getötet, gestört oder gehandelt werden.
- Anhang III umfasst weitere geschützte Tierarten. Diese Arten sind schutzbedürftig, dürfen aber unter gewissen Umständen bejagt oder genutzt werden.