Geflügelpest in Österreich angekommen
Der Gesetzgeber hat reagiert und das gesamte Bundesgebiet als Zone mit erhöhtem Risiko ausgewiesen. Stark erhöhtes Risiko besteht in der Umgebung der Ausbruchsherde. Die aktuell auftretende Variante der Geflügelpest ist hochansteckend, sehr schnell verlaufend und mit einer hohen Todesrate beim Geflügel verbunden.
Für Tirol gilt ab 8. November 2024 somit:
Für Tirol gilt ab 8. November 2024 somit:
- Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt sein.
- Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand.
- Eine Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren.
- Veranstaltungen mit Geflügel, sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte etc.), können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden.
- Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel
- ein Abfall (Rückgang) der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 Prozent, oder
- ein Abfall (Rückgang) der Eierproduktion um mehr als fünf Prozent für mehr als zwei Tage, oder
- eine Sterberate von mehr als drei Prozent in einer Woche festgestellt wird.
- Strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung
- Betreten des Stalls und Auslaufs nicht mit Schuhen, die außerhalb dieser Einrichtungen getragen werden
- Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Auslaufs/Stalls die Hände waschen