EU-Kommission offen für Vereinfachungen
Angesichts der zunehmenden Bürokratie, umfangreicheren Nachweispflichten und praxisfernen Verordnungsinhalten fordern die Landwirtschaftskammern in Österreich seit geraumer Zeit ein Umdenken auf EU-Ebene. Vergangenen Freitag hat die EU-Kommission auf die Forderungen von Bäuerinnen und Bauern sowie bäuerlichen Interessenvertretungen in ganz Europa reagiert und Vereinfachungsvorschläge vorgelegt. LK-Präsident Josef Hechenberger sieht darin einen wichtigen ersten Schritt, „auf den noch viele weitere folgen müssen. In Summe sind die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Vereinfachungen positiv, da sie den Bäuerinnen und Bauern zusätzliche Flexibilität geben. Wichtig ist nun, dass die Maßnahmen rasch zur Anwendung kommen.“ Bereits im Vorfeld sind die Landwirtschaftskammern aller Bundesländern der Aufforderung der Kommission nachgekommen und haben konkrete Verbesserungsvorschläge für verschiedene Verordnungen eingebracht, die eine praxistauglichere und weniger bürokratische Umsetzung ermöglichen sollen.
Die Vorschläge der LK Tirol betreffen einerseits die Förderungsabwicklung auf nationaler Ebene – so sollen etwa Förderanträge auf der digitalen Förderplattform (DFB) alternativ auch analog gestellt werden können, um eine weiter Bearbeitung bzw. Auszahlung rascher gewährleisten zu können. Auch der Nachweis von Rechnungen soll vereinfacht werden. Andererseits schlägt die LK Tirol eine einheitliche Gestaltung bei Tiermeldungen in Form des „TierNET“ vor, um Meldevorgänge aller Nutztierrassen zu vereinheitlichen. Darüber hinaus hat sich auch die LK Tirol auf EU-Ebene für die Vereinfachung der Konditionalität-Richtlinie und der GLÖZ-Auflagen sowie für eine Verringerung von Fristen ausgesprochen. Für kleinere Betriebe, die keine Änderungen in Bezug auf Flächen und Tierbestand haben, sollte nicht zwingend jährlich ein Förderantrag zu stellen sein. Außerdem schlägt die LK Tirol vor, diverse Kontrollen zu bündeln.
Die Vorschläge der LK Tirol betreffen einerseits die Förderungsabwicklung auf nationaler Ebene – so sollen etwa Förderanträge auf der digitalen Förderplattform (DFB) alternativ auch analog gestellt werden können, um eine weiter Bearbeitung bzw. Auszahlung rascher gewährleisten zu können. Auch der Nachweis von Rechnungen soll vereinfacht werden. Andererseits schlägt die LK Tirol eine einheitliche Gestaltung bei Tiermeldungen in Form des „TierNET“ vor, um Meldevorgänge aller Nutztierrassen zu vereinheitlichen. Darüber hinaus hat sich auch die LK Tirol auf EU-Ebene für die Vereinfachung der Konditionalität-Richtlinie und der GLÖZ-Auflagen sowie für eine Verringerung von Fristen ausgesprochen. Für kleinere Betriebe, die keine Änderungen in Bezug auf Flächen und Tierbestand haben, sollte nicht zwingend jährlich ein Förderantrag zu stellen sein. Außerdem schlägt die LK Tirol vor, diverse Kontrollen zu bündeln.
Eckpunkte des Vereinfachungspakets
GLÖZ 6 – Mindestbodenbedeckung
Die Kommission schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten den Mindestbodenbedeckungszeitraum in Zukunft selbst wählen können und, z. B. im Falle Österreichs, auf den Sommer/Herbst verlegen. Damit einher gehen könnte auch die Definition einer Ausnahme für alle schweren Böden.
GLÖZ 7 – Fruchtfolgeregelung
Künftig soll es ausreichen, wenn bei zehn bis 30 Hektar Ackerland mindestens zwei Ackerkulturen angebaut werden (Hauptkultur maximal 75 Prozent) und bei über 30 Hektar mindestens drei Ackerkulturen (Hauptkultur maximal 75 Prozent und jede Kultur mindestens fünf Prozent). Die komplizierte Regelung von Fruchtfolgen über mehrere Jahre würde laut Kommissionsvorschlag gestrichen werden.
GLÖZ 8 – Stilllegung
Die Verpflichtung, dass Mitgliedstaaten vier Prozent der Ackerfläche stilllegen müssen, wird im Kommissionsvorschlag gestrichen. Im Gegenzug dazu sollen Mitgliedstaaten eine freiwillige Stilllegungsmaßnahme im Rahmen der Ökoregelungen anbieten. Für die Stilllegungen gibt es dann eine finanzielle Abgeltung.
Kontrollen – Kleinbetriebe
Geht es nach der Kommission, müssen Betriebe mit weniger als zehn Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche zwar weiterhin alle Vorgaben der Konditionalität (insbesondere GLÖZ-Standards etc.) einhalten, um Direktzahlungen zu erhalten. Laut Vorschlag wären diese Betriebe aber von Kontrollen und Sanktionen im Rahmen der Konditionalität auszunehmen. In Österreich wären davon laut MFA 2023 knapp 40 Prozent der Betriebe umfasst.
Die Kommission schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten den Mindestbodenbedeckungszeitraum in Zukunft selbst wählen können und, z. B. im Falle Österreichs, auf den Sommer/Herbst verlegen. Damit einher gehen könnte auch die Definition einer Ausnahme für alle schweren Böden.
GLÖZ 7 – Fruchtfolgeregelung
Künftig soll es ausreichen, wenn bei zehn bis 30 Hektar Ackerland mindestens zwei Ackerkulturen angebaut werden (Hauptkultur maximal 75 Prozent) und bei über 30 Hektar mindestens drei Ackerkulturen (Hauptkultur maximal 75 Prozent und jede Kultur mindestens fünf Prozent). Die komplizierte Regelung von Fruchtfolgen über mehrere Jahre würde laut Kommissionsvorschlag gestrichen werden.
GLÖZ 8 – Stilllegung
Die Verpflichtung, dass Mitgliedstaaten vier Prozent der Ackerfläche stilllegen müssen, wird im Kommissionsvorschlag gestrichen. Im Gegenzug dazu sollen Mitgliedstaaten eine freiwillige Stilllegungsmaßnahme im Rahmen der Ökoregelungen anbieten. Für die Stilllegungen gibt es dann eine finanzielle Abgeltung.
Kontrollen – Kleinbetriebe
Geht es nach der Kommission, müssen Betriebe mit weniger als zehn Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche zwar weiterhin alle Vorgaben der Konditionalität (insbesondere GLÖZ-Standards etc.) einhalten, um Direktzahlungen zu erhalten. Laut Vorschlag wären diese Betriebe aber von Kontrollen und Sanktionen im Rahmen der Konditionalität auszunehmen. In Österreich wären davon laut MFA 2023 knapp 40 Prozent der Betriebe umfasst.
Verbesserungen in der Lebensmittelversorgungskette
Neben Lockerungen bei den GLÖZ-Auflagen, plant die EU-Kommission auch eine Verbesserung der Marktstellung der Landwirt:innen. Dazu ist eine Marktbeobachtungsstelle für Produktionskosten, Gewinnspannen und Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette vorgesehen. Bereits im Sommer sollen erste Daten dazu vorliegen. Zudem sollen Erzeugergemeinschaften gestärkt und der Rechtsrahmen der Gemeinamen Marktordnung verschärft werden. Schließlich sind auch vermehrte Bußgelder bei grenzüberschreitenden, unfairen Handelspraktiken geplant.