EU-Kommission genehmigt Änderung des GAP-Strategieplans
Die Umsetzung des GAP-Strategieplans ist seit Jahresbeginn positiv angelaufen. Die Antragszahlen, sowohl bei den flächenbezogenen Maßnahmen, als auch bei den Investitionen beweisen, dass wirkungsvolle und attraktive Fördermaßnahmen entwickelt wurden. Daher bleiben die grundsätzliche Ausrichtung und die Finanzierung des Plans unverändert. Mit dem ersten Antrag auf Änderung erfolgen, etwa bei den GLÖZ-6-Standards, Nachschärfungen und Klarstellungen, um die Umsetzung praxistauglicher zu gestalten. Dieser Antrag wurde genehmigt und nun mit der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung umgesetzt.
"Der GAP-Strategieplan ist ein Zukunftsprogramm für unsere Bäuerinnen und Bauern, denn er bietet unseren Familienbetrieben Perspektiven. Die Antragszahlen seit Jahresbeginn zeigen, dass wirkungsvolle und attraktive Fördermaßnahmen entwickelt wurden. Als Landwirtschaftsminister ist es mir wichtig, dass sich unsere Betriebe weiterentwickeln können und wir gleichzeitig die Vorreiterrolle beim Umwelt- und Klimaschutz festigen. Mit der praxisgerechteren Ausgestaltung des GLÖZ 6-Standards bringen wir diese Anforderungen unter einen Hut", erklärt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
"Der GAP-Strategieplan ist ein Zukunftsprogramm für unsere Bäuerinnen und Bauern, denn er bietet unseren Familienbetrieben Perspektiven. Die Antragszahlen seit Jahresbeginn zeigen, dass wirkungsvolle und attraktive Fördermaßnahmen entwickelt wurden. Als Landwirtschaftsminister ist es mir wichtig, dass sich unsere Betriebe weiterentwickeln können und wir gleichzeitig die Vorreiterrolle beim Umwelt- und Klimaschutz festigen. Mit der praxisgerechteren Ausgestaltung des GLÖZ 6-Standards bringen wir diese Anforderungen unter einen Hut", erklärt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
Weiterentwicklung der GLÖZ-6-Standards
- Die ursprünglich geplanten Bestimmungen für die Mindestbodenbedeckung für Ackerflächen über den Winter (1. November bis 15. Februar) stellen Betriebe unter gewissen Bedingungen vor große Herausforderungen, zumal die Nutzung der Frostgare damit stark eingeschränkt wird.
- Damit gehen Schwierigkeiten in der Vorbereitung des Saatbeets, mit erhöhtem Schädlingsdruck sowie in Bezug auf den Wasser- und Wärmehaushalt der Böden einher.
- Daher wurde an der Weiterentwicklung des GLÖZ 6-Standards gearbeitet, indem die Liste der Ausnahmen für bestimmte Kulturen erweitert wird.
- Flächen mit Erdäpfel, Ölkürbis, Zuckerrübe, für die Saatgutvermehrung von Gräsern und Mais, Heil- und Gewürzpflanzen sowie Sommermohn und Öllein werden vom Mindestausmaß von 80% Bodenbedeckung der Ackerflächen ausgenommen.
- Weiters sind Ausnahmen für geflügel- bzw. schweinehaltende Betriebe bis zu 40 ha Ackerfläche und mit einem Maisanteil über 30% vorgesehen. Deren Flächen auf schweren Böden sind ebenso ausgenommen, wenn sie über einen Mindestviehbesatz von 0,3 GVE/ha Ackerfläche verfügen.
- Auch bei Inanspruchnahme der Ausnahmebestimmungen müssen jedoch im definierten Zeitraum mindestens 55% der betrieblichen Ackerflächen eine Bodenbedeckung aufweisen, wobei die Ausnahmen für bestimmtes Feldgemüse bestehen bleibt.
- Die Definition schwerer Böden umfasst die Bodenarten Lehm, Ton und lehmigen Ton gemäß Finanzbodenschätzung.
- Ersten Analysen zufolge wird die Ausnahme für schwere Böden österreichweit von ca. 4.000 Betrieben auf rd. 25.000 ha in Anspruch genommen werden können.
- Die Änderung des GLÖZ 6-Standards tritt mit 1. November 2023 in Kraft.