EU-Kommission: GAP auf Bürokratieabbau prüfen
Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für die Landwirtschaft in der EU zu verringern, hat die EU-Kommission am 15. März 2024 vorgeschlagen, bestimmte Bestimmungen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.
Diese Vorschläge im Zusammenhang mit der Konditionalität und den GAP-Strategieplänen zielen darauf ab, den mit den Kontrollen verbundenen Aufwand für die Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern und ihnen mehr Flexibilität bei der Einhaltung bestimmter Umweltauflagen einzuräumen. Die nationalen Verwaltungen werden auch von einer größeren Flexibilität bei der Anwendung bestimmter Normen profitieren.
Der Legislativvorschlag ist eine direkte Antwort auf die Hunderten von Anträgen, die von Landwirtschaftsverbänden und Mitgliedstaaten eingegangen sind, und ergänzt die bereits laufenden kurzfristigen Maßnahmen der Kommission zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Landwirte.
Der Vorschlag schafft das richtige Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, die Rolle der GAP bei der Unterstützung des Übergangs der EU-Landwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit beizubehalten, den Erwartungen der Landwirtinnen und Landwirte und der Mitgliedstaaten und dem Ziel einer raschen Einigung zwischen dem EU-Parlament und dem Rat. Dabei soll ein hohes Maß an Umwelt- und Klimazielen in der derzeitigen GAP aufrecht erhalten werden.
Um auf alle in den vergangenen Wochen geäußerten Bedenken einzugehen, übermittelt die Kommission dem Rat und dem EU-Parlament ein Reflexionspapier, in dem mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette dargelegt werden. Diese Liste möglicher Maßnahmen wird auf der nächsten Ratstagung mit den Landwirtschaftsministern erörtert.
Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen erklärte dazu: “Die Kommission ergreift entschlossene und rasche Maßnahmen, um unsere Landwirte in einer Zeit zu unterstützen, in der sie mit zahlreichen Herausforderungen und Problemen konfrontiert sind. Die aktuellen Vorschläge - die in enger Zusammenarbeit mit Landwirten, wichtigen Interessenträgern, unseren Mitgliedstaaten und MdEP ausgearbeitet wurden - bieten gezielte Flexibilitätsmöglichkeiten, um den Landwirten dabei zu helfen, ihre wichtige Arbeit mit mehr Vertrauen und Sicherheit zu leisten. Wir senden ein klares Signal, dass sich die Agrarpolitik an die sich wandelnden Gegebenheiten angepasst und gleichzeitig auf die Hauptpriorität des Umweltschutzes und der Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet ist. Die Kommission wird unseren Landwirten, die die Ernährungssicherheit in der EU aufrechterhalten und bei unseren Klima- und Umweltschutzmaßnahmen an vorderster Front stehen, auch weiterhin entschlossen zur Seite stehen.“
Diese Vorschläge im Zusammenhang mit der Konditionalität und den GAP-Strategieplänen zielen darauf ab, den mit den Kontrollen verbundenen Aufwand für die Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern und ihnen mehr Flexibilität bei der Einhaltung bestimmter Umweltauflagen einzuräumen. Die nationalen Verwaltungen werden auch von einer größeren Flexibilität bei der Anwendung bestimmter Normen profitieren.
Der Legislativvorschlag ist eine direkte Antwort auf die Hunderten von Anträgen, die von Landwirtschaftsverbänden und Mitgliedstaaten eingegangen sind, und ergänzt die bereits laufenden kurzfristigen Maßnahmen der Kommission zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Landwirte.
Der Vorschlag schafft das richtige Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, die Rolle der GAP bei der Unterstützung des Übergangs der EU-Landwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit beizubehalten, den Erwartungen der Landwirtinnen und Landwirte und der Mitgliedstaaten und dem Ziel einer raschen Einigung zwischen dem EU-Parlament und dem Rat. Dabei soll ein hohes Maß an Umwelt- und Klimazielen in der derzeitigen GAP aufrecht erhalten werden.
Um auf alle in den vergangenen Wochen geäußerten Bedenken einzugehen, übermittelt die Kommission dem Rat und dem EU-Parlament ein Reflexionspapier, in dem mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette dargelegt werden. Diese Liste möglicher Maßnahmen wird auf der nächsten Ratstagung mit den Landwirtschaftsministern erörtert.
Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen erklärte dazu: “Die Kommission ergreift entschlossene und rasche Maßnahmen, um unsere Landwirte in einer Zeit zu unterstützen, in der sie mit zahlreichen Herausforderungen und Problemen konfrontiert sind. Die aktuellen Vorschläge - die in enger Zusammenarbeit mit Landwirten, wichtigen Interessenträgern, unseren Mitgliedstaaten und MdEP ausgearbeitet wurden - bieten gezielte Flexibilitätsmöglichkeiten, um den Landwirten dabei zu helfen, ihre wichtige Arbeit mit mehr Vertrauen und Sicherheit zu leisten. Wir senden ein klares Signal, dass sich die Agrarpolitik an die sich wandelnden Gegebenheiten angepasst und gleichzeitig auf die Hauptpriorität des Umweltschutzes und der Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet ist. Die Kommission wird unseren Landwirten, die die Ernährungssicherheit in der EU aufrechterhalten und bei unseren Klima- und Umweltschutzmaßnahmen an vorderster Front stehen, auch weiterhin entschlossen zur Seite stehen.“
Anpassung der Konditionalitäten an neue Gegebenheiten
Im ersten Jahr der Umsetzung der derzeitigen GAP (2023-2027) standen die Landwirtinnen und Landwirte in der EU vor Herausforderungen, einige der umwelt- und klimafreundlichen Standards, die als “guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“ (GLÖZ) bezeichnet werden, vollständig einzuhalten. Da die meisten GAP-Zahlungen, die Landwirte erhalten, an diese neun Standards geknüpft sind, werden sie auch als Konditionalitäten bezeichnet.
Die Kommission schlägt daher eine gezielte Überprüfung bestimmter Konditionalitäten in der Verordnung über die GAP-Strategiepläne vor. Die Überprüfung bezieht sich auf die folgenden Bedingungen:
Zusätzlich zu diesen spezifischen Änderungen schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten bestimmte Kulturen, Bodentypen oder Bewirtschaftungssysteme von der Einhaltung der Anforderungen in Bezug auf Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung und Fruchtfolge/Diversifizierung (GLÖZ 5, 6, 7) ausnehmen können. Gezielte Ausnahmen, um den Umbruch zur Wiederherstellung von Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten zu ermöglichen, wenn es durch Raubtiere oder invasive Arten geschädigt wird, könnten ebenfalls möglich sein (GLÖZ 9). Diese Ausnahmen können für den gesamten GAP-Zeitraum in den GAP-Strategieplänen festgelegt werden. Sie sollten räumlich begrenzt und nur dort festgelegt werden, wo sie sich zur Bewältigung spezifischer Probleme als notwendig erweisen. Die Kommission wird die erforderlichen Änderungen überprüfen, um die Ausnahmen zu validieren und die Kohärenz mit den allgemeinen Umweltzielen der Pläne zu wahren.
In extremen Fällen widriger Witterungsverhältnisse, die die Landwirte daran hindern, ordnungsgemäß zu arbeiten und die GLÖZ-Anforderungen zu erfüllen, können die Mitgliedstaaten auch befristete Ausnahmeregelungen einführen. Diese Ausnahmen sollten zeitlich begrenzt sein und nur für die betroffenen Begünstigten gelten.
Um sicherzustellen, dass die EU-Länder ihre GAP-Strategiepläne häufiger an sich ändernde Bedingungen anpassen können, schlägt die Kommission vor, die Zahl der jährlich zulässigen Änderungen zu verdoppeln. Jede erfolgreiche Vereinfachung muss in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Verwaltungen erfolgen.
Nicht zuletzt schlägt die Kommission vor, kleine landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von weniger als 10 ha von Kontrollen und Sanktionen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Konditionalitätsanforderungen auszunehmen. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den Kontrollen für Kleinerzeuger, die 65% der GAP-Begünstigten ausmachen, erheblich verringert.
In den GAP-Strategieplänen werden 32% des gesamten GAP-Haushalts (rund 98 Mrd. Euro) für freiwillige Maßnahmen zur Förderung der Umwelt-, Klima- und Tierschutzziele bereitgestellt. Mit diesen vorgeschlagenen Änderungen wird dieses beispiellose Budget beibehalten und mehr Flexibilität geboten, um die Umweltziele der GAP zu erreichen.
Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten ihre GAP-Strategiepläne bis zum 31. Dezember 2025 überprüfen, wenn spezifische Umwelt- und Klimavorschriften (z.B. zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und der natürlichen Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen sowie zum Schutz der Gewässer) auf EU-Ebene aktualisiert werden.
Die Kommission schlägt daher eine gezielte Überprüfung bestimmter Konditionalitäten in der Verordnung über die GAP-Strategiepläne vor. Die Überprüfung bezieht sich auf die folgenden Bedingungen:
- GLÖZ 8 zu nichtproduktiven Merkmalen: Die Landwirt:innen in der EU müssen bestehende Landschaftselemente auf ihrem Land erhalten, sind aber nicht mehr verpflichtet, einen Mindestanteil ihres Ackerlands für nichtproduktive Flächen wie Brachflächen aufzuwenden. Stattdessen können sie auf freiwilliger Basis beschließen, einen Anteil ihres Ackerlands nichtproduktiv zu halten - oder neue Landschaftselemente (wie Hecken oder Bäume) einzurichten - und erhalten dadurch zusätzliche finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Öko-Regelung, die alle Mitgliedstaaten in ihren GAP-Strategieplänen anbieten müssen. Alle Landwirte in der EU werden Anreize erhalten, nichtproduktive Flächen zu erhalten, die der biologischen Vielfalt förderlich sind, ohne Einkommensverluste befürchten zu müssen.
- GLÖZ 7 - Fruchtfolge: Die Landwirt:innen in der EU werden diese Anforderung erfüllen können, indem sie je nach den Bedingungen, mit denen sie konfrontiert sind, und wenn ihr Land beschließt, die Möglichkeit der Anbaudiversifizierung in ihren GAP-Strategieplan aufzunehmen, entweder rotieren oder ihre Kulturen diversifizieren. Die Flexibilität bei der Anbaudiversifizierung anstelle der Fruchtfolge wird es Landwirt:innen, die von regelmäßigen Dürren oder übermäßigen Niederschlägen betroffen sind, ermöglichen, diese Anforderung leichter zu erfüllen.
- GLÖZ 6 zur Bodenbedeckung in empfindlichen Zeiträumen: Die Mitgliedstaaten werden angesichts ihrer nationalen und regionalen Gegebenheiten und vor dem Hintergrund zunehmender Wetterschwankungen viel mehr Flexibilität bei der Festlegung dessen, was sie als sensible Zeiträume definieren und welche Verfahren zur Erfüllung dieser Anforderung zulässig sind, haben.
Zusätzlich zu diesen spezifischen Änderungen schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten bestimmte Kulturen, Bodentypen oder Bewirtschaftungssysteme von der Einhaltung der Anforderungen in Bezug auf Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung und Fruchtfolge/Diversifizierung (GLÖZ 5, 6, 7) ausnehmen können. Gezielte Ausnahmen, um den Umbruch zur Wiederherstellung von Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten zu ermöglichen, wenn es durch Raubtiere oder invasive Arten geschädigt wird, könnten ebenfalls möglich sein (GLÖZ 9). Diese Ausnahmen können für den gesamten GAP-Zeitraum in den GAP-Strategieplänen festgelegt werden. Sie sollten räumlich begrenzt und nur dort festgelegt werden, wo sie sich zur Bewältigung spezifischer Probleme als notwendig erweisen. Die Kommission wird die erforderlichen Änderungen überprüfen, um die Ausnahmen zu validieren und die Kohärenz mit den allgemeinen Umweltzielen der Pläne zu wahren.
In extremen Fällen widriger Witterungsverhältnisse, die die Landwirte daran hindern, ordnungsgemäß zu arbeiten und die GLÖZ-Anforderungen zu erfüllen, können die Mitgliedstaaten auch befristete Ausnahmeregelungen einführen. Diese Ausnahmen sollten zeitlich begrenzt sein und nur für die betroffenen Begünstigten gelten.
Um sicherzustellen, dass die EU-Länder ihre GAP-Strategiepläne häufiger an sich ändernde Bedingungen anpassen können, schlägt die Kommission vor, die Zahl der jährlich zulässigen Änderungen zu verdoppeln. Jede erfolgreiche Vereinfachung muss in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Verwaltungen erfolgen.
Nicht zuletzt schlägt die Kommission vor, kleine landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von weniger als 10 ha von Kontrollen und Sanktionen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Konditionalitätsanforderungen auszunehmen. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den Kontrollen für Kleinerzeuger, die 65% der GAP-Begünstigten ausmachen, erheblich verringert.
In den GAP-Strategieplänen werden 32% des gesamten GAP-Haushalts (rund 98 Mrd. Euro) für freiwillige Maßnahmen zur Förderung der Umwelt-, Klima- und Tierschutzziele bereitgestellt. Mit diesen vorgeschlagenen Änderungen wird dieses beispiellose Budget beibehalten und mehr Flexibilität geboten, um die Umweltziele der GAP zu erreichen.
Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten ihre GAP-Strategiepläne bis zum 31. Dezember 2025 überprüfen, wenn spezifische Umwelt- und Klimavorschriften (z.B. zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und der natürlichen Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen sowie zum Schutz der Gewässer) auf EU-Ebene aktualisiert werden.
Verbesserung der Landwirte-Position in der Lebensmittelversorgungskette
Die Stärkung der Stellung der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette ist eines der Hauptziele der GAP. Auf EU-Ebene gibt es bereits mehrere Maßnahmen, um für mehr Fairness zu sorgen und die Landwirte vor unlauteren Handelspraktiken zu schützen. Während das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren in der Kette zunimmt, braucht die vollständige Umsetzung und Durchsetzung der verfügbaren politischen Instrumente Zeit, und es muss noch mehr getan werden.
Als Beitrag zu den laufenden Beratungen mit den Landwirtschaftsministern und dem EU-Parlament legt die Kommission mehrere Optionen für Maßnahmen vor, die kurz- und mittelfristig vorangebracht werden könnten.
Erstens wird die Kommission im Rahmen einer sofortigen Leistung eine Beobachtungsstelle für Produktionskosten, Gewinnspannen und Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette einrichten. Diese Beobachtungsstelle, die sich aus Vertretern aller Sektoren entlang der Lebensmittelversorgungskette sowie Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammensetzt, wird die Transparenz der Kosten und Margen in der Kette erhöhen, indem Daten veröffentlicht und Informationen ausgetauscht werden, um Vertrauen zwischen den Interessenträgern aufzubauen und eine gemeinsame Diagnose der Lage zu erstellen. Es wird erwartet, dass sie ihre erste Sitzung in diesem Sommer abhalten wird.
Zweitens schlägt die Kommission Optionen für gezielte Verbesserungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist. Zu diesen Optionen gehören die Verschärfung der Vorschriften für Verträge, die Landwirt:innen mit Käufern in der Lebensmittelindustrie oder im Einzelhandel schließen, und die Stärkung der Erzeugerorganisationen, damit die Landwirt:innen gemeinsam und wirksamer mit anderen Akteuren der Lebensmittelversorgungskette zusammenarbeiten und handeln können. Ziel ist es, dazu beizutragen, Ungleichgewichte in der Kette zu korrigieren und gleichzeitig das grundlegende Prinzip der Marktorientierung zu wahren. Ebenso schlägt die Kommission die Möglichkeit neuer Vorschriften für die grenzüberschreitende Durchsetzung unlauterer Handelspraktiken vor. Derzeit stammen mindestens 20% der in einem Mitgliedstaat konsumierten landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel aus einem anderen Mitgliedstaat. Die Zusammenarbeit der nationalen Durchsetzungsbehörden muss verbessert werden, insbesondere durch eine Verbesserung des Informationsaustauschs und der Einziehung von Sanktionen.
Drittens wird die Kommission die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette, die seit 2021 in Kraft ist, einer gründlichen Bewertung unterziehen. Im Frühjahr 2024 wird ein erster Bericht vorgelegt, in dem der konsolidierte Stand der Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten dargelegt wird. Dieser Bericht wird dann in eine detailliertere Bewertung einfließen, die die Kommission 2025 vorlegen wird, der gegebenenfalls Legislativvorschläge beigefügt werden könnten.
Die Gespräche mit den Mitgliedstaaten über diese möglichen Maßnahmen werden in mehreren Formaten stattfinden, insbesondere auf der bevorstehenden Tagung des Rates (Landwirtschaft) am 26. März.
Als Beitrag zu den laufenden Beratungen mit den Landwirtschaftsministern und dem EU-Parlament legt die Kommission mehrere Optionen für Maßnahmen vor, die kurz- und mittelfristig vorangebracht werden könnten.
Erstens wird die Kommission im Rahmen einer sofortigen Leistung eine Beobachtungsstelle für Produktionskosten, Gewinnspannen und Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette einrichten. Diese Beobachtungsstelle, die sich aus Vertretern aller Sektoren entlang der Lebensmittelversorgungskette sowie Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammensetzt, wird die Transparenz der Kosten und Margen in der Kette erhöhen, indem Daten veröffentlicht und Informationen ausgetauscht werden, um Vertrauen zwischen den Interessenträgern aufzubauen und eine gemeinsame Diagnose der Lage zu erstellen. Es wird erwartet, dass sie ihre erste Sitzung in diesem Sommer abhalten wird.
Zweitens schlägt die Kommission Optionen für gezielte Verbesserungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist. Zu diesen Optionen gehören die Verschärfung der Vorschriften für Verträge, die Landwirt:innen mit Käufern in der Lebensmittelindustrie oder im Einzelhandel schließen, und die Stärkung der Erzeugerorganisationen, damit die Landwirt:innen gemeinsam und wirksamer mit anderen Akteuren der Lebensmittelversorgungskette zusammenarbeiten und handeln können. Ziel ist es, dazu beizutragen, Ungleichgewichte in der Kette zu korrigieren und gleichzeitig das grundlegende Prinzip der Marktorientierung zu wahren. Ebenso schlägt die Kommission die Möglichkeit neuer Vorschriften für die grenzüberschreitende Durchsetzung unlauterer Handelspraktiken vor. Derzeit stammen mindestens 20% der in einem Mitgliedstaat konsumierten landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel aus einem anderen Mitgliedstaat. Die Zusammenarbeit der nationalen Durchsetzungsbehörden muss verbessert werden, insbesondere durch eine Verbesserung des Informationsaustauschs und der Einziehung von Sanktionen.
Drittens wird die Kommission die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette, die seit 2021 in Kraft ist, einer gründlichen Bewertung unterziehen. Im Frühjahr 2024 wird ein erster Bericht vorgelegt, in dem der konsolidierte Stand der Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten dargelegt wird. Dieser Bericht wird dann in eine detailliertere Bewertung einfließen, die die Kommission 2025 vorlegen wird, der gegebenenfalls Legislativvorschläge beigefügt werden könnten.
Die Gespräche mit den Mitgliedstaaten über diese möglichen Maßnahmen werden in mehreren Formaten stattfinden, insbesondere auf der bevorstehenden Tagung des Rates (Landwirtschaft) am 26. März.