Einstiegshilfe in die Bio-Landwirtschaft
Im vergangenen Jahr bewirtschaftete rund ein Fünftel der Bäuerinnen und Bauern einen Biobetrieb. In der neuen EU-Förderperiode haben sich rund 40 landwirtschaftliche Betriebe in Tirol dazu entschieden, ebenfalls auf die biologische Landwirtschaft umzustellen. In der zweijährigen Umstellungsphase müssen bereits alle Bio-Vorgaben eingehalten werden, jedoch können die Erzeugnisse noch nicht als Bioprodukte deklariert und verkauft werden. „Das bedeutet einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Nachteil“, erklärt Michael Jäger, Obmann des Ausschusses für Bio der LK Tirol und führt aus: „Um diesen – zumindest teilweise – auszugleichen, wurde auf unsere Initiative gemeinsam mit dem Land Tirol eine entsprechende Förderung initiiert, in der Biobetriebe während der Umstellungsphase finanziell unterstützt werden.“ Erfreut über die Förderung zeigt sich auch Ausschuss-Geschäftsführer Joachim Pittracher, der an der Umsetzung maßgeblich beteiligt war: „Dadurch wird der Einstieg in die biologische Wirtschaftsweise für einige Betriebe erleichtert.“
Details
Bio-Betriebe, die sich in Umstellung befinden, erhalten eine flächenbezogene Leistungsabgeltung. Konkret enthält die Förderrichtlinie folgende Eckpunkte:
-
Die Höhe der Leistungsabgeltung beträgt:
* 200 Euro pro Hektar bei Acker- und Grünlandflächen
* 500 Euro pro Hektar Sonderkulturen (Spezialkulturen) pro Jahr - Almflächen werden im Rahmen dieser Richtlinie nicht berücksichtigt.
- Die Leistungsabgeltung wird für maximal zwei Jahre gewährt.
- Einzelbeihilfen werden mit maximal 7.000 Euro pro Jahr begrenzt (De-minimis-Beihilfe).
Abwicklung
- Die Förderung wird im Online-Verfahren über die Bezirkslandwirtschaftskammern bei der Abteilung Agrarwirtschaft beim Amt der Tiroler Landesregierung beantragt.
- Die Förderung ist mit einer einmaligen Antragstellung für zwei Jahre zu beantragen.
- Im Rahmen der Antragstellung sind der Kontrollvertrag und die aktuelle Feldstücksliste des Mehrfachantrags (MFA) hochzuladen.
- Bei Betrieben ohne MFA ersetzt die Flächenerhebung im Rahmen der ersten Bio-Kontrolle die Feldstücksliste.
- Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten ab Unterzeichnung des ersten Kontrollvertrags gestellt werden.