Einheitswertsystem erhalten!
Im Jahr 2023 kommt
erneut eine Einheitswerthauptfeststellung auf uns zu. Die dafür
notwendigen Rahmenbedingungen werden derzeit ausgearbeitet. Veränderungen bei der Bodenschätzung gegenüber der letzten Hauptfeststellung gelten als vernachlässigbar und werden voraussichtlich nicht eingearbeitet. Wesentliche Änderungen gibt es jedoch bei den klimatischen Bedingungen. Diese Veränderungen, die sich in der
landwirtschaftlichen
Produktion durch den immer stärker spürbaren Klimawandel teilweise dramatisch auswirken und erhebliche
Ertragseinbußen bedingen, müssen natürlich in den Erhebungen abgebildet und berücksichtigt
werden! Ein Ende der Einheitsbewertung für Steuern und Abgaben steht derzeit nicht zur Diskussion und wird abgelehnt. Denn in Summe ergeben sich durch dieses System zahlreiche Vorteile. Unter anderem eine enorme Ersparnis an öffentlichen Geldern und eine effiziente bürokratische Abwicklung, von der unsere Betriebe profitieren. Diese Vorteile gilt es, auch in der immer wieder aufkeimenden Kritik am Einheitswertsystem aufzuzeigen und eine erfolgreiche Fortführung zu gewährleisten!