Auszahlung Fördergelder für das Antragsjahr 2024
Die Hauptauszahlung der landwirtschaftlichen Förderungen für das Antragsjahr 2024 steht kurz bevor. Am 19. Dezember 2024 werden wie gewohnt die wesentlichen Fördergelder und Leistungsabgeltungen für das heurige Antragsjahr ausbezahlt.
Was genau kommt zur Auszahlung?
Neben 100 Prozent der Direktzahlungen (inklusive Almauftriebsprämien und Junglandwirt:innen Top-Up) werden auch Flächenzahlungen im Rahmen des ÖPUL und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZ) zu 75 Prozent ausbezahlt. Die Restzahlungen für ÖPUL und AZ sind berechnungsbedingt für Juni 2025 geplant. Das gilt auch für die Almkuhprämie für gealpte Milchkühe und die Betriebssicherungsprämien für Kleinbetriebe.
Erstmals zur Auszahlung kommen Teile des neu beschlossenen Entlastungspakets für die Landwirtschaft. In Umsetzung des nationalen Impulsprogramms werden nun die angekündigten CO2-Rückvergütungen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 sowie der neu beschlossene Bodenbewirtschaftungsbeitrag für das heurige Jahr ausbezahlt. Beide Entlastungsmaßnahmen werden auf Basis eines durchschnittlichen Dieseleinsatzes berechnet. Im Gesamten fließen zusätzlich 6,6 Millionen Euro auf unsere Tiroler Betriebe.
Nationale Mittelaufstockung ÖPUL und AZ
Die erstmalige Wertanpassung im Rahmen des nationalen Impulsprogramms betrifft sowohl die ÖPUL-Prämien als auch die Ausgleichszulage (AZ) und soll die gestiegenen Kosten in der Landwirtschaft abfedern.
Sämtliche ÖPUL-Prämien werden um 8 Prozent erhöht, wobei Maßnahmen wie Begrünung von Ackerflächen sowie Tierwohl-Weide, die rein EU-finanziert sind, von dieser Erhöhung ausgenommen bleiben. Hier wird es durch eine Mittelverschiebung eine Anpassung ab dem Bewirtschaftungsjahr 2025 geben.
Auch im Bereich der Ausgleichszulage wird eine allgemeine Prämienanhebung bei Heimflächen von 8 Prozent vorgenommen. Betriebe mit besonders schwierigen Bewirtschaftungsverhältnissen, welche in die Erschwernisgruppen 3 und 4 fallen (über 180 Erschwernispunkte), profitieren sogar von einer Anhebung um 14 Prozent.
Bescheide und Mitteilungen prüfen
Die Bescheide und Mitteilungen zu den Förderungsauszahlungen werden ab dem 15. Januar 2025 zugestellt und müssen von den Betrieben sorgfältig geprüft werden. Dabei ist besonders auf mögliche Kürzungen oder Sanktionen aufgrund von Verwaltungs- oder Vor-Ort-Kontrollen, Abzüge durch Konditionalitätsverstöße sowie abgelehnte Anträge oder nicht zustande gekommene Maßnahmen zu achten.
Unregelmäßigkeiten können durch Beschwerden oder Einsprüche innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Erhalt des Bescheides geltend gemacht werden. Für ÖPUL-Maßnahmen, welche im Mehrfachantrag 2024 abgelehnt wurden, besteht die Möglichkeit, diese innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides erneut zu beantragen, um sie für 2025 zu aktivieren. Zusätzlich muss hier noch eine Eingabe gemacht werden. Bei Unklarheiten und Rückfragen stehen die Bezirkslandwirtschaftskammern gerne zur Seite.