Almfutterflächen objektiv feststellen!
Abweichende Ergebnisse, Rückforderungen, Sanktionen: die Festlegung der Futterflächen war und ist das Sorgenkind von vielen Almbewirtschaftern und -auftreibern. Bisher war dieser Vorgang subjektiv, aufwendig und zeigte oft nach jeder Vor-Ort-Kontrolle ein anderes Ergebnis. Gerade zu Beginn der laufenden Förderperiode waren hohe Rückforderungen und oft sogar Strafzahlungen die Folge.
Auch wenn sich die Situation in letzter Zeit verbessert hat, habe ich mich immer für ein sichereres System ausgesprochen. Man muss von der derzeit im Auge des Betrachters liegenden Flächenfeststellung wegkommen. Zwischenzeitlich liegt ein neu entwickeltes System vor, das auf Basis von Satellitendaten zustande kommt. Entscheidend ist, dass mit dieser neuen Methode die tatsächliche Futterfläche einer Alm technisch und damit objektiv ermittelt werden kann. Ziel muss sein, dass diese Feststellungsart mit Start der nächsten GAP-Periode zum Tragen kommt. Dafür mache ich mich gerade stark. Denn damit würde jede Almbäuerin und jeder Almbauer bereits bei der Antragstellung wissen, wie viel technisch festgestellte Futterfläche vorliegt. Genau das würde die geforderte Rechtssicherheit in die Futterflächenerhebung bringen und damit eine kalkulierbare Almförderung.
Auch wenn sich die Situation in letzter Zeit verbessert hat, habe ich mich immer für ein sichereres System ausgesprochen. Man muss von der derzeit im Auge des Betrachters liegenden Flächenfeststellung wegkommen. Zwischenzeitlich liegt ein neu entwickeltes System vor, das auf Basis von Satellitendaten zustande kommt. Entscheidend ist, dass mit dieser neuen Methode die tatsächliche Futterfläche einer Alm technisch und damit objektiv ermittelt werden kann. Ziel muss sein, dass diese Feststellungsart mit Start der nächsten GAP-Periode zum Tragen kommt. Dafür mache ich mich gerade stark. Denn damit würde jede Almbäuerin und jeder Almbauer bereits bei der Antragstellung wissen, wie viel technisch festgestellte Futterfläche vorliegt. Genau das würde die geforderte Rechtssicherheit in die Futterflächenerhebung bringen und damit eine kalkulierbare Almförderung.