Ab sofort gelten schärfere Strafen beim Tiertransport
Für überschrittene Höchstbeförderungszeiten oder fehlende bzw. mangelhafte Transportpapiere können zukünftig von Seiten der Exekutive Organmandatsstrafen zwischen 300 - 500 Euro verhängt werden. Für Landwirt:innen auf der Kurzstrecke sind folgende Bestimmungen relevant:
Bei Überschreitung der Höchstbeförderungsdauer bei innerösterreichischen Transporten ist eine Strafhöhe von 500 Euro möglich. Wenn die maximal 8,5 Stunden-Beförderungsdauer für Schlachttiere oder die maximal acht Stunden für Zucht-/Nutztiere und Legehennen am Ende der Nutzungsdauer (im Einzelfall Verlängerung auf maximal zehn Stunden möglich) nicht eingehalten werden.
Bei fehlenden oder mangelhaften Transportpapieren mit folgenden Mindestangaben ist eine Strafhöhe von 300 Euro vorgesehen:
- Herkunft und Eigentümer der Tiere
- Versandort sowie Tag und Uhrzeit des Beginns der Beförderung
- vorgesehener Bestimmungsort sowie voraussichtliche Dauer der geplanten Beförderung.
Für das Nichtmitführen eines gültigen Befähigungsnachweises ist dieselbe Strafe möglich.
Anforderungen beim Transport von eigenen und/oder fremden Tieren über 65 Kilometer sind:
Die befristete Zulassung als Tiertransportunternehmer ist nicht zu verwechseln mit dem Befähigungsnachweis. Dieser Befähigungsnachweis ist unbefristet ausgestellt worden und muss demnach nicht „verlängert“ werden.
Anforderungen beim Transport von eigenen und/oder fremden Tieren über 65 Kilometer sind:
- mitgeführter Befähigungsnachweis
- Zulassung als Transportunternehmer für Kurzstrecke (bis max. acht Stunden)
- Transportpapiere, der vollständig ausgefüllte AMA-Viehverkehrsschein genügt.
- Einhaltung der technischen Vorschriften
Die befristete Zulassung als Tiertransportunternehmer ist nicht zu verwechseln mit dem Befähigungsnachweis. Dieser Befähigungsnachweis ist unbefristet ausgestellt worden und muss demnach nicht „verlängert“ werden.