Neue Fördermöglichkeit
Ab 21. April 2022, 17 Uhr, startet die neue Fördermaßnahme Photovoltaik. Diese kann bei der Ökostromabwicklungsstelle (kurz: ÖMAG) beantragt werden. Es handelt sich dabei um eine Investitionsförderung. Die frühere Kombination Investitionsförderung mit einem geförderten Einspeisetarif gibt es in der Form nicht mehr!
Je nach Anlagengröße wird es im Jahr 2022 drei bis vier Zeitperioden zur Antragstellung geben, wobei die erste Einreichphase ab 21. April bis 2. Juni möglich ist. Für den ersten Termin stehen bereits 100 Millionen Euro Budget zur Verfügung. Weitere Zeitfenster für die Beantragung sind im Juni, im August und im Oktober geplant.
Im neuen Fördersystem gibt es vier Kategorien von Anlagengrößen, in denen Antragsteller innerhalb der jeweiligen Kategorie gegeneinander konkurrieren.
Die Kategorien von Anlagen sind folgende:
- Kategorie A: 0-10 kW (285 Euro/kW)
- Kategorie B: 10,1-20 kW (Obergrenze 250 Euro/kW)
- Kategorie C: 20,1-100 kW (Obergrenze 180 Euro/kW)
- Kategorie D: 100,1-1000 kW (Obergrenze 170 Euro/kW)
In der Kategorie A stehen in der ersten Fördervergabe 40 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderhöhe beträgt 285 Euro/kW. Die Reihung erfolgt nach dem Zeitpunkt der Antragstellung. Die Fördervergabe reicht bis der Budgettopf ausgeschöpft ist. In den Kategorien B bis D erfolgt die Fördervergabe nach einem Bieterverfahren. Bei der Antragstellung ist ein Gebot für die gewünschte Förderhöhe abzugeben, das jedenfalls unter der jeweilig ausgewiesenen Obergrenze liegt. Die Reihung der Genehmigung erfolgt aufsteigend nach dem niedrigsten Gebot. Der Zeitpunkt der Antragstellung wird in diesen Kategorien erst bei gleichlautender Gebotshöhe als nachgereihtes Kriterium herangezogen. Im Zuge der Beantragung einer Photovoltaikanlage kann auch eine Speicherförderung bis 50 kWh Speicherkapazität beantragt werden, wobei mindestens 0,5 kWh pro kWp Photovoltaik zu errichten sind. Die Förderhöhe beträgt 200 Euro/kWh Speicherkapazität.
Um einen Förderantrag bei der ÖMAG unter oem-ag.at („Onlineplattform“) stellen zu können, müssen die notwendigen Genehmigungen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vorliegen. Dazu zählen einerseits ein Netzangebot des jeweiligen Netzbetreibers mit einem zugeordneten Zählpunkt und eine baubehördliche Bestätigung/Genehmigung seitens der zuständigen Gemeinde. Weiters müssen Anlagen über 50 kW-250 kW über die elektrizitätsrechtliche Anzeige bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde verfügen. Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass die Bestellung der Anlage erst nach der Antragstellung erfolgen darf!
Details zur Antragstellung finden Sie auf www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/eag-investitionszuschuesse/
Details zur Antragstellung finden Sie auf www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/eag-investitionszuschuesse/
Umstellung auf Marktpreis für bestehende Anlagen
Die ÖMAG bietet für Photovoltaikbetreiber, die bei der ÖMAG mit einem Fördertarif unter Vertrag stehen, die Möglichkeit, ihre Stromeinspeisung auf Marktpreiseinspeisung umzustellen. Dieser Wechsel ist für Produzenten attraktiv, die in den letzten 5 bis 6 Jahren einen Fördertarif beantragt haben. Der an die ÖMAG verkaufte Strom wird im Marktpreismodell derzeit mit ca. 25 Cent/kWh vergütet. Der Marktpreis wird von der E-Control quartalsweise nach den Großhandelspreisen für Strom festgelegt.
Die Umstellung erfolgt auf mindestens ein Jahr. Nachher ist der weitere Verbleib in der Marktpreiseinspeisung möglich oder es kann jederzeit für die Restlaufzeit des 13-jährigen Vertrages wieder auf den Fördertarif gewechselt werden.
Das Formular „Umstellung auf Marktpreisvergütung“ ist unter www.oem-ag.at/de/downloads/ erhältlich.
Das Formular „Umstellung auf Marktpreisvergütung“ ist unter www.oem-ag.at/de/downloads/ erhältlich.