Zwischenfrüchte: Was gibt´s Neues?
Grundsätzlich sind wieder aktiv angelegte Begrünungen (inklusive Untersaaten) zwischen zwei Hauptfrüchten förderfähig. Dabei werden folgende Begrünungsvarianten angeboten:
Begrünungsvarianten im Überblick
Var. | Anlage bis | Umbruch ab | Einzuhaltende Bedingungen | €/ha* |
1 | 31.07. | 10.10. | Ansaat von mindestens 5 insektenblütigen Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien; Befahrungsverbot bis 30.09.; nachfolgend verpflichtender Anbau einer Hauptkultur im Herbst | 200 |
2 | 05.08. | 15.02. | Ansaat von mindestens 7 Mischungspartnern aus mindestens 3 Pflanzenfamilien | 190 |
3 | 20.08. | 15.11. | Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien | 120 |
4 | 31.08. | 15.02. | Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien | 170 |
5 | 20.09. | 01.03. | Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien | 150 |
6 | 15.10. | 21.03. | Ansaat folgender, winterharter Kulturen (gemäß Saatgutgesetz) oder deren Mischungen: Grünschnittroggen nach Saatgutgesetz, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Winterackerbohne, Wintererbse oder Winterrübsen (inkl. Perko) | 120 |
7 | 15.09. | 31.01. | Ansaat von Begleitsaaten zwischen oder in den Reihen bei Winterraps mit mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien, kein Herbizideinsatz nach dem Vierblattstadium des Rapses bis zum Ende des Begrünungszeitraumes | 90 |
* tatsächliche Auszahlungshöhe kann aufgrund der ÖKO-Regelung schwanken
Empfehlungen für die Praxis
Variante 1: Diese Begrünungsvariante zielt insbesondere auf eine frühzeitige Blütenbildung und somit eine Nahrungsquelle für Insekten im Sommer ab. Diese Mischungen eignen sich nach früheren Ernteterminen - beispielsweise nach Wintergerste. Je früher diese Mischungen angebaut werden, desto eher die Blütenbildung und desto besser die Effekte für Insekten. Als insektenblütige Mischungspartner gelten jene Pflanzen, die von Insekten bestäubt werden (keine Gräser). Vielfältige Mischungen sind dabei jedenfalls zu empfehlen, um ein möglichst breites Pollen- und Nektarangebot bereitzustellen. Diese Variante ist eine reine Sommerzwischenfrucht - ein verpflichtender Anbau einer Hauptkultur im Herbst wird gefordert.
Variante 2: Ähnliche Zielvorgaben wie bei Variante 1, wobei diese über den Winter bestehen bleibt. Der Anbau bis Anfang August erlaubt diese Mischung nach der Getreideernte und wird für viele Betriebe eine gute Option sein. Der frühere Anbautermin bewirkt mehr Massebildung der Begrünungspflanzen, da sich die Vegetationszeit verlängert. Man kann erwarten, dass sich diese Mischungen gut entwickeln und reichlich Masse ausbilden. Dieses organische Material frostet dann über den Winter ab und schützt somit vor Erosion im darauffolgenden Frühjahr. Eine konservierende Bodenbearbeitung ist dafür Grundvoraussetzung.
Varianten 3 bis 5: Standardvarianten. Achtung: Für teilnehmende Betriebe an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" in Oberösterreich ist Variante 3 nicht zulässig! Generell sollte von einem Umbruch der Zwischenfrucht im Herbst ohne Anbau einer Folgekultur aufgrund der zahlreichen negativen Aspekte Abstand genommen werden.
Variante 6: Winterharte Begrünungskulturen können bezüglich Bodenbedeckung, Nährstoffspeicherungen und Unkrautunterdrückung Vorteile bieten. In milden Wintern wachsen diese Kulturen beinahe ununterbrochen und bauen somit eine gute Bodenstruktur auf. Diese Variante bietet sich bei Ernteterminen bis Anfang Oktober an. Vor allem Winterrübsen schnitten in den Versuchen der Boden.Wasser.Schutz.Beratung sehr gut ab. Praktiker sollten sich bei der Entscheidung für diese Variante auch schon Gedanken über die Bearbeitung im Frühjahr machen. Grünschnittroggen erfordert zumeist eine angepasste Technik.
Variante 7: Da auch der Winterraps in sehr viele Kerben des Zwischenfruchtanbaus schlägt, wurde dieser als eigene Variante mitaufgenommen. Voraussetzung ist der Anbau mittels Begleitsaaten. In den letzten beiden Jahren wurden auch zu dieser Variante Versuche angelegt. Informationen dazu finden Sie im Versuchsportal auf lk-online.
Generell bietet der Handel sehr gute Fertigmischungen für die Praxis an. Für Selbstmischer sind die Mischungsanteile und somit die relative Saatstärke wichtig. Diese sollte in Summe um die 100% liegen. Unterstützung bietet der Begrünungsrechner der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter www.bwsb.at - Bereich Infothek/Zwischenfrüchte.
Bei der Kulturauswahl sollte man folgende Überlegungen anstellen
- Zweck der Begrünung: Nährstoffspeicherung, Unkrautunterdrückung, Erosionsschutz, Stickstoffsammler usw.
- Vor- und Nachteile der Kultur
- Verwandtheitsgrad mit meinen Hauptfrüchten (v.a. Kreuzblütler) - Fruchtfolge
- Saattechnik - unterschiedliche Sämereiengrößen
- Anforderung der Kultur an Anbautermin - früh/spät
Wesentliche ÖPUL-Anforderungen im Überblick
- Verbot der mineralischen Stickstoffdüngung und kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (inklusive Schneckenkorn) während des Begrünungszeitraums (ausgenommen Variante 7).
- Zwischenfruchtbegrünungen müssen bei den Varianten 1 bis 6 "mechanisch" beseitigt werden (auch anrechenbar: vollständig abgefrostete und niedergebrochene Begrünungen). Erst danach ist ein Pflanzenschutzmitteleinsatz oder eine mineralische Stickstoffdüngung zulässig.
- Keine Bodenbearbeitung während des gesamten Verpflichtungszeitraums - jegliche Form der Massereduktion (Häckseln, Walzen o.ä.) ist erst ab 1. November zulässig. Danach gilt: Eine flächendeckende Begrünung muss erhalten bleiben!
- Pflanzenfamilien sind beispielsweise Leguminosen, Kreuzblütler, Korbblütler usw.
- Die Mischungen dürfen aus abfrostenden und winterharten Komponenten bestehen (außer Variante 6).
NEU ab 2023
- Nicht mehr erforderlich ist der Mindestbegrünungssatz von 10% - somit ist jede den Anforderungen entsprechend angelegte Begrünungsfläche prämienfähig.
- Die beiden Begrünungssysteme sind einjährige Maßnahmen -> jährlicher Wechsel zwischen Zwischenfrucht und System Immergrün ist möglich.
- Beantragung der Varianten bereits im MFA
o Korrektur der Varianten 1 bis 3: bis 31. August
o Korrektur der Varianten 4 bis 7: bis 30. September
Der Zwischenfruchtanbau ist in der landwirtschaftlichen Praxis nicht mehr wegzudenken. Die zahlreichen Vorteile von Begrünungen sind mittlerweile allgemein bekannt. Die Vorzüge sind vielfältig - genauso die Anforderungen im ÖPUL. Indem Landwirte diese Anforderungen erfüllen, tragen sie dazu bei, Bodenfruchtbarkeit zu verbessern, Erosion zu verhindern und die Biodiversität zu fördern. Durch die Umsetzung dieser freiwilligen Maßnahmen wird ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Landwirtschaft geleistet. Entscheidend dabei sind die langfristigen Vorteile für die Landwirte, die Umwelt und die Gesellschaft insgesamt.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter www.bwsb.at bzw. unter der Tel.-Nr.: 050 6902 1426.