Zukauf konventioneller Zuchttiere ab 2022
Ab dem Jahr 2023 wird es dafür ein umfangreicheres und digitalisiertes Antragsverfahren im VIS geben, da jeder konventionelle Tierzukauf (unabhängig von Alter der Tiere und dem Zweck bzw. dem Prozentanteil des Zukaufs) zukünftig behördlich genehmigt werden muss.
Antragstellung 2022 weitgehend gleich
Im Jahr 2022 bleibt das Antragsverfahren rund um den konventionellen Tierzukauf aber noch gleich wie bisher. Der Zukauf von Jungtieren, ausgewachsenen männlichen Tieren und nulliparen (bisher keine Geburt) weiblichen Tieren bis 10% (Rinder, Pferde) bzw. 20 % des Bestandes (Schweine, Schafe, Ziegen, Geweihträger, Neuweltkameliden) zu Zuchtzwecken ist weiterhin ohne Genehmigung durch die Behörde möglich und wird von den Kontrollstellen bei der Vor-Ort-Kontrolle überprüft.
Was ist unter „Zuchttier“ und „ausgewachsen“ zu verstehen?
Als Zuchttiere gelten alle Tiere, die für die Reproduktion verwendet werden. Die Zukaufmöglichkeit ist also nicht auf Herdebuchtiere beschränkt, es darf sich lediglich nicht um Tiere für die Mast handeln.
Als ausgewachsen gelten:
Als Zuchttiere gelten alle Tiere, die für die Reproduktion verwendet werden. Die Zukaufmöglichkeit ist also nicht auf Herdebuchtiere beschränkt, es darf sich lediglich nicht um Tiere für die Mast handeln.
Als ausgewachsen gelten:
- Rinder, Pferde, Geweihträger und Neuweltkameliden > 12 Monate
- Schweine, Schafe, Ziegen > 6 Monate
Für den Zukauf von nulliparen weiblichen Tieren bis 40 % im Zusammenhang mit der erheblichen Bestandsvergrößerung, einer Rassenumstellung oder der Gründung eines neuen Betriebszweiges ist ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Behörde erforderlich. Dafür gibt es ein bundesweit einheitliches Formular (unten im Download-Bereich verfügbar).
Dem Antrag sind beizulegen:
Dem Antrag sind beizulegen:
- eine Bestätigung über die Nicht-Verfügbarkeit von Bio-Tieren, ausgestellt durch Zuchtverbände, die Landwirtschaftskammern oder BIO AUSTRIA (selbe Vorgehensweise wie bisher) und
- ein Nachweis über die erhebliche Bestandsvergrößerung oder die Gründung eines neuen Betriebszweiges. Hierfür gelten seit 01.01.2022 erstmals auch Pläne und Dokumente, die eine Stallerweiterung oder eine nicht genützte Kapazität darlegen.
Folgendes gilt bereits seit 1. Jänner
Ohne Genehmigung möglich: Der Zukauf von gefährdeten Nutztierrassen ist ab dem kommenden Jahr nicht mehr genehmigungspflichtig und uneingeschränkt möglich, sofern die Rassen in der ÖPUL Liste der gefährdeten Nutztierrassen Österreichs gelistet sind. Für den Zukauf konventioneller Weiseln und Schwärme bis 20% ist (wie bisher) ebenfalls keine Genehmigung erforderlich (1 Weisel/ Schwarm pro Jahr). Vorerst noch ohne Genehmigung möglich bleibt außerdem der konventionelle Zukauf von 3-Tages-Küken (Gallus gallus und andere Arten) für die Eier- und Fleischerzeugung, sofern nicht genug Bio-Tiere in der erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen.
Der Zukauf konventioneller Junglegehennen (< 18 Wochen) ist hingegen nicht mehr zulässig.
Außerdem werden ab 01.01.2022 bereits zwei Datenbanksysteme zur Verfügung stehen (almmarkt.com für Rinder, Schafe und Ziegen; pig.at für Schweine), die freiwillig und kostenlos genutzt werden können, um Bio-Tiere anzubieten. Ab 01.01.2023 kommt diesen Bio-Tierdatenbanken im Zuge der geplanten Aktualisierung des Antragsverfahrens eine wichtige Rolle zu.
Für Fragen stehen Ihnen die Bio-Berater/innen der Landwirtschaftskammer und der Bezirkslandwirtschaftskammern gerne zur Verfügung.
Außerdem werden ab 01.01.2022 bereits zwei Datenbanksysteme zur Verfügung stehen (almmarkt.com für Rinder, Schafe und Ziegen; pig.at für Schweine), die freiwillig und kostenlos genutzt werden können, um Bio-Tiere anzubieten. Ab 01.01.2023 kommt diesen Bio-Tierdatenbanken im Zuge der geplanten Aktualisierung des Antragsverfahrens eine wichtige Rolle zu.
Für Fragen stehen Ihnen die Bio-Berater/innen der Landwirtschaftskammer und der Bezirkslandwirtschaftskammern gerne zur Verfügung.