Wirkstoff Pymetrozin wird nicht verlängert
Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert die Zulassungen aller Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff bis 30. April 2019 zu widerrufen.
In Österreich betrifft dies das im Gemüsebau häufig angewendete Pflanzenschutzmittel Plenum 50 WG (Registernummer 3075-0), wie auch das im Zierpflanzenbau verwendete Pflanzenschutzmittel TAFARI (Registernummer 3906-0).
Durch Plenum 50 WG waren in folgenden Gemüsekulturen Indikationen, gegen Blattläuse und Weiße Fliege abgedeckt, die nun verloren gehen:
Durch Plenum 50 WG waren in folgenden Gemüsekulturen Indikationen, gegen Blattläuse und Weiße Fliege abgedeckt, die nun verloren gehen:
Blattkohle | Kopfkohle | Rucola-Arten |
Blumenkohle | Kopfsalat | Salat |
Buschbohne | Kresse | Spinat |
Endivie | Kräuter | Stangenbohne |
Gurke | Linse | Stangensellerie (Bleichsellerie) |
Knollensellerie | Melanzani (Auberginen) | Stielmangold |
Kohlrabi | Paprika | Tomaten |
Kohlsprossen | Rettich | Zuckermais |
In Deutschland wurde bereits eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Januar 2020 festgesetzt. Da in der österreichischen Zulassung viele Indikationen aus Deutschland übernommen wurden, ist davon auszugehen, dass in Österreich die Fristen für Abverkauf und Aufbrauch gleich festgesetzt werden. Nach Ende der Aufbrauchsfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Plenum kann also nur mehr in der Anbausaison 2019 angewandt werden. Bitte nehmen Sie beim Einkauf darauf Rücksicht.