Was wirklich hinter Agraratlas, Flächenmonitoring und Handy-Signatur steckt
Agraratlas
- Der Agraratlas wurde vom Landwirtschaftsministerium aus bestehenden und bereits weitgehend zuvor öffentlichen verfügbaren Geodaten als gebündelte Informationsplattform für die Landwirtschaft erstellt.
- Die Datengrundlagen stammen von Agrarmarkt Austria, Umweltbundesamt, Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, Landwirtschaftsministerium, etc.
- Keine dieser Daten werden aus Satellitendaten gewonnen.
- Die Schlagnutzungen stammen aus dem letztaktuellen Mehrfachantrag - jedoch anonymisiert und ohne jeglichen Betriebsbezug.
- Die dargestellte Kartenlayer haben ausschließlich Informationscharakter und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit.
- Ziel und Zweck des Agraratlas ist die Hilfestellung und Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirte bei einer vorausschauenden Planung von Anbau, Flächenbewirtschaftung sowie ÖPUL-Maßnahmenteilnahme.
Flächenmonitoring
- Der Sentinel Satellit, welcher einmal alle 3 bis 5 Tage eine Aufnahme von Österreich mit einer Auflösung von 10 m x 10 m je Pixel vornimmt, findet in keinen der Layer des Agraratlas Einzug, sondern lediglich in das von der EU ab 2023 verpflichtend vorgegebene Flächenmonitoringsystem.
- Das Flächenmonitoring wird in einigen Mitgliedstaaten schon seit Jahren angewandt und ist ab 2023 europaweit verpflichtend anzuwenden.
- Durch das Flächenmonitoring werden ab 2023 sogenannte "monitoringfähige“ Sachverhalte geprüft (keine Flächenvermessung).
- Bei den "monitoringfähigen Sachverhalten" handelt es sich um Flächenversiegelung, Wechsel zwischen Dauerkulturen, Acker und Grünland, Kulturgruppen (grober gegliedert als Schlagnutzungsarten), Mähzeitpunkte Grünland und Ackerfutter, Ernteereignis Ackerkulturen, Bodenbedeckung für Zwischenfrüchte sowie Bracheflächen.
- Die monitoringfähigen Sachverhalte werden somit ab 2023 zu 100% einer Verwaltungskontrolle unterzogen, welche im Gegenzug die bisherige Vor-Ort-Kontrolle dieser Sachverhalte obsolet macht und die Anzahl der Vor-Ort-Kontrollen insgesamt von derzeit 5% auf 3% der Betriebe reduziert.
- Handlungsbedarf für den Antragsteller entsteht nur dann, wenn auf Basis der Satellitendaten eindeutig ein Unterschied von der in der Natur (via Satellitenaufnahmen) vorgefundenen Sachverhalte und der Beantragung festgestellt wird.
- Im Gegensatz zu den bisherigen Vor-Ort-Kontrollen bekommt der Antragsteller hingegen die Möglichkeit fehlerhafte oder nicht eingehaltene Beantragungen innerhalb von 14 Tagen zu korrigieren (auch prämienerhöhend) und es wird nicht wie bisher unmittelbar sanktioniert.
- Detailinformationen erfolgen ab Frühjahr 2023 via AMA und LK-Medien.
Handy-Signatur
- Die Handy-Signatur hängt weder mit dem Agraratlas noch mit dem Flächenmonitoringsystem in irgendeiner Form zusammen.
- Die Handy-Signatur stellt eine eindeutige, rechtssichere und personenbezogene Identifizierung von Benutzern sicher und schützte somit vor "Phishing"-Angriffen.
- Die Handy-Signatur dient in der GAP ab 2023 ausschließlich als neue und aus Sicht der Datensicherheit für die AMA zwingend notwendige Authentifizierung für das Absenden von Anträgen im eAMA, beginnend mit dem MFA 2023..