Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
Quick Links
  • Kleinanzeigen
  • Landwirtschaftliche Blätter
  • Öffentlichkeitsarbeit
Bundesländer
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Bauen
    • Förderungen
    • Stärkung der Unternehmerkompetenz
    • Biolandbau
    • Energie
    • Einkommenskombinationen und Direktvermarktung
    • Forstwirtschaft
    • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
    • Recht und Steuern
    • Cross Compliance
    • Arbeitskreise
  • Tirol
    • Tirol
    • Aktuelles
    • Wir über uns
      • Funktionär/innen
      • Mitarbeiter/innen
      • Organigramm
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
    • Verbände
      • Verbände
      • Mitarbeiter/innen Verbände
    • Veranstaltungen
    • Bildergalerien
    • Videos
    • Publikationen
    • Landwirtschaftliche Blätter
    • anzeigen.lko.at
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Fest-Service
    • Tätigkeitsbericht
    • forum lk
    • Wetter
    • Kontakt
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • Pflanzenschutz
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
  • Tiere
    • Tiere
    • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Milchprodukte und Qualität
      • Melken & Eutergesundheit
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Kälber & Jungvieh
      • Fütterung & Futtermittel
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Bewegungsbuchten im Abferkelbereich
      • Schweinegesundheitsverordnung
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Bienen
    • Fische
      • Fische
      • Fische & Verarbeitung
      • Ökosystem Teich & Wissenschaft
      • Bewirtschaftung & Praxis
      • Förderung & Rechtliches
      • Videos Fische
    • Allgemeines
    • Futtermittel-Plattform
      • Futtermittel-Plattform
      • Angebot
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Futtermittel-Plattform
    • Kalbinnenaufzuchtbörse
      • Kalbinnenaufzuchtbörse
      • Aufzuchtplätze Angebote
      • Aufzuchtplätze Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Kalbinnenaufzucht
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
      • Waldbau & Forstschutz
      • Borkenkäfer
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald, Jagd & Gesellschaft
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelles
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Pflanzenbau
    • Tierhaltung
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • ÖPUL
    • Direktzahlungen
    • Investitionsförderung
    • Existenzgründungsbeihilfe
    • Ausgleichszulage
    • Cross Compliance
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Steuer
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuell
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
      • Informationen und Fachartikel
    • Soziales und Arbeit
    • LK-Sozialversicherungsrechner
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2020
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energieeffizienz
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Technik
    • Energie
    • Bioökonomie & Nawaros
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Rechtliches zur Direktvermarktung
    • Einstieg in die bäuerliche Vermietung
    • Vermarktung und Kalkulation Direktvermarktung
    • Vermarktung und Kalkulation Urlaub am Bauernhof
    • Prämierungen in der Direktvermarktung
    • Qualität bei Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Spezialkulturen und Markt
    • Spezialkulturen und Markt
    • Obst und Obstverarbeitung
    • Gemüse
      • Gemüse
      • Interner Bereich
      • Login für Gemüsebauern
    • Ackerbau
    • Zierpflanzen
    • Pflanzenschutz
    • Direktvermarktung
    • Haus- und Kleingarten
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Bauen
    • Förderungen
    • Stärkung der Unternehmerkompetenz
    • Biolandbau
    • Energie
    • Einkommenskombinationen und Direktvermarktung
    • Forstwirtschaft
    • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
    • Recht und Steuern
    • Cross Compliance
    • Arbeitskreise
  • LK in den Bundesländern
    • Österreich
    • Burgenland
    • Kärnten
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Steiermark
    • Tirol
    • Vorarlberg
    • Wien
  • beratung © Archiv
    BERATUNG
  • allgemein © Archiv
    BILDUNG
  • mitarbeiter © Archiv
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Landwirtschaftliche Blätter © Archiv
    Landwirtschaftliche Blätter
  • Presse © Archiv
    Öffentlichkeitsarbeit
  • futtermittel_plattform © Archiv
    Futtermittel-Plattform
  • Kleinanzeigen
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    Bundesländer
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  1. LK Tirol
  2. Förderungen
  3. ÖPUL
  4. Österreichweit
08.07.2019 Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet
Empfehlen Drucken

System Immergrün: Begrünungszeiträume und Aufzeichnungen

Mindestens 85% der Ackerfläche müssen ganzjährig begrünt sein.

 © BÖHM © BÖHM © BÖHM[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2014.12.16%2F141872742612556.jpg]
© BÖHM
Bei Teilnahme an der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün" muss am Betrieb eine flächendeckende Begrünung von mindestens 85% der Ackerfläche zu jedem Zeitpunkt des gesamten Jahres mit Haupt- oder Zwischenfrüchten vorhanden sein. Die Fläche gilt im Rahmen der Maßnahme aber weiterhin als begrünt, wenn der maximale Zeitraum von
  • Ernte Hauptfrucht bis Anlage Zwischenfrucht: 30 Tage
  • Umbruch Zwischenfrucht bis Anbau Hauptfrucht: 30 Tage 
  • Ernte Hauptfrucht bis Anbau Hauptfrucht: 50 Tage
nicht überschritten werden. Bei Einhaltung dieser Zeiträume wird der Begrünungszeitraum nicht als unterbrochen gewertet.

Der Tag der Anlage der Haupt- oder Zwischenfrucht zählt bereits als Begrünungstag. Der Tag der Ernte der Hauptfrucht sowie der Tag des Umbruchs der Ackerfutterfläche beziehungsweise der Zwischenfrucht wird nicht mehr als Begrünungstag, sondern als unbegrünter Tag gewertet. Für die Berechnung der mindestens 85% Begrünung zählen sämtliche Ackerflächen des Betriebes zur Ausgangsfläche, somit einschließlich die Nutzungen "Grünbrache", "Sonstige Ackerflächen", Ackerflächen im geschützten Anbau sowie Ackerflächen in den Maßnahmen "Naturschutz" (WF), "Ergebnisorientierter Naturschutzplan" (ENP) und "Weiterführung 20-jähriger Verpflichtungen" (K20).

Zulässige Begrünungskulturen

Als Begrünungskulturen gelten laut Agrarmarkt Austria (AMA) Haupt- und Zwischenfrüchte auf Ackerflächen. Auch Flächen ohne angelegte Begrünungskulturen gelten im Rahmen der Maßnahme als begrünt, solange die erlaubten maximalen Zeiträume des offenen Bodens eingehalten werden. Als Zwischenfrüchte gelten dabei aktiv angelegte Begrünungskulturen (inklusive Untersaaten) nach Hauptfrüchten, auf die eine aktiv angelegte Hauptfrucht folgt. Bei Untersaaten unterbricht die Ernte der Hauptfrucht nicht den Begrünungszeitraum. Das Datum der Anlage der Untersaat zählt als Anlagedatum für die Begrünung und damit für die Mindestbegrünungsdauer. Als Hauptfrucht anrechenbar sind auch Grünbrachen sowie in anderen Maßnahmen angelegte Flächen auf Acker (beispielsweise "Naturschutz" etc.), wenn sie die flächendeckende Bodenbedeckung erfüllen.

Grundsätzlich sind alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine ordnungsgemäße Begrünung ermöglichen. Das geht von Bodenvorbereitung, Saatzeitpunkt, Saatmenge, Ausbringungstechnik, Ablagetiefe bis hin zur Wahl des Begrünungssaatgutes.

Unzulässige Begrünungen

Ausfall aus vorhergehenden Kulturen zählt nicht als Zwischenfrucht. Druschausfall und sich selbst begrünende Flächen zählen weder als Zwischen- noch als Hauptfrucht und sind daher bis zur Anlage einer Zwischen- oder Hauptfrucht dem begrünungsfreien Zeitraum zuzurechnen. "Sonstige Ackerflächen" oder Flächen mit dem Code GI (Grundinanspruchnahme) gelten ebenfalls als unbegrünt.

Vorgaben bei Zwischenfrüchten

Die aktive Anlage von Zwischenfrüchten (inklusive Untersaaten) hat bis spätestens 1. Oktober zu erfolgen. Die Mindestanlagedauer von Zwischenfrüchten muss 35 Tage betragen. Das heißt, dass Zwischenfrüchte und Untersaaten, die nach dem 1. Oktober angelegt werden oder die Mindestdauer von 35 Tagen nicht erreichen, als unbegrünt zählen. Bezüglich Begrünungssaatgut von Zwischenfrüchten (inklusive Untersaaten) gibt es keine Einschränkungen, beispielsweise müssen keine Mischungen angelegt werden und es ist auch Getreide als Zwischenfruchtkultur zulässig. Die begrünten Zwischenfruchtflächen müssen im Rahmen des Online-Herbstantrages nicht bekannt gegeben werden.

Tagaktuelle Aufzeichnungen

Bei der Maßnahme sind tagaktuell schlagbezogene Aufzeichnungen über folgende Termine zu führen:
  • Ernte der Hauptfrucht,
  • Anlage und Umbruch der Zwischenfrucht (Begrünung)
  • Anlage der folgenden Hauptfrucht

Die schlagbezogenen Aufzeichnungen müssen über das gesamte Jahr und die gesamte Ackerfläche des Betriebes geführt werden (unabhängig von den 85%) und sind ab dem 1. Jänner des ersten Teilnahmejahres durchgängig bis zum Ende des Verpflichtungszeitraums durchzuführen. Eine Aufzeichnungsvorlage steht unter anderem online unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter zur Verfügung. Auch andere Aufzeichnungen werden anerkannt, sofern diese die notwendigen Angaben enthalten. Die Aufzeichnungen können beispielsweise auch über EDV-Aufzeichnungsprogramme geführt und am Betrieb ausgedruckt werden. Die Aufzeichnungen sind grundsätzlich am Betrieb aufzubewahren und bei Vor-Ort-Kontrollen dem Prüforgan vorzulegen.

In die Maßnahme kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr neu ein- oder umgestiegen werden. Darüber hinaus besteht am Betrieb eine Kombinationsverpflichtung mit der Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" (UBB) oder "Biologische Wirtschaftsweise" (Bio). Weitere detaillierte Informationen zur Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün" sind im gleichnamigen Maßnahmenerläuterungsblatt unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter zu finden.

ÖPUL – Richtlinien

  • paragraphen © Archiv

    Kurzfassung der wichtigsten Bestimmungen zum ÖPUL 2015 - Agrarumweltprogramm bis 2020

LK Beratung

Beratung_Bereich_02 © LK Tirol

Förderungen

Beratungsangebot der LK Tirol nutzen!

Inhaltsverzeichnis

Fachartikel

  • Vorsicht bei Aufgabe der Tierhaltung
  • Beim Zwischenfruchtanbau frühesten Umbruchtermin der Variante 3 einhalten
  • ÖPUL-Maßnahme "Tierschutz- Stallhaltung" bei Schweinen
  • AMA erinnert an Ausbringungsverbot von stickstoffhältigen Düngemitteln
  • AMA macht auf aktuelle Flächenzugangsregelung im ÖPUL 2015 aufmerksam
  • Ernte abgeschlossen – Aufzeichnungen aktualisiert?
  • AMA: Maßnahmenübernahme 2020 im ÖPUL 2015
  • AMA informiert über Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL
  • Zwischenfruchtanbau: Spätester Anlagezeitpunkt für Variante 1 und 2 naht
  • Förderungsverpflichtungen und Fristen bei der Maßnahme "Alpung und Behirtung"
  • System Immergrün: Begrünungszeiträume und Aufzeichnungen
  • Meldepflicht bei Maßnahme "Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen"
  • Vollständige Angaben in Tierliste ist Voraussetzung für korrekte Prämienberechnung
  • Aufzeichnungspflichten bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen
  • Auswirkungen auf ÖPUL-Prämien und Bioproduktion
  • Pflege von Biodiversitätsflächen
Mehr anzeigen

Landwirtschaftskammern

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Publikationen
  • Verbände

Partner-Services

  • Agrarmarketing Tirol
  • AIZ – Agrarisches Informationszentrum
  • Bauernhof-Exkursionen
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
  • Ländliches Fortbildungsinstitiut (LFI) Tirol
  • Mein Hof – Mein Weg
  • Tiroler Bäuerinnenorganisation
  • Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend
  • Tiroler Tiergesundheitsdienst
  • Schule am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2019 tirol.lko.at

Landwirtschaftskammer Tirol
Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck

Telefon: +43 5 92 92-0
E-Mail: office@lk-tirol.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung

Newsletter
Facebook Youtube
 © BÖHM
© BÖHM