Rundes Maßnahmenpaket für sichere Almen liegt vor
Das Tiroler Kuhurteil hat bundesweit hohe Wogen geschlagen. Nachdem nun die Gesetzesänderung für das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch in Begutachtung ist, legt die Bundesregierung noch einmal in Sachen Almsicherheit nach: Am Dienstag präsentierte Ministerin Elisabeth Köstinger zehn Regeln für Besucher, die gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer, der Wirtschaftskammer und dem Alpenverein formuliert wurden. Dabei geht es um Verhaltensregeln bei der Begegnung mit Weidevieh auf Almen.

Bei der Erstellung der Regeln war die Tiroler Landwirtschaftskammer federführend, die hier Erfahrung und Know-how einbrachte. Parallel dazu wurden bundesweit in Kooperation mit der Landwirtschaftskammer und dem Almwirtschaftsverein auch ein „Standard für die Alm- und Weidewirtschaft“ verabschiedet. Damit liegt nun ein Maßnahmenpaket vor, das ein gedeihliches Miteinander auf der Alm für die Zukunft absichern soll. Das Ziel ist es, ein sicheres Nebeneinander von Weidevieh und Freizeitnutzern auch in stark frequentierten Wandergebieten zu schaffen.
Die präsentierten Verhaltensregeln für den Umgang mit Weidevieh stellen die Eigenverantwortung der Almnutzer in den Vordergrund. Dabei geht es darum, Freizeitnutzern zu erklären, wie sie sich sicher auf der Alm bewegen, ohne sich selbst und andere in Gefahr zu bringen. Die Regeln sind kurz gefasst und übersichtlich. Vorrangig sollten Freizeitnutzer den Kontakt zum Weidevieh grundsätzlich vermeiden. Sie sollten Wege nicht verlassen und Zäune respektieren. Falls Weidevieh jedoch den Weg versperrt, muss dieser mit großem Abstand umgangen werden. Es wird auch erklärt, dass man den Tieren nicht den Rücken zuwenden darf. Ein besonderes Augenmerk gilt dem mitgeführtem Hund, der entsprechend an der kurzen Leine zu halten ist und im Notfall sofort abgeleint werden können muss. Ein von der LK gefordertes Hundeverbot zumindest auf Mutterkuhalmen wurde von den politischen Entscheidungsträgern nicht mitgetragen.
Neben der Forderung nach einer erhöhten Eigenverantwortung von Freizeitnutzern präsentierte Köstinger auch einen „Standard für die Alm- und Weidewirtschaft“. Hier steht im Mittelpunkt, dass ein sicheres Wirtschaften wie bisher gewährleistest sein soll. Der Standard soll ein Hilfsmittel für Tierhalter, Almbewirtschafter und Hirten sein. In den Empfehlungen wird betont, dass Einzäunen oder ständige Aufsicht grundsätzlich nicht notwendig sind. Wenn jedoch auf Straßen und Wegen viele Wanderer unterwegs sind oder ein hohes Verkehrsaufkommen besteht (Seilbahnstation!), wird zu einer Einzäunung geraten. Bei Mutterkuhhaltung werden jedenfalls entsprechende Schilder empfohlen, die auf die Eigenverantwortung der Besucher hinweisen. Die neuen Warnschilder sind ab 6. Mai in der LK erhältlich!
Genauso sollten Berichte über Vorfälle ernst genommen werden. Heimbetriebe, Almbewirtschafter, Hirtenpersonal und gegebenenfalls Gastwirte sollten regelmäßig miteinander kommunizieren.
Neben diesen Maßnahmen wird eine umfassende Infokampagne der Tourismuswirtschaft für Gäste und Almbesucher folgen.