Rechtssicherheit für Almbauern

Bereits wenige Wochen nach dem umstrittenen Kuh-Urteil haben sich die politischen Spitzen in Tirol auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das den heurigen Almauftrieb sicherstellt. Vergangenen Donnerstag präsentierten LH
Günther Platter, LH-Stv. Josef Geisler und LK-Präsident Josef Hechenberger Tirols Maßnahmen für ein „gutes Miteinander im Almgebiet“: So wird der Versicherungsschutz für Landwirte mit Weidevieh erweitert und die Eigenverantwortung von Personen, die in Almgebieten unterwegs sind, im Tiroler Almschutzgesetz verankert. „Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die heimischen Bauern – und das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Almsaison gesichert ist und die Tiroler Almen für Einheimische und Gäste offen bleiben“, betonten LH Platter und LHStv Geisler.
Tiroler Wegeversicherung für Landwirte mit Weidevieh
Die Erweiterung des Versicherungsschutzes basiert auf dem Tiroler „Mountainbike-Modell“ – einerHaftplicht- und Rechtsschutzversicherung des Landes, mit der Wegehalter, Grundeigentümer und Bewirtschafter im Schadensfall bei Unfällen mit Mountainbikern geschützt sind. Hier erfolgt nun eine Erweiterung um das Haftungsrisiko von Landwirten bzw. Bewirtschaftern des Waldes oder der Alm im Zusammenhang mit der Tierhalterpflicht bzw. Weidetieren. Der Versicherungsschutz tritt mit April 2019 in Kraft, die Kosten werden vom Tiroler Tourismusförderungsfonds getragen: „Ab April herrscht Rechtssicherheit mit der Tiroler Wegeversicherung. Damit ist bereits für den heurigen Almsommer gewährleistet, dass die Tiroler Bauernschaft umfassend und bestmöglich bei Vorfällen mit Weidevieh abgesichert ist. “, so
Hechenberger.
Verhaltensregeln im Almschutzgesetz
Auch das Tiroler Almschutzgesetz wird um einen Paragraphen zu Verhaltensregeln für Almbesucher im Wege einer Verordnung auf Almen ergänzt. Künftig ist klar festgehalten, dass der Almbetrieb nicht beeinträchtigt und das Weidevieh nicht gestört werden soll. Dies bezieht die eigenverantwortliche Abstands
einhaltung und verantwortungsbewusste Haltung von mitgeführten Tieren mit ein. Zudem müssen Weideflächen entsprechend gekennzeichnet werden – insbesondere, wenn dort Mutterkühe mit Kälbern weiden. Aktuell liegt ein Entwurf vor, der nun begutachtet wird. Die Beschlussfassung des novellierten Tiroler Almschutzgesetzes ist für den Mai-Landtag vorgesehen.
Das gute Miteinander soll auch im Rahmen einer Bewusstseinsbildung gestärkt werden. Dazu soll es im Frühsommer 2019 eine breit angelegte, mehrsprachige Info-Kampagne geben, mit der auf das richtige Verhalten auf Almen – vor allem im Hinblick auf Mutterkuhherden – aufmerksam gemacht wird. Die Lebensraum Tirol 4.0. Holding wird dies in Kooperation mit der LK, dem Alpenverein, dem Tiroler Bauernbund und der Tirol Werbung umsetzen.
Das gute Miteinander soll auch im Rahmen einer Bewusstseinsbildung gestärkt werden. Dazu soll es im Frühsommer 2019 eine breit angelegte, mehrsprachige Info-Kampagne geben, mit der auf das richtige Verhalten auf Almen – vor allem im Hinblick auf Mutterkuhherden – aufmerksam gemacht wird. Die Lebensraum Tirol 4.0. Holding wird dies in Kooperation mit der LK, dem Alpenverein, dem Tiroler Bauernbund und der Tirol Werbung umsetzen.