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27.05.2019 | von Christoph Zaussinger
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Rechtliches über Hausbrunnen und Hausquellen

Hausbrunnen und Quellen sind sehr häufig bewilligungsfrei. Eigenes Trinkwasser kann zumindest aus rechtlicher Sicht sehr einfach gewonnen werden.

Hausbrunnen sind in der Regel wasserrechtlich bewilligungsfrei. © LK OÖ/ZaussingerHausbrunnen sind in der Regel wasserrechtlich bewilligungsfrei. © LK OÖ/ZaussingerHausbrunnen sind in der Regel wasserrechtlich bewilligungsfrei. © LK OÖ/Zaussinger[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.05.26%2F1558888304249214.jpg]
Hausbrunnen sind in der Regel wasserrechtlich bewilligungsfrei. © LK OÖ/Zaussinger

Wasserrecht

Das Wasserrechtsgesetz ist ein Bundesgesetz und gilt daher für ganz Österreich. Es sieht im Regelfall keine wasserrechtliche Bewilligung für Hausbrunnen und Hausquellen zur Entnahme des notwendigen Haus- und Wirtschaftsbedarfes vor.

Konkret bewilligungsfrei sind folgende Entnahmen von Grundwasser:

  • Entnahme nur durch handbetriebene Pump- oder Schöpfwerke.
  • Entnahme in einem angemessenen Verhältnis zum eigenen Grund.

Der typische Hausbrunnen für die Versorgung eines Einfamilienhauses oder eines Bauernhofes ist damit jedenfalls bewilligungsfrei.

Die Nutzung von Quellen, also des frei zutage tretenden Grundwassers, gilt generell als wasserrechtlich bewilligungsfrei.

Rechte von Dritten dürfen jedoch trotz der Bewilligungfreiheit nicht eingeschränkt werden. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn durch den Bau eines Brunnens ein benachbarter Brunnen trocken fällt.

Die landwirtschaftliche Bewässerung ist wasserrechtlich bewilligungspflichtig. © LK OÖ/ZaussingerDie landwirtschaftliche Bewässerung ist wasserrechtlich bewilligungspflichtig. © LK OÖ/ZaussingerDie landwirtschaftliche Bewässerung ist wasserrechtlich bewilligungspflichtig. © LK OÖ/Zaussinger[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.05.26%2F1558888301347616.jpg]
Die landwirtschaftliche Bewässerung ist wasserrechtlich bewilligungspflichtig. © LK OÖ/Zaussinger

Bewilligungspflichtig nach dem Wasserrecht

Bewilligungspflichtig sind:
  • Entnahmen, die über den notwendigen Haus- und Wirtschaftsbedarf hinausgehen, wie z.B. Brunnen für die landwirtschaftliche Bewässerung.
  • Die Wasserversorgung für Dritte, wie die Versorgung von Nachbarobjekten.
  • Nutzungen im eigenen Objekt, welche einen eigenen notwendigen Haus- und Wirtschaftsbedarf überschreiten.

Schutz- und Schongebiete

Die Neuerrichtung von Hausbrunnen in einem Grundwasserschutzgebiet ist in der Regel nicht gestattet.

In Grundwasserschongebieten ist die Neuerrichtung von Hausbrunnen häufig wasserrechtlich anzeige- oder bewilligungspflichtig.
Die Gemeinde muss über einen eigenen Brunnen oder eine eigene Quelle informiert werden. © LK OÖ/ZaussingerDie Gemeinde muss über einen eigenen Brunnen oder eine eigene Quelle informiert werden. © LK OÖ/ZaussingerDie Gemeinde muss über einen eigenen Brunnen oder eine eigene Quelle informiert werden. © LK OÖ/Zaussinger[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.05.26%2F1558888309859498.jpg]
Die Gemeinde muss über einen eigenen Brunnen oder eine eigene Quelle informiert werden. © LK OÖ/Zaussinger

Baurecht

Im Allgemeinen ist die Errichtung einer Quelle oder eines Brunnens bei der Gemeinde zu melden. Die Gemeinde hat als Baubehörde Kenntnis darüber zu haben, ob eine Hausquelle oder ein Hausbrunnen als Trinkwasser oder als Nutzwasser verwendet werden.

Downloads zum Thema

  • Tipps über Brunnen und QuellenTipps über Brunnen und Quellen

Links zum Thema

  • Buchtipp: Eigenes Wasser für Haus und Hof

LK Beratung

Beratung_Recht © LK Tirol

Recht und Steuern

Beratungsangebot der LK Tirol nutzen!

Almwirtschaft und Pinnistal-Urteil

Warnschilder_Folder_neu_2019 © LK Tirol


Tierhalterhaftung: Häufig gestellte Fragen und Antworten


Urteil der Berufungsinstanz: Urlauberin mit Hund trägt Mitschuld


Urteil: Häufig gestellte Fragen und Antworten


Zum Start der Almsaison neue Hinweisschilder und Folder

Inhaltsverzeichnis

Allgemein

  • Neuerscheinung der ÖKL-Broschüre "Der Traktor im Straßenverkehr
  • E-Zustellung ab 1. Jänner 2020 Pflicht
  • Professionelle Bauernmärkte: Was ist rechtlich zu beachten?
  • Was beim Sammeln in der Natur beachtet werden muss
  • Aktuelles über OÖ Wassergenossenschaften
  • Schlachten am Hof
  • Verträge: Geschriebenes ist auch durchsetzbar
  • Geocaching - die elektronische Schnitzeljagd
  • Verlassenschaftsverfahren
  • Pachtvertrag: Kündigung bei Verkauf einer Teilfläche
  • Haftung für Schäden durch Bäume
  • Kuh-Urteil: endlich Rechtssicherheit?
  • Hecke an der Grundgrenze
  • Erlöschen des Wohnungsrechtes
  • Novellierung des Landespolizeigesetzes
  • Umfang von Dienstbarkeiten – ersessenes Fahrtrecht
  • Überbreite Landmaschinen
  • Lärm, Staub und Geruch zur Erntezeit
  • Hälfteeigentum und Scheidung
  • Vorsicht vor betrügerischen Kleinanzeigen
  • Vertragsänderungen bei Gestattungsverträgen für Handymasten
  • Wohnungsgebrauchsrecht oder Fruchtgenussrecht?
  • Wer gilt rechtlich als Landwirt?
  • Absicherung in der Familie
  • Augen auf beim Online-Kauf
  • Rechtliche Tipps rund um den Herbstausritt
  • Vertragsabschluss durch Minderjährige
  • Beleidigungen im Internet – Ist im World Wide Web wirklich alles erlaubt
  • Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten
  • Geldsorgen?
  • Unterhaltsverzicht und Mindestsicherung
  • Schießen mit Druckluftwaffen im Wald
  • Rücktrittsrecht
  • Patientenverfügung und Voraussetzungen
  • Irrtum über Eigenschaft einer gekauften Sache
  • Nicht einverleibte Dienstbarkeit erlischt mit gutgläubigem Erwerb des belasteten Grundstücks
  • Freilaufende Hühner im Nachbarrecht
  • Traktorkauf ohne Garantie
  • Fehlverhalten von Hund oder Hundebesitzer?
  • Lastenfreistellung bei Grundkauf
  • Worauf achten bei Optionsverträgen?
  • Urheberrechtsverletzungen im Internetzeitalter – Was darf ich wirklich?
  • Weihnachtszeit, Geschenkezeit, aber was tun, wenn's nicht gefällt?
  • Traktor zu spät geliefert
  • Wissenschaftliche Erhebungen – braucht es die Zustimmung des Verfügungsberechtigten?
  • Das neue Erwachsenenschutzrecht
  • Trennung, was nun? – Informationen zum Kindesunterhalt
  • Schlichtungsstellen der Landwirtschaftskammer Tirol

Pachten und Verpachten

  • Die Stärkung der Pächterrechte im Landpachtgesetz
  • Investieren in fremdes Gut – Ersatzansprüche gegen den Verpächter?

Erbrecht und Hofübergabe

  • Erbrecht - Der gesetzliche Pflichtteil
  • Betriebsübergabe in der Land- und Forstwirtschaft
  • Hofübergabe
  • "Übergeben – nimmer leben?"

Landwirtschaftskammern

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