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04.04.2023 | von DI Josef Springer

Pufferstreifen und düngungsfreie Streifen entlang von Gewässern

Graben mit Bewuchs.jpg
Beispiel für einen durchgehend bewachsenen Graben. Er ist durch diesen Bewuchs kein Gewässer. Deshalb sind hier auch keine Pufferstreifen erforderlich.
Das Fließgewässer weist eine Gewässersohle ohne Bewuchs auf. Es ist damit eindeutig ein Gewässer. Pufferstreifen sind anzulegen.
Graben mit Bewuchs.jpg
Beispiel für einen durchgehend bewachsenen Graben. Er ist durch diesen Bewuchs kein Gewässer. Deshalb sind hier auch keine Pufferstreifen erforderlich.
Das Fließgewässer weist eine Gewässersohle ohne Bewuchs auf. Es ist damit eindeutig ein Gewässer. Pufferstreifen sind anzulegen.
Beispiel für einen durchgehend bewachsenen Graben. Er ist durch diesen Bewuchs kein Gewässer. Deshalb sind hier auch keine Pufferstreifen erforderlich. © Weber/LK Österreich
Beispiel für einen durchgehend bewachsenen Graben. Er ist durch diesen Bewuchs kein Gewässer. Deshalb sind hier auch keine Pufferstreifen erforderlich. © Weber/LK Österreich
Das Fließgewässer weist eine Gewässersohle ohne Bewuchs auf. Es ist damit eindeutig ein Gewässer. Pufferstreifen sind anzulegen. © Josef Springer/LK Niederösterreich
Entlang von Oberflächengewässern müssen ab 2023 bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen Pufferstreifen angelegt werden, um den Eintrag in Oberflächengewässer durch Erosion zu vermindern. Was als Gewässer gilt und wie Pufferstreifen anzulegen sind, erfahren Sie im Beitrag.

Was ist zu beachten

Es gibt zwei Vorschriften für die Anlage von Pufferstreifen:
  • 3 m breit gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung NAPV oder
  • 5 m breit bei belasteten Gewässern gemäß GLÖZ 4.

Pufferstreifen bis 15. Mai anlegen

Die Pufferstreifen müssen bis 15. Mai 2023 das erste Mal angelegt werden. Wenn im Herbst 2022 auf betroffenen Flächen bereits eine Winter­ung angebaut wurde, ist es zulässig, den Pufferstreifen erst im Sommer 2023 anzulegen, jedoch spätestens vier Wochen nach der Ernte.

Tipp

Es bietet sich an, Pufferstreifen gleichzeitig auch als Biodiversitätsflächen für UBB/BIO oder als Bracheflächen im Rahmen von GLÖZ 8 (NPF) zu verwenden. Dabei sind die jeweiligen Bestimmungen zu beachten: bei Biodiversitätsflächen im Speziellen der Anlagetermin bis 15. Mai (2023), die erforderliche Saatgutmischung mit mindestens sieben Mischungspartnern aus mindestens drei Pflanzenfamilien sowie die Pflegetermine.

Wird eine Biodiversitätsfläche erst im Sommer 2023 - nach der Ernte einer bestehenden Winterung - angelegt, kann diese erst für den MFA 2024 berücksichtigt werden.

Was gilt als Gewässer?

Was ist nun ein Gewässer und was nicht? Stehende Gewässer sind Seen und Teiche. Fließgewässer sind Bäche und Gerinne, bei denen aufgrund der Wasserführung die Gewässersohle ohne Bewuchs ist. Sie ist häufig verschlammt, hat keine durchgehende Vergrasung und/oder Verkrautung. Diese Gewässersohle ohne Bewuchs kann auch sehr schmal sein.

Keine Gewässer sind

  • Gräben, Mulden, Bodenvertiefungen oder andere vergleichbare Elemente, die eine Sohle mit Bewuchs aufweisen und somit durchgehend vergrast oder verkrautet sind
  • Straßenentwässerungsanlagen (Gräben) als technischer Bestandteil einer Straßenanlage
  • verrohrte Gewässer
  • Retentionsbecken

Düngungsfreier Streifen entlang von Gewässern

Beim Düngen entlang von Gewässern ist auch ein düngungsfreier Streifen, von der Böschungsoberkante weg gemessen, einzuhalten. Auch hier spielt die Gewässerdefinition eine entscheidende Rolle, ob ein solcher Streifen notwendig ist oder nicht.
Die Mindestbreite des düngungsfreien Streifens hängt ab:
  • vom Gewässertyp - stehendes Gewässer oder Fließgewässer
  • von der durchschnittlichen Hangneigung innerhalb von 20 Metern entlang der Böschungsoberkante
  • davon, ob dieser Streifen ganzjährig bewachsen ist
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Büroarbeiten © agrarfoto.com
  • Die Artikel behandeln die Themen der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung sowie der Ammoniakreduktionsverordnung.
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Beispiel für einen durchgehend bewachsenen Graben. Er ist durch diesen Bewuchs kein Gewässer. Deshalb sind hier auch keine Pufferstreifen erforderlich.
Das Fließgewässer weist eine Gewässersohle ohne Bewuchs auf. Es ist damit eindeutig ein Gewässer. Pufferstreifen sind anzulegen.
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