Neue Luftbilder – neue Flächenreferenz
Luftbilder sind die Basis für die Beurteilung der Beihilfefähigkeit landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die regelmäßige Aktualisierung der Luftbilder ist eine Vorgabe der Europäischen Kommission. Die AMA als Referenzbehörde ist beauftragt, die Referenzfläche als maximal beihilfefähige Fläche amtlich festzustellen und muss dabei auch erkennbare Änderungen gegenüber früheren Luftbildern einarbeiten. Die Referenzfläche bildet die Grundlage für die Beantragung von flächenbezogenen Ausgleichszahlungen im Bereich der Direktzahlungen, des Umweltprogramms ÖPUL und der Ausgleichszulage. Dabei werden auch aktuelle Vor-Ort-Kontrollergebnisse aus dem Jahr 2021 entsprechend berücksichtigt.
AMA informiert Abweichung
Veränderungen in der Referenz gibt es erfahrungsgemäß verstärkt bei Almfutterflächen und bei Hutweiden. Es wurde daher auf Bundesebene zwischen Ministerium, AMA und Landwirtschaftskammern bereits vor Jahren vereinbart, dass Bewirtschafter, bei denen die Neubeurteilung der Luftbilder eine gegenüber der bisherigen Beantragung verringerte Alm- beziehungsweise Hutweidereferenzfläche ergeben kann, mit einem persönlichen Schreiben von der AMA direkt verständigt werden. Diese Verständigungen werden ebenfalls Mitte Jänner versendet und enthalten detaillierte Informationen, bei welchen Feldstücken beziehungsweise Schlägen es aufgrund der Neubeurteilung Abweichungen gibt. Dabei wurden die neu festgestellten Referenzflächen auf Schlageben mit der Beantragung im letztjährigen Mehrfachantrag verglichen. Verringert sich die Referenzfläche gegenüber dem MFA 2021 bei einem Schlag, so wird ein sogenannter Plausifehler ausgewiesen. Aus technischen Gründen können Positivabweichungen (die Referenzfläche ist größer als die bisher beantragte Fläche) dabei nicht berücksichtigt werden, weil diese zu keinem Plausifehler führen. Wie groß also tatsächlich die neu festgestellte maximal beihilfefähige Fläche einer Alm beziehungsweise Hutweide insgesamt ab dem Mehrfachantrag 2022 ist, kann erst beurteilt werden, wenn die neuen Referenzflächen im AMA-GIS übernommen werden.

Antrag auf Änderung
Es wird empfohlen, die neue Referenzfläche der AMA genau zu prüfen. Stimmt die von der AMA festgestellte Referenzfläche nicht mit den Verhältnissen in der Natur überein, so ist umgehend ein Referenzänderungsantrag (RÄA) auf elektronischem Wege einzubringen. Dies kann vom jeweiligen Bewirtschafter entweder selbsttätig über eama.at erfolgen oder unter Zuhilfenahme der Landwirtschaftskammer (bitte unbedingt zeitgerecht telefonisch einen Termin dazu vereinbaren). Wird der Referenzänderungsantrag bis Mitte Februar 2022 eingebracht, so kann die AMA noch vor der Mehrfachantragstellung 2022 eine Neubeurteilung vornehmen, sodass die endgültige Referenz für den MFA ab circa Mitte März zur Verfügung steht.