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18.08.2016 | von LK Österreich/DI Max Hörmann
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Meldung einzelbetriebliche Milchmengenreduktion - Vorinformation

Durch Mengenreduktion soll ein besserer Erzeugermilchpreis erreicht werden.

Die erste Frist für eine Teilnahme an der Milchreduktionsbeihilfe bzw. an Milchreduktionsbeihilfe + außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe ist mit 26. September 2016 begrenzt. Daher ergibt sich bereits jetzt die Notwendigkeit für Vorbereitungen und Planungen am Betrieb  in welchem Umfang an diesen Maßnahmen teilgenommen werden kann. © LKDie erste Frist für eine Teilnahme an der Milchreduktionsbeihilfe bzw. an Milchreduktionsbeihilfe + außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe ist mit 26. September 2016 begrenzt. Daher ergibt sich bereits jetzt die Notwendigkeit für Vorbereitungen und Planungen am Betrieb  in welchem Umfang an diesen Maßnahmen teilgenommen werden kann. © LKDie erste Frist für eine Teilnahme an der Milchreduktionsbeihilfe bzw. an Milchreduktionsbeihilfe + außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe ist mit 26. September 2016 begrenzt. Daher ergibt sich bereits jetzt die Notwendigkeit für Vorbereitungen und Planungen am Betrieb  in welchem Umfang an diesen Maßnahmen teilgenommen werden kann. © LKDie erste Frist für eine Teilnahme an der Milchreduktionsbeihilfe bzw. an Milchreduktionsbeihilfe + außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe ist mit 26. September 2016 begrenzt. Daher ergibt sich bereits jetzt die Notwendigkeit für Vorbereitungen und Planungen am Betrieb  in welchem Umfang an diesen Maßnahmen teilgenommen werden kann. © LK[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2014.09.11%2F1410425885992433.jpg]
Die erste Frist für eine Teilnahme an der Milchreduktionsbeihilfe bzw. an Milchreduktionsbeihilfe + außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe ist mit 26. September 2016 begrenzt. Daher ergibt sich bereits jetzt die Notwendigkeit für Vorbereitungen und Planungen am Betrieb, in welchem Umfang an diesen Maßnahmen teilgenommen werden kann. © LK
Eine Steigerung der Erzeugerpreise am europäischen Milchmarkt wird nur erreichbar sein, wenn die Milchanlieferung auf europäischer Ebene verringert wird. Dies erfordert auch Maßnahmen auf einzelbetrieblicher Ebene.
Politischer Beschluss im Agrarministerrat ist die Grundlage
Im Agrarministerrat am 18. Juli 2016 wurden von der Europäischen Kommission Hilfsmaßnahmen für die milchproduzierenden Landwirte (500 Millionen Euro Paket, Verlängerung der öffentlichen Intervention und privaten Lagerhaltung für Magermilchpulver und die Möglichkeit der vorzeitigen Auszahlungen der Direktzahlungen) vorgestellt.
Das EU-Hilfspaket enthält zwei Maßnahmen:
Die „Milchreduktionsbeihilfe“ auf EU-Ebene (150 Millionen Euro; 0,14 Euro pro Kilogramm nichtangelieferter Milch) und die „außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe“ (gesamt 350 Millionen Euro für alle EU- Mitgliedstaaten). Aus den 150 Millionen Euro ergibt sich in etwa ein Reduktionsvolumen von 1,1 Millionen Tonnen Milch. Die Zuteilung soll im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens erfolgen.
Überschreiten die Anträge die verfügbare Reduktionsmenge, erfolgt eine Kürzung der einzelbetrieblichen Anträge durch einen von der Europäischen Kommission zu verlautbarenden Zuteilungskoeffizienten, damit die Teilnehmer eine planbare einzelbetriebliche Menge kennen.
Die außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe (für Österreich 5,86 Millionen Euro; ebenfalls 0,14 Euro pro Kilogramm nichtangelieferter Milch) soll in Österreich ebenfalls als Beihilfe bei der Reduktion der Milchproduktion verwendet werden.

Ziel der Maßnahmen

Ziel der Maßnahmen ist es, das Angebot an die Nachfrage heranzuführen und so die Grundlage für bessere Milchpreise zu schaffen. In Österreich bewirkt jeder Cent/kg höherer Erzeugermilchpreis rund 30 Millionen Euro zusätzliche Wertschöpfung für die heimischen Milchbauern.
Die Details und rechtlichen Grundlagen zur Beantragung und Abwicklung des Reduktionsprogrammes sind derzeit auf EU-Ebene und national in Ausarbeitung und es wird zeitgerecht über den genauen Ablauf informiert.
Antragstellung notwendig
Es soll im September eine einzelbetriebliche Antragstellung über e-AMA geben (für Milchreduktionsbeihilfe und außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe). Die Milchreduktionsbeihilfe der EU läuft im Zeitraum Oktober bis Dezember 2016, falls dann aus dem 150 Millionen Euro EU-Topf noch Geld vorhanden ist, sind in den Folgemonaten weitere Antragstermine vorgesehen, wobei jeder Landwirt nur einmal beantragen kann.
Der Referenzzeitraum bezieht sich auf den entsprechenden Dreimonatszeitraum des Vorjahres. Die außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe ist geplant von Jänner bis März 2017 mit dem Referenzzeitraum Jänner bis März 2016. Diese kann gemeinsam mit der Milchreduktionsbeihilfe oder gesondert (im Zeitraum 14. November bis 15. Dezember 2016) beantragt werden, sofern im Zeitraum Oktober bis Ende Dezember 2016 Milch an einen Erstankäufer geliefert wurde.

Voraussetzungen

Bei beiden Maßnahmen ist vom Landwirt die Menge an Milch anzugeben, die der Betrieb beabsichtigt im entsprechenden Zeitraum zu liefern. Die Zahlen der Referenzperioden werden im e-AMA zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung soll selbstständig durch den Landwirt, elektronisch über eine Onlinemeldung auf der e-AMA Plattform erfolgen. Viele Betriebe haben bereits einen Zugang in das e-AMA System z.B. zur Meldung der Tierkennzeichnung. Es handelt sich um freiwillige Maßnahmen. Zahlungen erfolgen voraussichtlich jedoch nur für beantragte und tatsächliche reduzierte Produktionsmengen. Die Maßnahmen können auch Betrieben gewährt werden, welche die Milchproduktion einstellen.
Über die genauen Zeitpunkte, wann die Produktion eingestellt werden kann, wird nach Vorliegen der Details informiert.
Die Beschlussfassung auf EU-Ebene ist für Ende August 2016 vorgesehen. Die erste Frist für eine Teilnahme an der Milchreduktionsbeihilfe bzw. an Milchreduktionsbeihilfe + außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe ist mit 26. September 2016 begrenzt. Daher ergibt sich bereits jetzt die Notwendigkeit für Vorbereitungen und Planungen am Betrieb, in welchem Umfang an diesen Maßnahmen teilgenommen werden kann.
 

Bereits jetzt mit der Planung zur Teilnahme beginnen

Die möglichen reduzierbaren Mengen und die damit einhergehende Meldung der geplanten Anlieferungsmengen sind einzelbetrieblich zu überlegen und zu prüfen. Je nach betrieblicher Situation und Ausrichtung gibt es mehr oder weniger Möglichkeit, die anlieferbare Milchmenge zu beeinflussen und somit an den Maßnahmen teilzunehmen.
 

Bitte unbedingt beachten

Dies ist eine Vorinformation aufbauend auf dem Entwurf der Verordnung, Details können sich noch ändern. Die Landwirtschaftskammer informiert Sie laufend über den aktuellen Stand.
Bitte lesen Sie dazu im nachfolgenden download den Artikel über die Möglichkeiten zur Milchmengenänderungen am Milcherzeugerbetrieb.

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  • 2016 08 18 HP LKÖ Möglichkeiten zur Milchmengenänderungen am Milcherzeugerbetrieb final

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