07.01.2021 |
von Resi Schiffmann, Landesbäuerin
Kundmachung Briefwahl
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Gemäß § 63 der Satzung der Landwirtschaftskammer Tirol hat der Landesvorstand der Tiroler Bäuerinnenorganisation mit Beschluss angeordnet, dass die Stimmabgabe für die Wahl der Gebietsbäuerinnen, der Bezirksbäuerinnen, der Landesbäuerin und deren Stellvertreterinnen sowie der Kassaprüfer auf Gebiets- und Bezirksebene im Wege der Briefwahl erfolgt.
Wahltage
für die Wahlen auf Gebiets-, Bezirks- und Landesebene:
MI, 27. Jänner 2021 Wahltag Gebietsbäuerinnen und Gebietsbäuerinnen-Stellvertreterinnen, Wahl der Kassaprüferinnen / Kassaprüfer
DI, 9. Februar 2021 Wahltag Bezirksbäuerinnen und Bezirks- bäuerinnen-Stellvertreterinnen, Wahl der Kassaprüferinnen / Kassaprüfer
FR, 26. Februar 2021 Wahltag Landesbäuerin und Landes- bäuerin-Stellvertreterin
Wahltage
für die engere Wahl (2. Wahlgang) auf Gebietsebene ODER auf Bezirksebene damit Änderung des Wahltages für die Wahl der Landesbäuerin und der Landesbäuerin-Stellvertreterin:
MO, 8. Februar 2021 Wahltag für den 2. Wahlgang für die Gebietsbäuerinnen und Gebietsbäuerinnen-Stellvertreterinnen, Wahl der Kassaprüferinnen / Kassaprüfer
DO, 18. Februar 2021 Wahltag für den 2. Wahlgang für die Bezirksbäuerinnen und Bezirksbäuerinnen-Stellvertreterinnen, Wahl der Kassaprüferinnen / Kassaprüfer
MI, 3. März 2021 Wahltag Landesbäuerin und Landesbäuerin-Stellvertreterin
Wahltage
für die engere Wahl (2. Wahlgang) auf Gebietsebene UND auf Bezirksebene und damit Änderung des Wahltages für die Wahl der Landesbäuerin und der Landesbäuerin-Stellvertreterin:
MO, 8. Februar 2021 Wahltag für den 2. Wahlgang für die Gebietsbäuerinnen und Gebietsbäuerinnen-Stellvertreterinnen, Wahl der Kassaprüferinnen / Kassaprüfer
DO, 18. Februar 2021 Wahltag Bezirksbäuerinnen und Bezirksbäuerinnen-Stellvertreterinnen, Wahl der Kassaprüferinnen / Kassaprüfer
MO, 1. März 2021 Wahltag für den 2. Wahlgang für die Bezirksbäuerinnen und Bezirksbäuerinnen-Stellvertreterinnen, Wahl der Kassaprüferinnen / Kassaprüfer
FR, 12. März 2021 Wahltag Landesbäuerin und Landesbäuerin-Stellvertreterin
Die Wahlberechtigten müssen nach Ausübung ihres Stimmrechts die Stimmzettel in das Wahlkuvert und sodann das Wahlkuvert in einen weiteren Briefumschlag einlegen. Dieser vorbedruckte Briefumschlag ist so rechtzeitig an die örtlich zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer und bei der Wahl der Landesbäuerin und deren Stellvertreterin an die Landwirtschaftskammer Tirol zu übermitteln, dass dieser bis spätestens 18 Uhr am Tag vor dem Wahltag bei dieser einlangt.
Wahltage
für die Wahlen auf Gebiets-, Bezirks- und Landesebene:
MI, 27. Jänner 2021 Wahltag Gebietsbäuerinnen und Gebietsbäuerinnen-Stellvertreterinnen, Wahl der Kassaprüferinnen / Kassaprüfer
DI, 9. Februar 2021 Wahltag Bezirksbäuerinnen und Bezirks- bäuerinnen-Stellvertreterinnen, Wahl der Kassaprüferinnen / Kassaprüfer
FR, 26. Februar 2021 Wahltag Landesbäuerin und Landes- bäuerin-Stellvertreterin
Wahltage
für die engere Wahl (2. Wahlgang) auf Gebietsebene ODER auf Bezirksebene damit Änderung des Wahltages für die Wahl der Landesbäuerin und der Landesbäuerin-Stellvertreterin:
MO, 8. Februar 2021 Wahltag für den 2. Wahlgang für die Gebietsbäuerinnen und Gebietsbäuerinnen-Stellvertreterinnen, Wahl der Kassaprüferinnen / Kassaprüfer
DO, 18. Februar 2021 Wahltag für den 2. Wahlgang für die Bezirksbäuerinnen und Bezirksbäuerinnen-Stellvertreterinnen, Wahl der Kassaprüferinnen / Kassaprüfer
MI, 3. März 2021 Wahltag Landesbäuerin und Landesbäuerin-Stellvertreterin
Wahltage
für die engere Wahl (2. Wahlgang) auf Gebietsebene UND auf Bezirksebene und damit Änderung des Wahltages für die Wahl der Landesbäuerin und der Landesbäuerin-Stellvertreterin:
MO, 8. Februar 2021 Wahltag für den 2. Wahlgang für die Gebietsbäuerinnen und Gebietsbäuerinnen-Stellvertreterinnen, Wahl der Kassaprüferinnen / Kassaprüfer
DO, 18. Februar 2021 Wahltag Bezirksbäuerinnen und Bezirksbäuerinnen-Stellvertreterinnen, Wahl der Kassaprüferinnen / Kassaprüfer
MO, 1. März 2021 Wahltag für den 2. Wahlgang für die Bezirksbäuerinnen und Bezirksbäuerinnen-Stellvertreterinnen, Wahl der Kassaprüferinnen / Kassaprüfer
FR, 12. März 2021 Wahltag Landesbäuerin und Landesbäuerin-Stellvertreterin
Die Wahlberechtigten müssen nach Ausübung ihres Stimmrechts die Stimmzettel in das Wahlkuvert und sodann das Wahlkuvert in einen weiteren Briefumschlag einlegen. Dieser vorbedruckte Briefumschlag ist so rechtzeitig an die örtlich zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer und bei der Wahl der Landesbäuerin und deren Stellvertreterin an die Landwirtschaftskammer Tirol zu übermitteln, dass dieser bis spätestens 18 Uhr am Tag vor dem Wahltag bei dieser einlangt.