Jetzt Destillate für Schnapsprämierung einreichen
Alle interessierten Brennerinnen und Brenner sind auch heuer wieder dazu aufgerufen, ihre Brände und Fruchtliköre der kritischen Sensorik einer renommierten Fachjury zu stellen. Sie erhalten damit eine Analyse und Rückmeldung über die Qualität ihrer Brände. Die festliche Verleihung der Auszeichnungen wird entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung durchgeführt und dementsprechend in abgeänderter Form stattfinden. Details zur Verleihung werden frühestens Mitte Oktober finalisiert und bekanntgegeben. „Die herausragenden Qualitäten der Tiroler Brände und Liköre im Rahmen einer seriösen Verkostung durch eine hochkarätige internationale Jury unter Beweis stellen. Getreu diesem Motto findet die Tiroler Schnapsprämierung zum 27. Mal statt. Jeder Abfindungs- und Kleinverschlussbrenner in Tirol ist herzlichst eingeladen, sich diesem weit über die Grenzen hinaus angesehenen Bewerb zu stellen“, freut sich LK-Fachbereichsleiter Wendelin Juen über eine Vielzahl an Einreichungen. Für Neueinsteiger, Hobbybrenner sowie Profis sind die Rückmeldungen der fachkundigen Jury über die Qualität ihrer eingereichten Brände wertvolle Anhaltspunkte.
Probenabgabe
Zur Teilnahme müssen Interessierte ihre Destillate am 12. oder 13. Oktober auf der jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammer zwischen 8 bis 12 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr einreichen.
Pro Probe wird ein Betrag von 45 Euro für die Abwicklung der Verkostung eingehoben. Eine Probe besteht aus zwei Flaschen Schnaps zu mindestens je 0,35 Liter, beziehungsweise zwei Flaschen Likör zu mindestens je 0,20 Liter, besser 0,35 Liter. Zu den eingereichten Schnäpsen beziehungsweise Likören ist ein zweites Exemplar des Etiketts abzugeben.
„Bewertet werden Brände aus den verschiedenen Arten von Kern- und Steinobst, Beeren, Wurzeln, Getreide und Halmrüben und ‚Brände durch Einmaischen und Destillieren‘, die laut Gesetz in Tirol hergestellt werden dürfen. ‚Geiste‘, ‚Ang’setzte‘ und ‚Auszüge‘ sowie ‚Kräuter- und Blütendestillate‘ können nicht eingereicht werden. Für die Bewertung der Liköre können alle Fruchtliköre eingereicht werden. Eierlikör, Nusslikör, Schokoladelikör, Kräuterlikör, Blütenlikör und Ähnliches zählen nicht zu den Fruchtlikören und werden daher auch nicht bewertet. Den Fruchtlikören können auch Kräuter und Gewürze in geringem Umfang zugesetzt werden“, erklärt LK-Referent Ulrich Zeni die Teilnahmekriterien.
Pro Probe wird ein Betrag von 45 Euro für die Abwicklung der Verkostung eingehoben. Eine Probe besteht aus zwei Flaschen Schnaps zu mindestens je 0,35 Liter, beziehungsweise zwei Flaschen Likör zu mindestens je 0,20 Liter, besser 0,35 Liter. Zu den eingereichten Schnäpsen beziehungsweise Likören ist ein zweites Exemplar des Etiketts abzugeben.
„Bewertet werden Brände aus den verschiedenen Arten von Kern- und Steinobst, Beeren, Wurzeln, Getreide und Halmrüben und ‚Brände durch Einmaischen und Destillieren‘, die laut Gesetz in Tirol hergestellt werden dürfen. ‚Geiste‘, ‚Ang’setzte‘ und ‚Auszüge‘ sowie ‚Kräuter- und Blütendestillate‘ können nicht eingereicht werden. Für die Bewertung der Liköre können alle Fruchtliköre eingereicht werden. Eierlikör, Nusslikör, Schokoladelikör, Kräuterlikör, Blütenlikör und Ähnliches zählen nicht zu den Fruchtlikören und werden daher auch nicht bewertet. Den Fruchtlikören können auch Kräuter und Gewürze in geringem Umfang zugesetzt werden“, erklärt LK-Referent Ulrich Zeni die Teilnahmekriterien.
Die Kategorien
Jene Einreicher, die das feine Fruchtaroma am besten in den Schnaps oder Likör transferieren, werden von der Landwirtschaftskammer als Landessieger mit der begehrten Trophäe ausgezeichnet. Zusätzlich werden beim Schnaps die Sortensieger der acht Kategorien Apfel, Birne, Obstbrand, Zwetschke, Vogelbeere, Beerenobst, Enzian-Meisterwurz-Wacholder und sonstige Brände ermittelt.
Jene Betriebe, die mit ihren eingereichten Produkten überdurchschnittlich hohe Punktezahlen erreichen, erhalten als Auszeichnung die begehrte Medaille „Betriebssieger“. Zudem wird bei Bränden und Likören der Alkoholgehalt bestimmt, um den Produzenten eine korrekte Kennzeichnung des Alkoholgehaltes am Etikett zu ermöglichen.
Die Einreichunterlagen finden Sie unter:
tirol.lko.at > Spezialkulturen und Markt > Obst und Obstverarbeitung
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