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Härtefallfonds für Land- und Forstwirtschaft verlängert (aktualisiert 07.10.2020)

Der Härtefallfonds für die Land-und Forstwirtschaft wird bis März 2021verlängert. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Land-und Forstwirtschaft waren und sind stark zu spüren. Um die Betrieb auch weiterhin bestmöglich zu unterstützen, wird nun die Richtlinie überarbeitetund ausgeweitet.

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© Begsteiger

Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden geschaffen?

  • Ausweitung der Unterstützungsmaßnahmen von sechs auf zwölf Monate
  • Unterstützungen können für insgesamt 12 Monate beantragt werden.
  • Der Betrachtungszeitraum wird von sechs Monaten auf zwölf Monate erweitert.
  • Ansuchen können nunmehr für die Betrachtungszeiträume von 16. März 2020 bis 15. März 2021 monatsweise gestellt werden.

Bei coronabedingtem Umsatzeinbruch können Bewirtschafter somit zukünftig bis zu 30.000 Euro insgesamt erhalten (darin enthalten bis zu 6.000 Euro Comeback-Bonus); die Mindestauszahlung beträgt weiterhin pro Monat (inklusive Aufstockung bei Minimalbeträgen und Comeback-Bonus) 1.000 Euro.

Comeback-Bonus
Der Comeback-Bonus beträgt 500 Euro pro Monat. Dieser gilt für alle, die in Phase 2 anspruchsberechtigt sind. Bei bereits abgeschlossenen Ansuchen erfolgt diese zusätzliche Auszahlung automatisch. Bei Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen ab 2.000 Euro steht der Comeback-Bonus nicht zu.

Welche Kriterien müssen vorliegen um eine Förderung zu erhalten?

  • Wenn ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres oder
  • eine Kostenerhöhung von mindestens 50% zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften vorliegt.
  • Als Jungunternehmerin/Jungunternehmer, wenn in den Betriebszweigen ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% vorliegt.

Welche Betriebszweige werden unterstützt?

  • Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
  • Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie Christbaumkulturen (hinsichtlich Fremdarbeitskosten)
  • Landwirtschaftliche Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof)
  • Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
  • Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z.B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
  • Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.
Jungunternehmer
Die pauschale Förderung von Jungunternehmern gilt nun auch für Jungunternehmer, die einen neuen Wirtschaftszweig seit 2019 führen, konkret heißt das, im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres noch nicht im neuen Wirtschaftszweig tätig waren.

Wurde der Betrieb übernommen, kann gewählt werden:
  • herkömmliche Berechnung des Umsatzentgangs mit den Umsätzen des Vorgängers oder
  • bis zu 500 Euro Pauschalbetrag pro Ansuchen

Klarstellungen bei den Anspruchsvoraussetzungen

  • Erfasst sind nun auch Bewirtschafter, die nur in der Pensionsversicherung nach BSVG pflichtversichert sind.
  • Auch der Almausschank ist förderfähig.
  • Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte an die Gastronomie liefern, sind auch erfasst, soweit sie an den spezialisierten Großhandel liefern.
  • Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen), sind auch förderfähig, wenn die Bewirtschafter für diese konkreten Aktivitäten nicht der Versicherung nach BSVG unterliegen.

Wie funktioniert die Abwicklung?

  • Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab.
  • Der Antrag für die Förderung kann über die Agrarmarkt Austria (AMA) auf www.eama.at gestellt werden.

Antragstellung mit PIN-Code oder Handy-Signatur

Neben dem PIN-Code ist es auch möglich mit der Handy-Signatur ins Serviceportal www.eama.at einzusteigen. Voraussetzungen für die Beantragung sind eine LFBIS-Nummer der Statistik Austria und eine Registrierung bei der AMA. Bei allen registrierten Bewirtschaftern sind die Stammdaten zum Betrieb im EDV-System hinterlegt.

Wer noch keinen PIN-Code hat , kann diesen unter https://services.ama.at/servlet/pincodevergessen anfordern. Der PIN-Code wird umgehend per Post zugesandt. Die möglichen Registrierungsstellen der Handy-Signatur sind auf www.handy-signatur.at aufgelistet.

LK Beratung

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Links zum Thema

  • Härtefallfonds - COVID 19: alle aktuellen Informationen inkl. Richtlinien, Handbücher und Links zur Antragstellung

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Fachartikel LK Tirol

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Fachartikel Österreich

  • Corona Familienhärtefonds für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Corona Familienhärtefonds für landwirtschaftliche Betriebe
  • 8 Mio. Euro für Projekte zur “Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“
  • Corona: Fixkostenzuschuss II ab sofort beantragbar (23.11.2020)
  • Lockdown-Umsatzersatz für Privatzimmervermieter und land- und forstwirtschaftliche Betriebe (17.11.2020)
  • Härtefallfonds für Land- und Forstwirtschaft verlängert (aktualisiert 07.10.2020)
  • Behörden und Förderstellen auf Bundesebene
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