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13.05.2019 | von DI Paul Wagner, MMag. Robert Ablinger, LK OÖ
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Glasfaserausbau - Sicherheit für Grundeigentümer

Die Minimierung der Schäden und Risiken sowie ein Ausgleich der Vor- und Nachteile sowie der Belastungen sind zwei zentrale Themen bei Leitungsverlegungen.

Der Ausbau zeitgemäßer Internetverbindungen ist für die Grundeigentümer nicht eine Frage des Ob, sondern des Wann und vor allem des Wie. So ist sicherzustellen, dass bestehende Wasserversorgungsanlagen, Drainagen usw. nicht beschädigt werden.
Schächte  Kästen und die Leitung sollen bei der Nutzung keine Probleme verursachen. © DI Paul WagnerSchächte  Kästen und die Leitung sollen bei der Nutzung keine Probleme verursachen. © DI Paul WagnerSchächte  Kästen und die Leitung sollen bei der Nutzung keine Probleme verursachen. © DI Paul Wagner[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.05.13%2F1557737929527844.jpg]
Schächte, Kästen und die Leitung sollen bei der Nutzung keine Probleme verursachen. © DI Paul Wagner

Vorsorge

Die Leitungen sind mindestens 80-100 cm tief zu verlegen, sodass verhindert wird, dass diese bei der Bodenbearbeitung, der Errichtung von Zäunen, laufenden Bodenuntersuchungen mit einem Bohrer usw. beschädigt werden. Bei Freileitungen ist eine ausreichende Höhe über Boden für die Durchfahrt mit Maschinen im Arbeitseinsatz, wie Feldhäcksler, erforderlich. Verteilerkästen und Schächte sollen nur dort aufgestellt werden, wo sie die Bewirtschaftung nicht stören. Dies ist den Grundeigentümern mit Vertrag und Plan zu garantieren.

Falls trotzdem etwas passiert, sehen faire Vertragsangebote vor, dass die Haftung des Grundeigentümers beschränkt wird. So soll dieser nicht bei leichter Fahrlässigkeit sowie für Drittschäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn und nur eingeschränkt (= je Schadensfall bis zu einer bestimmten betraglichen Höhe oder etwa die erhaltene Entschädigung) bei grober Fahrlässigkeit haften.

Bei den jetzt verlegten Glasfaserleitungen ist dies wichtig, da hier alleine eine Leitungsreparatur schnell mehrere tausend Euro kostet. Wenn Reparaturen so teuer sind, kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, die durch praktikable Verträge vermieden werden.

Ausgleich

Leitungen und Zubehör belasten die Liegenschaft. Nach dem Telekommunikationsgesetz hat der Grundeigentümer einen Entschädigungsanspruch abhängig von der Wertminderung. Einen Richtsatz gibt es für den besonderen Fall, dass eine vorhandene Leitung (Strom, Gas, Wasser, Kanal, etc.) durch das gleiche Unternehmen auch für die Telekommunikation genutzt werden soll. Dieser beträgt ab 1. August 2019 Euro 2,74 pro Laufmeter Kabel plus Umsatzsteuer.

Bei aktuellen Breitbandprojekten bieten manche Unternehmen den Grundeigentümern im Gegenzug auch z.B. die kostenlose Errichtung der Glasfaser-Anschlüsse bis zum Wohnobjekt oder deren Vorbereitung als Abgeltung für die Durchleitung an.

Prüfung und Infopaket

Die Vertragsangebote der Unternehmen sind teils sehr lückenhaft und der Umgang mit Grundeigentümern höchst unterschiedlich. Eine kritische Prüfung von Vertragsformularen und Plänen vor Unterschrift wird zur Wahrung der Grundeigentümerinteressen dringend empfohlen.

Eine Übersicht über zentrale Vertragspunkte und Entschädigungen enthält der Artikel "Breitband fürŽs weite Land“ unter: www.ooe.lko.at. Auf Beratungsanfrage in den Bezirksbauernkammern oder der Rechtsabteilung wird ein "Infopaket Telekommunikationsleitungen" für Grundeigentümer per Email übermittelt.
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