Gesetz gegen unfaire Geschäftspraktiken: Wichtiger Schritt für Landwirtschaft!
Praktiken wie Zahlungsverzug, kurzfristige Stornierungen von verderblichen Lebensmitteln, Abwälzen von Kosten für Aktionen und Rabatte, Beteiligung bei Werbekosten – diese und viele weitere Punkte sind im neuen Gesetzesentwurf gegen unfaire Geschäftspraktiken enthalten. Damit werden die Definitionen der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
LK-Präsident Josef Hechenberger begrüßt den heute in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf gegen unfaire Handelspraktiken ausdrücklich: „Unsere Bäuerinnen und Bauern bilden mit ihren hochwertigen Produkten die Basis für den Erfolg des Lebensmittelhandels. Ihre Position wird durch den Gesetzesentwurf gestärkt, was ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness entlang der Lebensmittel-Wertschöpfungskette ist.“ Langfristig sollen die Betriebe dadurch auch wirtschaftlich profitieren: „Höchste Produktionsstandards können nicht zum billigsten Weltmarktpreis zu bekommen sein. Daher braucht es einen Umgang auf Augenhöhe und dazu wird dieses Gesetz beitragen.“