Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – worum geht’s?
Die Landwirtschaftskammer Tirol wird laufend schwerpunktmäßig in den Landwirtschaftlichen Blättern und auf ihrer Homepage zu den einzelnen Interventionen informieren. Immer unter der Einschränkung, dass im Laufe des Genehmigungsverfahrens noch jederzeit Änderungen vorgenommen werden können und daher die Informationen vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU erfolgen.
Österreich hat termingerecht Ende Dezember seinen Nationalen Strategieplan für die GAP-Periode 2023 bis 2027 zur Genehmigung eingereicht.
Mehrjähriger Finanzrahmen
jährigen Finanzrahmens für die Jahre 2020 – 2027 im Herbst 2020 begannen die Detail-
arbeiten für die neue GAP-Periode ab 2023. In diesem Finanzrahmen wurde die EU-Mittelzuteilung für die Gemeinsame Agrarpolitik bis zum Jahr 2027 festgelegt. Für Österreich sind im Rahmen der neuen GAP jährlich folgende EU-Finanzmittel vorgesehen: In der Säule 1, dem Bereich der Direktzahlungen, welcher zu 100 Prozent aus EU-Mitteln finanziert wird, stehen uns künftig rund 677 statt bisher 692 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. In der Säule 2, dem Bereich der ländlichen Entwicklung, sind künftig jährlich rund 585 statt bisher 562 Millionen Euro, also rund 23 Millionen Euro mehr, vorgesehen. Für die Säule 2 stehen zudem nationale Fördermittel in etwa derselben Höhe zur Verfügung.
Tierwohl und Umwelt
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik gibt die EU den rechtlichen Rahmen vor. Auf diese Rechtsakte haben sich die EU-Gremien – also Kommission, Rat und Parlament – in mehreren sogenannten Trilog-Verhandlungen und nach zähem Ringen geeinigt. Dabei geht es nicht ausschließlich um Landwirtschaft und Tierhaltung. Für eine Einigung auf europäischer Ebene sind eben auch Themenbereiche wie Umweltwirkung, Klimaschutz und Tierwohl von besonders hoher Bedeutung. Eine ganz wesentliche Rolle nimmt daher künftig die neue Umweltarchitektur mit verstärkten Anforderungen in den genannten Bereichen ein. Die Einhaltung dieser sogenannten Konditionalitäten ist Voraussetzung für den vollumfänglichen Erhalt von Flächenzahlungen. Österreich wird dabei die verpflichtend vorgesehenen Ökoregelungen im Zusammenspiel mit – bereits bekannten – ÖPUL-Maßnahmen umsetzen. Basis und Kernstück für die Umsetzung der neuen GAP ist der bereits erwähnte nationale Strategieplan, der von Österreich Ende 2021 an die Europäische Kommission übermittelt wurde. In diesem GAP-Strategieplan sind rund 100 Maßnahmen (diese heißen künftig Interventionen) im Detail beschrieben, mit denen Österreich neben der Absicherung der bäuerlichen Familienbetriebe und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft auch substanziell zur Weiterentwicklung von Klima-, Umwelt- und Bodenschutz beitragen will.
Klare Ziele
Diese rund 100 Interventionen gliedern sich in die vier Bereiche Direktzahlungen, sektorale Interventionen, flächenbezogene sowie projektbezogene Zahlungen im Bereich der Ländlichen Entwicklung. Im Strategieplan sind, aufbauend auf einer umfassenden Stärken-, Schwächen-, Chancen-, und Risiko-Analyse, jene Ziele formuliert, die mit den einzelnen Interventionen erreicht werden sollen. Zum einen hinsichtlich Stärkung der heimischen Land- und Forstwirtschaft und zum anderen hinsichtlich ihrer Umwelt-, Klima- und Ressourcenwirkung. Die Europäische Kommission wird nun im ersten Halbjahr 2022 den
österreichischen GAP-
Strategieplan auf seine Rechtskonformität und auf die zu erwartende Zielerreichung hin prüfen und gegebenenfalls Rückfragen richten beziehungsweise
Nachbesserungsaufträge an Österreich erteilen. Dabei wird seitens Brüssel auch geprüft, ob Österreich die Vorgaben des Green Deal, der Biodiversi
tätsstrategie und der sogenannten Farm-to-Fork-Strategie der Kommission ausreichend berücksichtigt oder nicht. Die Interventionen mussten daher so gestaltet werden, dass die Ziele der Kommission, nämlich die Halbierung des Pestizideinsatzes, der Nährstoffverluste und des Antibiotikaeinsatzes sowie die Reduktion des Düngemitteleinsatzes um
20 Prozent bis 2030 erreicht werden können. Mit einer Genehmigung des Strategieplans ist jedenfalls erst im
zweiten Halbjahr 2022 zu
rechnen. Die neue GAP soll dann mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten.