Neues und Wesentliches bei Bio-Kontrollen
Alle Pflanzenfresser müssen ständig Zugang zu Freigelände und innerhalb der Weidezeit - 01. April und 31. Oktober - Zugang zu Weideland haben, wann immer die Umstände (Bodenzustand, Witterung, jahreszeitliche Bedingungen und veterinärmedizinische Gründe) dies gestatten. Diese Vorgabe wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Haltungsform (A, B, C oder D) sowohl bücherlich als auch auf der Fläche kontrolliert.