EU-Mitgliedstaaten verfehlen Mehrheit für Zulassungsverlängerung von Glyphosat
Die EU-Mitgliedstaaten haben im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF-Ausschuss) keine qualifizierte Mehrheit für eine Zulassungsverlängerung von Glyphosat für weitere zehn Jahre erzielt. Gegen den Entwurf stimmten Österreich, Luxemburg und Kroatien, während Bulgarien, Belgien, Deutschland, Malta, die Niederlande und Frankreich sich der Stimme enthielten. Laut gültigen Verfahrensbestimmungen werden Enthaltungen als ein Nein für die Annahme einer Verordnung gewertet, diese werden aber nicht zu den Gegenstimmen gezählt und haben damit keinen Einfluss auf die Bildung einer qualifizierten Mehrheit gegen den Vorschlag. Aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses von SPÖ, FPÖ und Grünen im EU-Unterausschuss des Nationalrates aus dem Jahr 2017, ist Österreich verpflichtet, in EU-Gremien gegen die Zulassung von Glyphosat zu stimmen (aiz.info berichtete).
Da die aktuell gültige Zulassung für den Einsatz von Glyphosat in der EU am 15. Dezember 2023 ausläuft, ist die EU-Kommission an einer raschen Entscheidungsfindung interessiert. In der Konsequenz hat die Brüsseler Behörde beschlossen, den Vorschlag dem Berufungsausschuss vorzulegen, der ihn in der ersten Novemberhälfte tagen wird. Auch im Berufungsausschuss sind qualifizierte Mehrheiten für eine Entscheidung Voraussetzung. Ein Stopp der Zulassungsverlängerung kann also nur mit einer qualifizierten Mehrheit von Mitgliedsstaaten zustande kommen, die aktiv gegen den Vorschlag stimmen. Findet sich auch im Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Vorschlag, muss die Kommission auf Basis ihrer zur Verfügung stehenden Möglichkeiten selbst entscheiden.
Nachdem die Anwendung von Glyphosat in der Öffentlichkeit sehr umstritten ist, zieht die EU-Kommission eine Genehmigung durch die Mitgliedstaaten vor. Die Brüsseler Behörde könnte bis zum Termin im November versuchen, jene Mitgliedstaaten, die sich enthalten haben zu einer Zustimmung zu bewegen.
COPA-COGECA, der Dachverband der EU-Landwirte und -Genossenschaften, spricht von einem "medienpolitischen Durcheinander", trotz wissenschaftlicher Bewertungen von der Europäischen Chemikalienagentur - ECHA und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit - EFSA. Von dem Ziel, Agrardebatten zu entpolarisieren, wie von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgeschlagen, sei man weit entfernt.
"Unabhängig von der endgültigen Entscheidung, die aus dem erneuten Zulassungsprozess hervorgeht, gibt es eine Realität, mit der sich die Mitgliedstaaten auseinandersetzen müssen. Es gibt keine gleichwertige Alternative zu diesem Herbizid, und ohne werden viele landwirtschaftliche Praktiken, insbesondere der Bodenschutz, noch komplizierter."
Da die aktuell gültige Zulassung für den Einsatz von Glyphosat in der EU am 15. Dezember 2023 ausläuft, ist die EU-Kommission an einer raschen Entscheidungsfindung interessiert. In der Konsequenz hat die Brüsseler Behörde beschlossen, den Vorschlag dem Berufungsausschuss vorzulegen, der ihn in der ersten Novemberhälfte tagen wird. Auch im Berufungsausschuss sind qualifizierte Mehrheiten für eine Entscheidung Voraussetzung. Ein Stopp der Zulassungsverlängerung kann also nur mit einer qualifizierten Mehrheit von Mitgliedsstaaten zustande kommen, die aktiv gegen den Vorschlag stimmen. Findet sich auch im Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Vorschlag, muss die Kommission auf Basis ihrer zur Verfügung stehenden Möglichkeiten selbst entscheiden.
Nachdem die Anwendung von Glyphosat in der Öffentlichkeit sehr umstritten ist, zieht die EU-Kommission eine Genehmigung durch die Mitgliedstaaten vor. Die Brüsseler Behörde könnte bis zum Termin im November versuchen, jene Mitgliedstaaten, die sich enthalten haben zu einer Zustimmung zu bewegen.
COPA-COGECA, der Dachverband der EU-Landwirte und -Genossenschaften, spricht von einem "medienpolitischen Durcheinander", trotz wissenschaftlicher Bewertungen von der Europäischen Chemikalienagentur - ECHA und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit - EFSA. Von dem Ziel, Agrardebatten zu entpolarisieren, wie von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgeschlagen, sei man weit entfernt.
"Unabhängig von der endgültigen Entscheidung, die aus dem erneuten Zulassungsprozess hervorgeht, gibt es eine Realität, mit der sich die Mitgliedstaaten auseinandersetzen müssen. Es gibt keine gleichwertige Alternative zu diesem Herbizid, und ohne werden viele landwirtschaftliche Praktiken, insbesondere der Bodenschutz, noch komplizierter."