EU-Kommission erlässt strengere Rückstandsgrenzwerte für zwei Neonicotinoide
NeonicotinoideDie EU-Kommission hat die Rückstandshöchstmengen für die beiden Neonicotinoide Clothianidin und Thiamethoxam in Lebens- und Futtermitteln auf den niedrigsten Wert gesenkt, der mit den neuesten Technologien gemessen werden kann. Der Entscheidung waren Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorangegangen. Die Maßnahmen gelten ab 2026 auch für importierte Produkte. Drittländer sollen so Zeit bekommen, die neuen Regeln einzuhalten. Zum Schutz vor Bienen wurde die Verwendung von Neonicotinoiden bei Pflanzenschutzmittelanwendungen im Freien in der EU bereits 2018 verboten.
Das erst kürzlich vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlassene Verbot für Notfallzulassungen von Neonicotinoiden sorgte bei heimischen bäuerlichen Interessenvertretungen für Unverständnis. Sie warnten davor, die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln in der EU zu gefährden, sowie vor zunehmenden Importen aus Drittländern zu deutlich geringeren Produktionsstandards.
Das erst kürzlich vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlassene Verbot für Notfallzulassungen von Neonicotinoiden sorgte bei heimischen bäuerlichen Interessenvertretungen für Unverständnis. Sie warnten davor, die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln in der EU zu gefährden, sowie vor zunehmenden Importen aus Drittländern zu deutlich geringeren Produktionsstandards.