24.11.2020 |
von Thomas Suitner, Redaktionsleiter
Erster Schritt gesetzt
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Künftig wird ein Zuschuss für die Aufzucht von Vollmilchmastkälbern von Seiten des Landes Tirol gewährt. Ziel ist es, den Absatz im Inland auszubauen, weniger Tiere zu exportieren, somit die gesamte Wertschöpfungskette zu stärken und das Tierwohl über die gesamte Haltungszeit zu gewährleisten. Interessant ist die neue Förderung vor allem für Betriebe mit vorhandenen Stallkapazitäten zur Kälbermast. „Dass mehr als zwei Drittel des in Österreich verzehrten Kalbfleisches importiert und auf der anderen Seite heimische Kälber ins Ausland verkauft werden müssen, ist eine Schieflage. Aufgrund höherer Tierwohl- und Umweltstandards sind die Aufzuchtkosten in Österreich zu hoch für den heimischen Markt, die mit der nun vorliegenden Beihilfe redutziert werden können. Durch die neue Unterstützung werden die höheren Kosten für Tierwohl und den Einsatz von Vollmilch in der Kälberaufzucht zumindest teilweise abgegolten und regionale Kreisläufe gestärkt“, so LK-Präsident Josef Hechenberger. Außerdem werde damit ein Schritt zur Reduktion von Tiertransporten gesetzt.
Antragstellung und Abwicklung
Bei der Anlieferung der Kälber muss der Landwirt gemeinsam mit dem Vermarkter entscheiden, ob das Kalb herkömmlich vermarktet wird oder für die neue Unterstützung in Frage kommt. Die Antragstellung muss online bei der Landwirtschaftskammer Tirol erfolgen. Bewilligt und ausgezahlt wird die Förderung durch das Land Tirol. „Die Unterstützung des Landes ist ein erstes wichtiges Signal. Die Produktion ist dabei nur eine Seite der Medaille - die Vermarktung die andere. Gerade in öffentlichen Küchen sollten Qualität und Herkunft eine Rolle spielen, deshalb setzen wir uns weiterhin für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in diesem Bereich ein“, sieht LK-Präsident Josef Hechenberger weiteren Handlungsbedarf.
Hier ist die ANTRAGSTELLUNG möglich
(Browser Google Chrome, Mozilla Firefox oder Microsoft Edge)
(Browser Google Chrome, Mozilla Firefox oder Microsoft Edge)
Zusammenfassung Richtlinie
gemäß § 9 Tiroler Landwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 3/1975, für die Gewährung von Beihilfen für Vollmilchmastkälber in Tirol
Förderungsziel
Förderungsvoraussetzungen
Art und Höhe der Förderung
Leichte Kälber:
Förderungsziel
- Exportreduktion von Kälbern
- Tierwohl über gesamte Haltungszeit
- Unterstützung für Mehrkosten für Kälberaufzucht mit Vollmilch
- Stärkung der gesamten Wertschöpfungskette
- Anpassung des Angebots von Mastkälbern an den Markt
Förderungsvoraussetzungen
- Kälber sind in Tirol geboren, aufgezogen und gemästet
- Produktion für den heimischen Markt – Schlachtung in Österreich innerhalb von fünf Tagen nach Abgang vom Mastbetrieb
- Artgerechte Fütterung mit Vollmilch und Angebot an Raufutter, aber ohne Einsatz von Milchaustauschern
Art und Höhe der Förderung
Leichte Kälber:
- Förderhöhe 50 Euro
- Höchstalter 3 Monate
- Kalb muss länger als 14 Tage am Betrieb des Antragstellers gehalten werden
- Maßnahme gültig bis 31. Dezember 2021
- Förderhöhe 150 Euro
- Mindestens 3 Monate, höchstens 6 Monate alt
- Haltefrist mindestens zwei Monate direkt vor der Schlachtung am Betrieb des Antragstellers
- Schlachtgewicht von mindestens 80 kg
- Förderung nur im Herbst 2020 und 2021 (von 1. November bis 20. Dezember 2020 sowie von 1. August bis 20. Dezember 2021 geschlachtet)
- Antragstellung innerhalb eines Monats bei der LK Tirol unter www.tirol.lko.at
- Prüfung der Antragsunterlagen auf Richtlinienkonformität durch die LK Tirol
- Bewilligung und Auszahlung der Förderung durch das Land Tirol (Abteilung Agrarwirtschaft)