Erinnerung Antragstellung
Bio-Betriebe sowie Bio-Umstellungsbetriebe müssen seit Jahresbeginn verschiedene Anträge im VIS (Veterinärinformationssystem) stellen und behördlich genehmigen lassen.
Antrag temporäre Anbindehaltung
Wie bereits berichtet, dürfen Rinder auf Bio-Betrieben bzw. Umstellungsbetrieben künftig nur noch dann in temporärer (zeitlich begrenzter) Anbindehaltung gehalten werden, wenn es dafür einen positiven Bescheid der zuständigen Landesbehörde (Amt der Tiroler Landesregierung; Abt. Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht) gibt. Alle rinderhaltenden Bio-Betriebe, die bisher oder künftig die Rinder temporär in Anbindung halten (sogenannte Kleinbetriebsregelung), müssen den Antrag stellen. Die Antragstellung dafür kann ausschließlich online im VIS gemacht werden. Die LK empfiehlt dringend, diesen umgehend, das heißt bis Ende März 2021 zu stellen, um drohende Vermarktungssperren sowie Förderkürzungen zu vermeiden.
Wird dem Antrag stattgegeben, stellt die Behörde einen zustimmenden Bescheid aus, der schriftlich an den Betrieb ergeht. Dieser Bescheid muss bei der Bio-Kontrolle vorgelegt werden. Wichtig für die positive Beurteilung des Antrags ist, dass dieser vollständig ausgefüllt und der Antrag auch tatsächlich abgeschickt wird. Achtung: Im Anschluss den gestellten Antrag (Status "beantragt“) ausdrucken und für die Vor-Ort-Kontrollen bereithalten
Wird dem Antrag stattgegeben, stellt die Behörde einen zustimmenden Bescheid aus, der schriftlich an den Betrieb ergeht. Dieser Bescheid muss bei der Bio-Kontrolle vorgelegt werden. Wichtig für die positive Beurteilung des Antrags ist, dass dieser vollständig ausgefüllt und der Antrag auch tatsächlich abgeschickt wird. Achtung: Im Anschluss den gestellten Antrag (Status "beantragt“) ausdrucken und für die Vor-Ort-Kontrollen bereithalten
Anträge auf bestimmte Eingriffe
Für alle betriebsbezogenen Ausnahmegenehmigungen, für die bereits 2020 ein gültiger Antrag gestellt wurde, wie zum Beispiel das Enthornen bei Kälbern unter sechs Wochen, muss aufgrund der dreijährigen Gültigkeit der Genehmigung erst Ende 2022 wieder ein Antrag im VIS gestellt werden. Alle tierhaltenden Bio-Betriebe, die - betriebsbezogen oder fallweise - bestimmte Eingriffe an Rindern, Schafen oder Ziegen begründeterweise vornehmen möchten, haben diesen zu stellen. Auch die Anträge zur Durchführung bestimmter Eingriffe an Bio-Tieren sind seit 1. Jänner 2021 über das VIS zu stellen. Folgenden Ausnahmegenehmigungen werden unterschieden: Antrag auf bestimmte Eingriffe bei Rindern, Schafen und Ziegen (betriebsbezogen) und Antrag auf bestimmte Eingriffe bei Rindern (fallweise).
Zugangsdaten und Unterstützung
Betriebe, die bereits einen Zugang zum VIS haben (Schaf-, Ziegen-, Schweine- oder Bienenhalter), können mit diesem ihre Anträge stellen. Alle anderen Betriebe haben von der Statistik Austria in den ersten Jännerwochen VIS-Zugangsdaten sowie Infos zur Antragsstellung per Post zugeschickt bekommen. Mit diesen Zugangsdaten können die genannten Anträge durchgeführt werden. Haben Sie diese Zugangsdaten nicht übermittelt bekommen, beziehungsweise sind Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht mehr bekannt, sollten Sie unter folgendem Link möglichst schnell selbst einen neuen Zugang beantragen: https://vis.statistik.at/vis/formulare/vis-web-zugriffsdaten.
Nähere Informationen können der Webseite der VIS vis.statistik.at/bio/allgemeines entnommen werden.
Die Antragstellung im VIS kann von zu Hause aus durchgeführt werden. Biobäuerinnen und Biobauern können bei Bedarf die Hilfestellung der Bio-Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer Tirol (im VIS als "Servicestelle“ bezeichnet) in Anspruch nehmen und auf diesem Wege ihre Anträge stellen.
Die Antragstellung im VIS kann von zu Hause aus durchgeführt werden. Biobäuerinnen und Biobauern können bei Bedarf die Hilfestellung der Bio-Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer Tirol (im VIS als "Servicestelle“ bezeichnet) in Anspruch nehmen und auf diesem Wege ihre Anträge stellen.