EK genehmigt weitere GVO-Sorten für Mais, Sojabohne und Baumwolle
Die Kommission hat nach gründlicher Prüfung drei neue Sorten von genetisch verändertem Mais zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Zudem wurde die Zulassung für vier genetisch veränderte Kulturen - drei Sojabohnen und eine Baumwolle - als Lebens- und Futtermittel verlängert. Die Genehmigung umfasst nicht den Anbau in der EU. Alle Produkte, die daraus hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.
Die genetisch veränderten Kulturen durchlaufen ein umfassendes und strenges Zulassungsverfahren, das ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt gewährleistet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Zulassung gilt für zehn Jahre.
Da sich weder im Ständigen Ausschuss noch im anschließenden Berufungsausschuss eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Zulassung gefunden hat, wurde die Entscheidung von der EU-Kommission auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung getroffen.
Die genetisch veränderten Kulturen durchlaufen ein umfassendes und strenges Zulassungsverfahren, das ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt gewährleistet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Zulassung gilt für zehn Jahre.
Da sich weder im Ständigen Ausschuss noch im anschließenden Berufungsausschuss eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Zulassung gefunden hat, wurde die Entscheidung von der EU-Kommission auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung getroffen.