Die Vogelgrippe ist in Österreich angekommen!
Als ob Covid-19 nicht schon genug wäre, gibt es jetzt den ersten bestätigten Fall einer Vogelgrippe in Österreich. Ein verendeter Schwan in Niederösterreich ist Virusträger.
Vorweg ist zu sagen, dass es keinen Hinweis darauf gibt, dass die Vogelgrippe auf Menschen übertragen wird. Obwohl Tirol nicht als Risikogebiet ausgewiesen ist und damit auch nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für einen solchen Fall gelten (Stallpflicht), ist erhöhte Vorsicht von den Geflügelhaltern geboten. Landwirte werden dazu angehalten, verendete Wildvögel zu melden und zum Schutz ihre Geflügelbestände genau zu beobachten. Da sich bei der Geflügelpest (Vogelgrippe) um eine anzeigepflichtige Krankheit handelt, sollten Geflügelhalter informiert sein, welche Maßnahme eine Ansteckung des Geflügels reduzieren und welche Symptome infiziertes Geflügel zeigt. Die akute, hoch ansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel (HPI) kommt bei Hühnern, Puten und bei zahlreichen freilebenden Vogelarten vor. Enten, Gänse, Tauben und andere Wildvögel erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sie können aber für die Verbreitung des Erregers bedeutend sein. Spezielle Risikofaktoren für die Übertragung auf den heimischen Geflügelbestand sind die Freilandhaltung und damit die Kontaktmöglichkeit zwischen Haus- und Wildvögeln, Betriebe in Gebieten mit hoher Dichte an Zugvögeln, eine geringe Entfernung eines Betriebs zu Sammelorten von Zugvögeln (zum Beispiel Feuchtgebiete, Sümpfe, Seen oder Flussläufe) bzw. die Lage eines Betriebes entlang der Zugrouten. Das Virus wird vom Tier mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden, wobei der Kot besonders virushaltig ist. Die Ansteckung kann von Tier zu Tier erfolgen oder durch Kontakt mit infiziertem Material wie Kot, Transportkiste oder Schuhwerk. Bei Verdacht auf Geflügelpest muss sofort die Amtstierärztin/der Amtstierarzt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde informiert werden.
Ein Verdacht besteht jedenfalls, wenn Sie bei Ihren Tieren folgende Symptome feststellen:
- plötzliches Verenden einer größeren Anzahl von Tieren
- massiver Rückgang der Legeleistung
- Mattigkeit und Appetitmangel
- respiratorische Erscheinungen (Atemgeräusche)
- Ödeme oder Blutungen an Kopf, Hals, Kamm oder Beinen.
Maßnahmen, um das Risiko einer Ansteckung des Geflügels so gering als möglich zu halten:
- Vermeidung des Eindringens von Wildvögeln in den Geflügelstall
- Lagerung von Futter, so dass keine Wildvögel dazu kommen
- Wechseln der Schuhe und Kleidung vor und nach Betreten des Stalles
- Benutzung der Desinfektionswanne bei jeder Stalltür
- Kein Betreten der Ställe durch betriebsfremde Personen
- Besondere Vorsicht bei der Rückkehr von Auslandsaufenthalten aus gefährdeten Gebieten im Hinblick auf die Erregereinschleppung (z.B. über verschmutzte Schuhe)
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Ställe
- Getrennte Haltung von Enten und Gänsen
Broschüre Biosicherheitsmaßnahme
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Biosicherheitsmaßnahmen, die dem Artikel angefügt ist.