Die Mischung machts – Saatgutqualität im Grünland
Welche Qualitäten gibt es?
Grundsätzlich gibt es in Österreich drei Qualitätsstufen für Saatgutmischungen. Beginnend bei der Standard-EU-Qualität. Die Zusammensetzung solcher Mischungen ist nicht geregelt und es kann jede in der EU zugelassene Sorte darin enthalten sein. Bei einer Probe von 60 g dürfen bis zu fünf Ampfersamen enthalten sein. Bei 10 kg Saatgutmischung wären das rund 833 Ampfersamen!
Seit 2005 gibt es daneben die Marke „Saatgut Österreich“. Diese Mischungen werden ent-sprechend dem Mischungsrahmen für Feldfutter bzw. Dauergrünland zusammengestellt. Außerdem gibt es Mischungen für die unterschiedlichen Lagen (mild/rau/alpin/feucht/trocken) in Österreich.
Bei Saatgutmischungen die der ÖAG-Qualität entsprechen werden neben allen Anforderungen der Marke „Saatgut Österreich“ zusätzliche Qualitätskriterien eingehalten. Neben der Verwendung von ausgewählten Sorten sowie einem Mindestanteil von Saatgut aus österreichischer Vermehrung erfolgt eine zweifache Kontrolle auf Ampferfreiheit.
Seit 2005 gibt es daneben die Marke „Saatgut Österreich“. Diese Mischungen werden ent-sprechend dem Mischungsrahmen für Feldfutter bzw. Dauergrünland zusammengestellt. Außerdem gibt es Mischungen für die unterschiedlichen Lagen (mild/rau/alpin/feucht/trocken) in Österreich.
Bei Saatgutmischungen die der ÖAG-Qualität entsprechen werden neben allen Anforderungen der Marke „Saatgut Österreich“ zusätzliche Qualitätskriterien eingehalten. Neben der Verwendung von ausgewählten Sorten sowie einem Mindestanteil von Saatgut aus österreichischer Vermehrung erfolgt eine zweifache Kontrolle auf Ampferfreiheit.
Saatgutkauf – worauf ist zu achten?
Vor dem Kauf einer Saatgutmischung sollten einige entscheidende Dinge überlegt werden. Wie sieht meine Bewirtschaftung im Hinblick auf Schnitthäufigkeit und Nährstoffversorgung aus? Handelt es sich bei meinen Flächen um eher trockene Standorte oder ist immer ausreichend Feuchtigkeit vorhanden? Welches Ziel verfolge ich mit meiner Maßnahme (z.B. rascher Lückenschluss oder periodische Nachsaat)? Bin ich mir dieser Dinge bewusst, kann ich eine für meine Bedürfnisse passende Mischung mit geeigneten Gräsern und Leguminosen auswählen. Die Auswahl einer geeigneten Saatgutmischung sollte sich jedenfalls immer daran orientieren.
Änderung bei Grünlandsaatgut für Biobetriebe ab 01. Jänner 2022
Ab 01.Jänner 2022 sind für den Zukauf von Grünlandsaatgut im Biolandbau die Vorschriften der EU-Bio-VO 2018/848 und insbesondere des delegierten Rechtsaktes 2021/642 einzuhalten. Bisher durften konventionelle Saatgutmischungen für Weide, Dauergrünland und Wechselwiesen ohne Ansuchen an die Bio-Kontrollstelle verwendet werden. Für Feldfuttermischungen und Einzelkomponenten gab es diese Ausnahme auch bisher nicht.
Ab 2022 sind dann auch für Weide, Dauergrünland und Wechselwiesen grundsätzlich Bio-Saatgutmischungen zu verwenden!
Die hat zur Konsequenz, dass bei mangelnder Verfügbarkeit von Mischungen in Bio-Qualität auch in diesen Fällen vor dem Zukauf nun um eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von konventionellem Saatgut bei der jeweiligen Bio-Kontrollstelle angesucht werden muss.
Da bei einigen Feinsämereien die Verfügbarkeit von Bio-Saatgut noch nicht gegeben ist, werden in der Bio-Saatgutdatenbank zukünftig Mischungen mit einem Bio- oder Umstellungsanteil von mindestens 70 % der Gesamtmasse gelistet werden. Ob auch bei diesen Mischungen der Bio-Betrieb ein Genehmigungsansuchen stellen muss oder ob das bereits durch den Anbieter erfolgt, ist noch offen.
Ab 2022 sind dann auch für Weide, Dauergrünland und Wechselwiesen grundsätzlich Bio-Saatgutmischungen zu verwenden!
Die hat zur Konsequenz, dass bei mangelnder Verfügbarkeit von Mischungen in Bio-Qualität auch in diesen Fällen vor dem Zukauf nun um eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von konventionellem Saatgut bei der jeweiligen Bio-Kontrollstelle angesucht werden muss.
Da bei einigen Feinsämereien die Verfügbarkeit von Bio-Saatgut noch nicht gegeben ist, werden in der Bio-Saatgutdatenbank zukünftig Mischungen mit einem Bio- oder Umstellungsanteil von mindestens 70 % der Gesamtmasse gelistet werden. Ob auch bei diesen Mischungen der Bio-Betrieb ein Genehmigungsansuchen stellen muss oder ob das bereits durch den Anbieter erfolgt, ist noch offen.