Der Einstieg zur Beschäftigung von entlohnten Arbeitskräften am Betrieb
Der wirtschaftliche Einsatz und die Finanzierbarkeit von entlohnten Arbeitskräften ist geprüft
und die persönlichen Voraussetzungen einer geänderten Arbeitsorganisation sind geklärt
und z.B. mit Aushilfskräften und Praktikanten erprobt. Welche weiteren Überlegungen gibt es
für eine dauerhafte Beschäftigung von entlohnten Arbeitskräften?
Eine geeignete Arbeitskraft finden
Die Personalbeschaffung ist eine Herausforderung und Voraussetzung zur Beschäftigung
von entlohnten Arbeitskräften. Dazu gibt es kein Patentrezept. Persönliche Netzwerke
können bei der Suche hilfreich sein. Die Möglichkeiten über Online-Medien oder Print-Medien sind zu prüfen. Neben dem Beschäftigungsausmaß muss vor allem auch die nötige
Qualifikation und der Einsatzbereich klar sein um z.B. eine Stellenausschreibung verfassen
zu können.
Aber auch die Attraktivität des eigenen Betriebes als Arbeitsplatz soll kritisch betrachtet und
gestaltet werden. Mit welchen Maßnahmen kann die Attraktivität verbessert werden? Z.B.
Flexibilität bei der Arbeitszeiteinteilung oder selbständiges Arbeiten ermöglichen, moderne
Hilfsmittel und Technik zur Verfügung stellen oder die Gestaltung eines freundlichen
Betriebsklimas sind neben der Entlohnung wichtige Bereiche um Arbeitskräfte zu finden aber
vor allem auch zu binden. Langfristig ist das Image des Betriebes dazu wichtig.
Unterkunft, Verpflegung und Hilfestellung
Falls die Arbeitskraft nicht in der Nähe beheimatet ist, ist zu klären, wo die Arbeitskraft
untergebracht wird. Gibt es z.B. eine eigene Wohnung am Hof, oder ist wo anders eine
Unterbringung möglich. Braucht die Arbeitskraft zu Beginn Unterstützung mit einem PKW?
Mitunter ist zu Beginn, vor allem wenn es auch sprachliche Barrieren gibt, Unterstützung bei
Behördengängen oder zur Bank nötig. Wie soll die Verpflegung der Arbeitskraft erfolgen?
Vollkommen selbstständig oder vielleicht am gemeinsamen Mittagstisch?
Organisation der Arbeitsabläufe
Damit die eingesetzten betrieblichen Arbeitskräfte möglichst effizient und effektiv arbeiten,
sind die Arbeitsabläufe zu hinterfragen, zu strukturieren und zu verschriftlichen. Damit sollen
die Arbeitsabläufe auch für Außenstehende verständlich und klar sein. Es soll klar sein, wo
die eigenen Stärken liegen. Zuständigkeiten und Kommunikationswege sind festzulegen.
Dabei ist die Erstellung von Dienstplänen und Wochenarbeitsplänen hilfreich.
Sicherheit am Arbeitsplatz
Dienstgeber*innen sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der
Dienstnehmer*innen bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Bei
Beschäftigung von familienfremden Dienstnehmer*innen sind die Bestimmungen des
Landarbeitsgesetztes 2021 einzuhalten. Die Land- und
Forstwirtschaftsinspektion (vom Land OÖ) bietet dazu Unterlagen und Information an.
In weiterer Folge werden auch Betriebskontrollen durch die Behörde durchgeführt.
Formales und Rechtliches
Im Kollektivvertrag für bäuerliche Betriebe sind die Rechte und die Pflichten von
Dienstnehmern*innen und Dienstgeber*innen ausgeführt so wie die Mindestlöhne für
Landarbeiter*innen zu finden (weitere Informationen finden Sie unter Soziales und Arbeit). Eine ordnungsgemäße Meldung bei der Sozialversicherung und
Lohnverrechnung muss sichergestellt sein. Externe Hilfe, z.B. von Steuerberatern
oder Lohnverrechnungsbüros, kann dazu sinnvoll sein, auch um passende
Arbeitszeitmodelle zu finden.
Eine solide Vorbereitung hilft, dass der Einsatz entlohnter Arbeitskräfte möglichst reibungslos
funktioniert.