07.10.2020 |
von Romana Painer
Covid Investitionsprämie
Sind pauschalierte Landwirte förderfähig?
Alle Unternehmen im Sinne des §1 UGB, die über einen Sitz und/ oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig auf eigenen Namen und eigene Rechnung betreiben, sind förderfähig. Dazu zählen auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, unabhängig davon ob sie pauschaliert sind oder nicht.
Welche Zuschüsse werden gewährt?
Es handelt sich grundsätzlich um nicht rückzahlbare Zuschüsse an Unternehmen, welche zwischen dem 1. August 2020 und dem 28. Februar 2021 erste Maßnahmen für eine aktivierungspflichtige Neuinvestition in das abnutzbare Anlagevermögen vornehmen und diese bis spätestens 28. Februar 2022 umsetzen.
Was ist unter „erste Maßnahmen“ zu verstehen?
Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, der Abschluss eines Kaufvertrages oder der Baubeginn. Planungsleistungen, die Einholung von behördlichen Genehmigungen und Finanzierungsgespräche, Finanzierungsanträge bzw. -zusagen zählen nicht zu den ersten Maßnahmen.
Sind Investitionen mit ersten Maßnahmen vor dem 1. August 2020 förderfähig?
Investitionen, deren erste Maßnahme bereits vor dem 1.August 2020 getroffen wurde, sind nicht förderfähig, z.B.: Kauf eines Anhängers mit Unterzeichnung des Kaufvertrages und Leistung der Anzahlung im Juli, unabhängig von der Lieferung.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Grundsätzlich beträgt die Förderhöhe 7%, bei Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit, jedoch 14%.
Welche Fördergrenzen gibt es?
Das höchste förderbare Investitionsvolumen beträgt pro Unternehmen 50 Mio. € (ohne Umsatzsteuer), das niedrigste 5.000 €. Bei der Untergrenze handelt es sich jedoch um die Summe aller Investitionen pro Förderantrag, somit können kleinere Investitionen zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Private Investitionen sind nicht förderbar.
Können Vorführer und gebrauchte Geräte als Neuanschaffung gewertet werden?
Sofern es sich um eine Neuanschaffung für das investierende Unternehmen handelt, zählen auch gebrauchte Güter und Vorführer zu förderfähigen Neuinvestitionen.
Sind Sanierungen von Wirtschaftsgebäuden oder Großreparaturen an technischen Gütern förderbar?
Ja, aber nur wenn es sich um aktivierungspflichtige Investitionen handelt. Ein reiner Instandhaltungs- oder Reparaturaufwand ist nicht förderbar.
Sind Zuchttiere förderfähig?
Zuchttiere, die für den längerfristigen Verbleib und Gebrauch am Betrieb bestimmt sind, sind förderbar. Die Behaltefrist der Tiere beträgt drei Jahre.
Werden aktivierte Eigenleistungen gefördert werden?
Aktivierte Eigenleistungen (vom Unternehmer selbst hergestellte Vermögensgegenstände) sind im Rahmen der Covid Investitionsförderung nicht förderbar. Unter anderem sind auch folgende Punkte nicht förderfähig:
- „Klimaschädliche Investitionen“
- Leasingfinanzierte Investitionen (außer sie können aktiviert werden)
- Kosten, die nicht im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B.: Privatanteile)
- Erwerb von Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken
- Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind.
Kann die Förderung mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Ja, unter Einhaltung der jeweiligen Förderrichtlinien kann die Covid Investitionsprämie mit anderen Förderungen, wie zum Beispiel Investitionsförderungen aus dem Programm LE 14-20 oder Agrarinvestitionskrediten kombiniert werden.
Wie wird der Zuschuss beantragt?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Online Plattform „aws Fördermanager“. Eine Einreichung in Papierform, per Mail oder anderen Wege ist nicht möglich.
Ist ein Privatanteil beim Bau einer Biomassenanlage auch auszuscheiden, wenn ein Gebäude fast gänzlich betrieblich genutzt wird?
Ja, es gibt keine Bagatellgrenzen, die Abgrenzung erfolgt nach Quadratmeter, welche auch für steuerliche Zwecke verwendet wird.
Wie ist vorzugehen, wenn der private Energiebedarf den betrieblichen Bedarf übersteigt?
Der Anteil spielt keine Rolle, die Abgrenzung ist aber bereits bei Antragsstellung erforderlich.
Hat es Auswirkungen auf den Zuschuss, wenn sich die private Nutzung innerhalb der Behaltefrist ändert?
Wenn die private Nutzung tatsächlich einen höheren Anteil einnimmt, muss die Förderung nach unten korrigiert werden. Eine Änderung nach oben ist nicht möglich.
Ist ein Pick- Up, welcher als LKW für die Landwirtschaft zugelassen ist, förderfähig?
Nein, wenn es sich um ein fossil betriebenes Fahrzeug handelt nicht.
Ist der Wegebau (Errichtung von Forststraßen, Wegen zu den Feldern oder Hofzufahrten, Asphaltierung von Hofwegen) mit 7 % förderbar?
Falls eine Aktivierungspflicht gegeben ist ja, bei einer reinen Instandhaltung nicht.
Sind thermische Sanierungen von Ferienwohnungen, welche zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen, mit 14 % förderfähig?
Nein, da Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entstehen, handelt es sich um
keine betriebliche Tätigkeit. Führt die Vermietung zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, ist dies grundsätzlich förderbar.
Kann die Erstellung einer betrieblichen Homepage gefördert werden?
Entscheidend ist die Aktivierung. Wird die Homepage neu erstellt, dann ja - bei einer reinen Adaptierung liegt eher keine Aktivierung und somit keine Förderfähigkeit vor. Der Fördersatz beträgt 14 %.
Ist eine Kombination von einzelnen Maßnahmen zur Erreichung der Untergrenze von 5.000€ möglich (z.B.: Umrüstung auf LED mit 14 % und Kauf eines Mähwerkes mit 7 % Förderung)?
Ja, für die mit 14 % geförderten Investitionen sind jedoch einzelne Rechnungen notwendig.
Ist ein Traktor mit Frontlader förderfähig?
Hier gilt es zu unterscheiden: Handelt es sich beim Traktor um ein Gerät der Abgasstufe V, sind sowohl der Traktor als auch der Frontlader förderfähig. Verfügt der Traktor über eine niedrigere Abgasstufe, ist nur der Frontlader förderfähig. Es muss jedoch eine entsprechende Einzelrechnung für den Frontlader vorliegen. Es ist nicht möglich, aus einer Gesamtrechnung über die Anschaffung eines Traktors, einzelne Rechnungsbestandteile als förderbar zu betrachten.
Der Stallbau wurde vor 1. August 2020 begonnen, für die Innenausstattung sind jedoch noch keine ersten Maßnahmen getroffen worden. Ist die Innenausstattung förderfähig?
Ja, die Innenausstattung kann grundsätzlich gefördert werden, da hier noch keine ersten Maßnahmen getroffen wurden und die Innenausstattung separat aktiviert werden kann.
Fällt ein Güllefass mit Schleppschlauchsystem unter die 14 %ige Förderung?
Das Schleppschlauchsystem an sich kann mit 14 % gefördert werden, insofern dafür eine eigene Rechnung vorliegt. Das Güllefass wird mit 7 % gefördert.“
Die Bodenplatte beim Stallbau wurde bereits vor 1. August 2020 errichtet, die Holzkonstruktion (Wände, Dach) erst nach dem 1. August 2020. Ist der Bau förderfähig?
Da von keiner separaten Aktivierung auszugehen ist, ist das gesamte Stallgebäude, unabhängig von den ersten Maßnahmen des Holzaufbaues, nicht förderfähig.
Sind Melkroboter, Futterschieberroboter und Entmistungsroboter förderfähig?
Ja, wenn es sich dabei um digital gesteuerte Roboter handelt mit 14 %.
Sind Großreparaturen förderfähig?
Ja, wenn es sich um eine aktivierungspflichtige Investition handelt. Reiner Instandhaltungs- und Reparaturaufwand ist nicht förderbar.
Ist der Ankauf von trächtigen Kalbinnen oder Mutterkühe für die Mutterkuhhaltung förderbar?
Ja, Mutterkühe zählen, wie auch Zuchttiere, zum aktivierungspflichtigen Anlagevermögen und können daher gefördert werden. Eine Behaltefrist von drei Jahren ist zu beachten.
Können mehrjährige Pflanzenbestände (Dauerkulturen – Wein bzw. Obst) gefördert werden?
Wenn es sich hierbei um aktivierungspflichtige Investitionen handelt und eine planmäßige Abschreibung vorliegt, dann ist die Förderfähigkeit gegeben. Dies ist unter anderem bei Baumobstgehölzen, jedoch nicht bei Forstgehölzen gegeben, da diese nach einmaligem Ertrag/Rodung neu angelegt werden müssen und somit nicht als abnutzbares Anlagegut gesehen werden.
Gilt die Vorgabe mit Abgasnorm 5 auch für Kleingeräte (z.B. Motormäher)?
Ja, die Einhaltung der Abgasnorm gilt nicht nur für Fahrzeuge, sondern auch für diverse Kleingeräte wie Motormäher.
Auf einem Förderantrag wurde eine Investition vergessen. Kann der bereits gestellte Antrag geändert oder storniert werden?
Falls die Förderrichtlinien eingehalten werden, könnte für die vergessene Maschine ein eigener Antrag gestellt werden. Ist dies nicht möglich, weil zum Beispiel die Mindestinvestitionssumme nicht erreicht wird, könnte der bestehende Antrag storniert und neu gestellt werden. Eine Abänderung eines bestehenden Antrages ist in derartigen Fällen nicht möglich.
Ist der Gülleseparator analog zu einer Investition in bodennahe Gülleausbringtechnik zu sehen und daher mit 14 % förderfähig?
Nein, ein Gülleseparator trägt nicht unmittelbar zur Emissionsreduktion bei und ist daher lediglich mit 7 % förderbar.
Melkroboter werden mit 14 % gefördert. Können auch Kraftfutteranlagen oder ähnliches in dieser Höhe gefördert werden?
Nein, in derartigen Fällen sind nur die Steuerungsanlagen mit 14 % förderbar, die sonstigen Anlagenbestandteile werden mit 7 % gefördert. Achtung: Für den Erhalt einer 14 %-Förderung muss eine separate Rechnung der Steueranlage vorliegen. Beinhalten Rechnungen sowohl Investitionen, die mit 14 % förderbar sind, als auch Investitionen, die mit 7 % förderbar sind, ist die gesamte Rechnung nur mit 7 % förderbar.
Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Abrechnung bei der Beantragung mehrerer Fördergegenstände in einem Antrag erfolgen?
Grundsätzlich hat die Abrechnung spätestens drei Monate ab Inbetriebnahme und Bezahlung über den aws- Fördermanager zu erfolgen. Bei mehreren Investitionen auf einem Antrag gilt die Inbetriebnahme und Bezahlung der „letzten“ Investition. Beispiel: Gemeinsamer Antrag für Traktorkauf und Stallbau. Kauf Traktor September 2020, Stallbau erfolgt im Jahr 2021 – Fertigstellung im September 2021. Die Abrechnung beider Investitionen hat bis spätestens Ende Dezember 2021 zu erfolgen. Eine zeitlich getrennte Abrechnung der Investitionen ist nicht möglich.
Sind fossile Heizungen, die durch eine neue fossile Heizung ersetzt werden, förderbar?
Nein, fossile Heizungen sind jedenfalls von einer Förderung ausgenommen.
Werden Rechnungen von Landwirt zu Landwirt anerkannt?
Ja, Rechnungen von Landwirt zu Landwirt werden anerkannt. Es darf jedoch dadurch zu keiner Umgehung der förderrechtlichen Bestimmungen kommen. Der Antragsteller versichert an Eides, dass alle Angaben wahrheitsgetreu und vollständig gemacht wurden.
Muss der gesamte Antrag im aws-Fördermanager hochgeladen werden?
Ja, es ist zwingend notwendig, alle Seiten des Antrages und somit den gesamten Antrag im Fördermanager hochzuladen. Nur die letzte Seite des Antrages zu unterschreiben und hochzuladen, ist nicht zulässig.
Muss ein vorangegangener Antrag abgeschlossen sein, bevor ein Förderwerber einen neuen Antrag stellen kann?
Nein, dies ist nicht erforderlich, auch bei einem offenen Antrag kann ein weiterer Antrag gestellt werden.
Können Vorführgeräte gefördert werden?
Ja, förderfähig sind sowohl Vorführgeräte als auch gebrauchte Güter, sofern es sich um eine Neuanschaffung für das investierende Unternehmen handelt.
Weitere Informationen zu Covid Investitionsförderung können unter www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/ nachgelesen werden. Die Landwirtschaftskammer Tirol steht Ihnen gerne beratend zur Seite.