„Bodennahe Gülleausbringung“ als wichtige Maßnahme im ÖPUL 2023
Unter anderem können die mehrjährigen
Maßnahmen „Einschränkung ertragssteigender Betriebsmittel“ und „Heuwirtschaft“ (bisher Silageverzicht) sowie die einjährigen Maßnahmen „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparierung“ und „Gefährdete Tierrassen“ auch zukünftig im Rahmen des ÖPUL beantragt werden.
Einschränkung ertragssteigender Betriebsmittel
Auch zukünftig ist für die Teilnahme bei dieser Maßnahme eine Kombinationsverpflichtung mit der Maßnahme UBB (Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung) Voraussetzung. Darüber hinaus sind u.a. folgende Auflagen zu erfüllen:
- Verzicht auf die Ausbringung betriebsfremder, stickstoffhaltiger Düngemittel auf allen landwirtschaftlichen Nutzflächen (ausgenommen betriebsfremde Wirtschaftsdünger und Bio-Kompost)
- Verzicht auf flächig ausgebrachte Pflanzenschutzmittel auf allen Ackerfutter- und Grünlandflächen
-
Begrenzung Stickstoffanfall aus der Tierhaltung von max. 170 Kilogramm Stickstoff
Achtung: Düngeabnahmeverträge zur Einhaltung der maximal erlaubten Stickstoffmenge sind in der kommenden Periode nicht mehr zulässig - Weiterbildungsverpflichtung von 3 Stunden
Heuwirtschaft
Der bisher bekannte „Silageverzicht“ wird in der neuen Förderperiode durch die Maßnahme „Heuwirtschaft“ abgelöst. Neu ist, dass zukünftig eine Teilnahme an UBB oder Bio Voraussetzung ist, um an der Maßnahme Heuwirtschaft teilnehmen zu können. Weiters muss die Heuwirtschaft mit Grünfütterung oder Weide für alle raufutterverzehrenden Tier am Betrieb kombiniert werden, um eine mosaikartige Nutzung des Grünlands zu gewährleisten. Die Abgabe von Mähgut darf nur in Form von Heu gemacht werden.
Bodennahe Gülleausbringung
Diese Maßnahme spielt im neuen ÖPUL-Programm eine wichtige Rolle zur Erreichung der gesetzten Klimaziele. Aus diesem Grunde wurden die Prämien bei der bodennahen Gülleausbringung für die kommende Förderperiode deutlich erhöht.
Bei dieser Maßnahme ist wahlweise die bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger mittels Schleppschlauch, Schleppschuh oder Injektion durchzuführen. Optional kann zudem die Separierung am Betrieb angefallener Rindergülle gefördert werden. Die Gülleseparierung ist im neuen ÖPUL 2023 eine neue Möglichkeit der Anwendung und wird unabhängig von der bodennahen Ausbringung gefördert.
Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
Das Ziel dieser bekannten Maßnahme ist die Sicherung der genetischen Vielfalt in der Landwirtschaft. Gefördert werden die Zucht und Erhaltung von gefährdeten Nutztieren, wobei die Prämien teilweise deutlich erhöht werden. Die vollständige Rassenliste ist unter tirol.lko.at/förderungen > Förderperiode 2023-2027 > ÖPUL > Artikel „2.5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023“ abrufbar. Voraussetzung ist die Teilnahme mit mindestens einem förderbaren Tier im jeweiligen Antragsjahr. Die Maßnahme hat in der kommenden Periode nur noch einen einjährigen Verpflichtungszeitraum. Neu ist auch der Zuschlag für gemolkene Kühe in Milchleistungskontrolle.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es im Laufe des weiteren Genehmigungsprozesses mit der EU noch zu Änderungen kommen kann.
Bitte beachten Sie, dass es im Laufe des weiteren Genehmigungsprozesses mit der EU noch zu Änderungen kommen kann.