05.01.2021 |
von Joachim Pittracher, Bio-Berater
Bioschulung für VIS-Antragstellung
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Wie bereits am 10. Dezember in den Landwirtschaftlichen Blättern berichtet, müssen Biobetriebe ihre Anträge für die temporäre Anbindehaltung und für Eingriffe künftig im VIS online stellen. Die Antragstellung ist von jedem Landwirt selbständig durchführbar. Es werden dazu im Jänner Schulungen von der AGES angeboten. Diese Online-Seminare „Bio Antragsverfahren via VIS für Landwirt/innen“ wurden nun festgelegt und finden an folgenden Terminen jeweils um 14 und 19 Uhr statt:
Bei den Schulungen wird genau erklärt, wie Anträge erstellt werden und wie man deren weitere Verarbeitungsschritte verfolgen kann. Termine und Infos zur Anmeldung findet man online auf der Seite vis.statistik.at/vis unter Bio-Anträge.
- Freitag, 8. Jänner
- Freitag, 15.Jänner
- Freitag, 22. Jänner
- Feitag, 29. Jänner
Bei den Schulungen wird genau erklärt, wie Anträge erstellt werden und wie man deren weitere Verarbeitungsschritte verfolgen kann. Termine und Infos zur Anmeldung findet man online auf der Seite vis.statistik.at/vis unter Bio-Anträge.
Wer muss einen Antrag stellen?
Alle rinderhaltenden Biobetriebe, die bisher oder zukünftig die Rinder temporär in Anbindung halten (sogenannte Kleinbetriebsregelung) und alle tierhaltenden Bio-Betriebe, die – betriebsbezogen oder fallweise – bestimmte physische Eingriffe an Rindern, Schafen oder Ziegen begründeter Weise vornehmen möchten, müssen einen Antrag stellen. Folgende Anträge sind einzelbetrieblich zu stellen und nicht mehr pauschal genehmigungsfähig:
- Antrag auf temporäre An-bindehaltung von Rindern (Kleinbetriebsregelung): Die LK empfiehlt dringend, diesen Antrag umgehend, das heißt im Zeitraum von Anfang Jänner bis Ende März 2021 durchzuführen, um eventuelle Probleme bei Vor-Ort-Kontrollen und Sanktionen zu vermeiden. Wird dem jeweiligen Antrag stattgegeben, stellt die Behörde einen zustimmenden Bescheid aus, der schriftlich an den Bio-Betrieb ergeht. Dieser Bescheid muss bei der Bio-Kontrolle vorgelegt werden.
- Antrag auf bestimmte Eingriffe bei Rindern, Schafen und Ziegen (betriebsbezogen)
- Antrag auf bestimmte Eingriffe bei Rindern (fallweise)
VIS-Zugang
Für alle betriebsbezogenen Ausnahmegenehmigungen, für die bereits 2020 ein gültiger Antrag gestellt wurde, wie zum Beispiel das Entfernen der Hornanlage bei Kälbern unter sechs Wochen, muss aufgrund der dreijährigen Gültigkeit der Genehmigung erst Ende 2022 wieder ein Antrag im VIS-System gestellt werden. Für alle Bescheide zu den Anträgen fallen pro Bescheid Kosten in der Höhe von etwa 21 Euro an. Betriebe, die bereits einen Zugang zum VIS haben, zum Beispiel Meldungen zur Schaf-, Ziegen-, Schweine oder Bienenhaltung, können mit diesem Zugang ihre notwendigen Anträge stellen. Allen anderen Rinderhaltern ohne VIS-Zugang werden von der Statistik Austria die Zugangsdaten sowie Informationen zur VIS-Antragstellung per Post zugesandt.
Nähere Informationen können auch dem per Post zugesandten Schreiben der LK entnommen werden.
Für Fragen stehen die Bio-Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer Tirol gerne zur Verfügung.
Für Fragen stehen die Bio-Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer Tirol gerne zur Verfügung.