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21.02.2019 | von Dipl.-Ing. Dominik Sima, LK Kärnten
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Biosaatgut: Fragen und Antworten

Biolandbau sollten Sie sich frühzeitig mit der Sortenwahl und der Saatgutbestellung auseinandersetzen.

Zertifiziertes Biosaatgut ist Garant für gesundes und reines Saatgut. Dies wird sowohl durch die Feld- als auch die Laboranerkennung bestätigt. © agrarfotoZertifiziertes Biosaatgut ist Garant für gesundes und reines Saatgut. Dies wird sowohl durch die Feld- als auch die Laboranerkennung bestätigt. © agrarfotoZertifiziertes Biosaatgut ist Garant für gesundes und reines Saatgut. Dies wird sowohl durch die Feld- als auch die Laboranerkennung bestätigt. © agrarfoto[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.03.01%2F155142483795321.png]
Zertifiziertes Biosaatgut ist Garant für gesundes und reines Saatgut. Dies wird sowohl durch die Feld- als auch die Laboranerkennung bestätigt. © agrarfoto
Müssen Biobetriebe grundsätzlich Biosaatgut verwenden?
Ja! Allerdings kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass diverse Sorten und Kulturarten vergriffen sind, weil einfach zu wenig Biosaatgut produziert werden konnte. Mögliche Gründe dafür sind z. B. die Aberkennung von Warenpartien aufgrund von Mängeln im Rahmen der Saatgutanerkennung oder geringe Erträge aufgrund ungünstiger Wachstumsbedingungen.
Teilweise führt der Zuwachs an Biobetrieben in Österreich und damit die höhere Nachfrage nach Biosaatgut zu Lieferengpässen.

Wo erhalte ich einen Überblick, welche Saatgutpartien in Bioqualität verfügbar sind?
Über die Biosaatgutdatenbank der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit).

Was tun, wenn trotz zeitgerechter Bestellung kein Biosaatgut verfügbar ist?
Ist kein biologisches Saatgut der gewünschten Sorte verfügbar, kann auf Ansuchen bei der Biokontrollstelle auf konventionelles, ungebeiztes Saatgut zurückgegriffen werden. Die Saatbaufirmen haben diesbezüglich ausreichend Erfahrung, sie können somit gut einschätzen, welche Mengen an konventionellem Saatgut vorerst nicht gebeizt werden.

Wie läuft dieses Ansuchen ab?
Noch vor Kauf eines ungebeizten Saatgutes muss ein Ansuchen bei der Biokontrollstelle für dessen Verwendung gestellt werden. Im Zuge der Antragstellung muss der konventionelle Saatgutzukauf begründet werden, z. B.: 
  • Keine Eintragung der Art oder Sorte in der AGES-Datenbank Biosaatgut ist nicht lieferbar bzw. ausverkauft 
  • Vorhandene Biosorten sind ungeeignet
  • Sortenvorgaben des Abnehmers
  • Kleiner Feldversuch oder Anbau zur Sortenerhaltung

Die notwendigen Formulare sind auf der Homepage der jeweiligen Kontrollstelle abrufbar. Erst nach der Genehmigung darf das konventionelle, ungebeizte Saatgut verwendet werden. Die Verwendung von konventionellem, ungebeiztem Saatgut hat keine Auswirkung auf den Status der Kultur, dieser ist ausschließlich vom Status der Fläche abhängig.

Wichtig in der Praxis ist die zeitgerechte Antragstellung, da die Kontrollstelle einige Tage für die Bearbeitung benötigt. Die Zukaufsregelungen gelten für: Hauptkulturen, Zwischenfrüchte, Ackerfutter, aber auch für Mischungen und Einzelkomponenten.

Erfolgt der Anbau ohne die entsprechende Genehmigung der Kontrollstelle, können daraus unangenehme Konsequenzen resultieren, da die Verwendung von konventionellem Saatgut ohne Genehmigung von der AMA streng sanktioniert wird. Bei überbetrieblichen Maschineneinsatz muss zudem darauf geachtet werden, dass die Sämaschine vollständig entleert ist. Im Tank dürfen sich keine Restmengen an konventionellem, gebeiztem Saatgut befinden.

Was hat es mit "generellen Saatgutausnahmen" auf sich?
Bei einigen Kulturarten oder Mischungen sind keine und nur geringe Saatgutmengen in biologischer Qualität vorhanden. Deshalb hat die AGES generelle Ausnahmen vom verpflichtenden Biozukauf erlassen. Dazu zählen alle Dauerwiesen-, Dauerweiden- und Wechselwiesenmischungen sowie einige Einzelkomponenten wie Sonnenblumen oder Hanf.

Die aktuelle Liste ist in der Biosaatgutdatenbank der AGES angeführt.

Worauf ist beim Nachbau vom eigenen Betrieb zu achten?
Die Verwendung von eigenem Saatgut (sogenannter Nachbau) ist im Biolandbau möglich. Wichtig ist allerdings – insbesondere bei Umstellungsbetrieben –, dass beim erstmaligen Anbau Biosaatgut zugekauft werden muss. Daraufhin kann immer wieder nachgebaut werden. Sinnvollerweise sollte nur gesundes Saatgut für den Nachbau verwendet werden.

Die Gebrauchswertprüfung auf der Website der AGES gibt Auskunft über die Anbautauglichkeit und die Qualitätsbeschaffenheit von Saatgut. Diese Untersuchung kostet rund 50 Euro pro Charge und macht vor allem bei größeren Mengen Sinn.

Welche Aufzeichnungspflichten gelten?
Beachten Sie, dass alle Sackanhänger von zugekauftem Saatgut, egal ob biologisch oder konventionell, aufbewahrt werden müssen.
Das gleiche gilt für das genehmigte Ansuchen. Der Saatgutzukauf und der Anbau müssen in den dafür vorgesehenen Aufzeichnungsblättern der Kontrollstelle dokumentiert werden.

Wo bekomme ich Rat bei der Sortenwahl?
Als Hilfsmittel bei der Sortenwahl dient die aktuell erschienene Broschüre "Biofrühjahrsanbau 2019“ des Bildungsprojektes "Bionet“. Die Broschüre enthält zahlreiche Informationen zu Sorten, Krankheiten, Kulturführung und zu Ergebnissen einzelner Praxisversuche aus Österreich, sie kann von der "Bionet"-Website kostenlos heruntergeladen werden.
 © Archiv © Archiv © Archiv[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.01.30%2F1548840326820938.jpg]
© Archiv

Linktipps

Biosaatgutdatenbank bzw. Gebrauchswertprüfung der AGES: www.ages.at/service/service-landwirtschaft

"Bionet"-Broschüre „Biofrühjahrsanbau 2019“: www.bio-net.at.

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