Beantragung der ÖPUL-Maßnahmen fristgerecht einreichen
Viele Betriebe haben bereits mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer oder selbsttätig die Beantragung der ÖPUL-Maßnahmen oder unter Umständen sogar den kompletten Antrag abgesendet. Darüber hinaus haben viele Antragsteller:innen einen Termin von der zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer für die nächsten Tage erhalten bzw. werden eine entsprechende Einladung noch bekommen. In diesem Zuge bitten wir um verlässliche Einhaltung der mitgeteilten Termine. In dringenden Fällen kann der vorgegebene Termin telefonisch abgeändert werden.
Keine Nachfrist bei der Beantragung
Der Verpflichtungszeitraum für die ÖPUL-Maßnahmen des Antragsjahrs 2023 beginnt mit 1. Jänner 2023. Aufgrund dessen müssen die ÖPUL-Maßnahmen bereits jetzt im
Mehrfachantrag bis spätestens 31. Dezember 2022 beantragt werden. Die Termine auf den Bezirkslandwirtschaftskammern zur Unterstützung der Antragsteller:innen werden bis vor Weihnachten angeboten und abgewickelt. Zu beachten ist, dass es bei der Beantragung der ÖPUL-Maßnahmen keine Nachfrist gibt. Werden diese nicht bis zum 31. Dezember 2022 beantragt, ist der Maßnahmeneinstieg erst wieder im Herbst 2023 für den Mehrfachantrag 2024 und mit Verpflichtungsbeginn 1. Jänner 2024 möglich.
Termine im Frühjahr
Abseits der Beantragung der ÖPUL-Maßnahmen können Flächen- und Tierangaben sowie die Beantragung von Direktzahlungen und Ausgleichszulagen im Frühjahr 2023 erfolgen. Die dazu gehörigen Fristen können auf der Webseite der AMA eingesehen werden. Für diese zusätzlichen Antragsschritte werden den Antragsteller:innen durch die Bezirkslandwirtschaftskammer weitere Termineinladungen zugesendet, falls der komplette Antrag nicht bereits im Herbst 2022 abgewickelt werden konnte.