Übersicht zu aktuellen Düngeobergrenzen
Obergrenzen sind verbindlich einzuhalten
Die Novelle zur Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung 2023 beinhaltet auch um 10% (für Weizen, Mais, Raps) bis 15% (für übrige Ackerkulturen) abgesenkte Stickstoff-Düngeobergrenzen in nitratsensiblen Regionen. Zudem erfolgte eine Überarbeitung der Stickstoffdüngung im Feldgemüsebau.
Die Obergrenzen für die Stickstoffdüngung sind verbindlich einzuhalten (GAB 2), die Phosphat-Bedarfswerte stellen die Grundlage für den P-Mindeststandard (GLÖZ 10) dar und die Werte für die Kalidüngung haben lediglich informativen Charakter.
Die Obergrenzen für die Stickstoffdüngung sind verbindlich einzuhalten (GAB 2), die Phosphat-Bedarfswerte stellen die Grundlage für den P-Mindeststandard (GLÖZ 10) dar und die Werte für die Kalidüngung haben lediglich informativen Charakter.
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Die Übersicht ist umfassend und beinhaltet die aktuellen Düngewerte (gültig ab 1. Jänner 2023) für Ackerkulturen, Spezialkulturen, Heil- und Gewürzpflanzen, Obstbau, Weinbau, Christbaumkulturen und natürlich den Feldgemüsebau.